Gleichstellung: Wissen bleibt ungenutzt
Die Befunde der Geschlechterforschung fliessen kaum in kantonale Gesetzgebungen ein. Das zeigt eine vom Politikwissenschaftlichen Seminar der Universität Luzern und vom Büro Interface gemeinsam durchgeführte Studie.
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessern und die Gleichstellung von Mann und Frau auf dem Arbeitsmarkt und in der Familie fördern: Auf dem Weg dorthin sind die Ausgestaltung der kantonalen Steuerpolitik und der so genannten Sozialtransfersysteme – Sozialhilfe, individuelle Verbilligung der Krankenversicherung oder Subventionen zugunsten der familienergänzenden Kinderbetreuung – entscheidende Hebel.
Im Nationalen Forschungsprogramm "Gleichstellung der Geschlechter" (NFP 60) gingen Forscherinnen und Forscher der Universität Luzern und des ebenfalls in Luzern domizilierten Büros "Interface Politikstudien Forschung Beratung" erstmals der Frage nach, welche Rolle diesbezüglich von der Wissenschaft erarbeitete Informationen bei den kantonalen Gesetzgebungsprozessen zur Steuer- und Sozialtransferpolitik spielen. Als Verantwortliche hinter dem vom Schweizerischen Nationalfonds (SNF) geförderten Projekt "Wie gendersensibel ist die Familienpolitik der Schweizer Kantone?" stehen
Andreas Balthasar, Titularprofessor für Politikwissenschaft mit Schwerpunkt Schweizer Politik und Politikevaluation an der Universität Luzern sowie Leiter und Gründer von Interface, Joachim Blatter, Ordentlicher Professor für Politikwissenschaft mit Schwerpunkt Politische Theorie, und die Soziologin Franziska Müller, Projektleiterin bei Interface.
Informationen aus anderen Kantonen geholt
Mittels der Analyse von 60 Gesetzesänderungen in den Jahren 2008 bis 2011 und strukturierter Interviews mit den zuständigen kantonalen Fachleuten untersuchte das Projektteam, ob die Verwaltungen sich bei der Ausarbeitung der Gesetze auf das einschlägige Wissen gestützt hatten. Dabei zeigte sich, dass die kantonalen Verwaltungen in jedem Fall eigene Berechnungen zu den Auswirkungen der Gesetzesänderung durchführten, allerdings nur in der Hälfte der Fälle zu explizit gleichstellungsrelevanten Fragen. Nur bei 7 von 60 Gesetzgebungsprozessen wurden Analysen bei externen Fachleuten in Auftrag gegeben. Am beliebtesten war externes Expertenwissen von Kolleginnen und Kollegen: In 44 Fällen wurden Verwaltungsstellen anderer Kantone konsultiert. Als beispielhaft in Sachen Einbezug gleichstellungsrelevanter Informationen nennt Projektleiter Andreas Balthasar das Gesetz über familienergänzende Betreuungseinrichtungen im Kanton Freiburg und die Revision des Steuergesetzes im Kanton Uri (beide 2011).
Brücke zwischen Politik und Wissenschaft
Auffallend ist, dass zwar rund die Hälfte der für die Gesetzgebungsprozesse Zuständigen angab, über relevante gleichstellungsbezogene Studien informiert zu sein. Argumentativ in den Gesetzgebungsprozess eingebracht wurden diese Studien jedoch kaum. Daraus schliessen die Forschenden, dass die Wissenschaft ihre Resultate transparenter machen und gezielt aufbereiten sollte.
Zudem empfehlen sie, dass die Verwaltungen verstärkt am Gesetzgebungsprozess partizipieren, sich also bei politischen Anliegen nicht allein als Vollzugsorgane sehen, und verschiedene Lösungsvorschläge eruieren sollten. Ebenso sollte das Fachwissen der kantonalen Gleichstellungsexpertinnen und -experten stärker in die Gesetzgebungsprozesse einbezogen werden. Hier würden sich auf kantonaler Ebene gemäss Prof. Balthasar jährlich gegen zwanzig Chancen bieten, um Anliegen der Gleichstellungspolitik einzubringen.
Hinweis: Die Forschenden haben eine Broschüre verfasst, die dreissig relevante Studien zum Thema versammelt. Sie ist in deutscher und französischer Sprache erhältlich. Die Studie ist online abrufbar. In Papierform kann sie beim Politikwissenschaftlichen Seminar der Universität Luzern bestellt werden: polsem @ unilu.ch
Quelle: uniluAKTUELL, das Magazin der Universität Luzern, Ausgabe 47, Mai 2014.
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