Betreuung von Studierenden bei schriftlichen Arbeiten
Ein wichtiges Ziel des Studiums besteht darin, dass die Studierenden ihre erworbenen Kenntnisse in wirtschaftswissenschaftlichen Theorien und Methoden selbständig auf eine wissenschaftliche Fragestellung anwenden können. Die Arbeit dient dem Nachweis methodischer wie fachlicher Kompetenzen in der Aufarbeitung vorhandener wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie im Umgang mit Daten und ihrer Auswertung.
Sind Sie für die Betreuung einer schriftlichen Arbeit (Semester-, Bachelor- und Masterarbeit) angefragt worden? Hier finden Sie hilfreiche Informationen.
Zur Betreuung einer Semesterarbeit zugelassen sind Dozierende, Lehrbeauftragte und wissenschaftliche Mitarbeitende der Fakultät mit Masterabschluss. Die Semesterarbeit kann im Bereich Volkswirtschaftslehre, Betriebswirtschaftslehre oder Methoden absolviert werden.
Zur Betreuung einer Bachelorarbeit zugelassen sind Dozierende, Lehrbeauftragte und wissenschaftliche Mitarbeitende der Fakultät mit Promotion. Die Bachelorarbeit kann im Bereich Volkswirtschaftslehre, Betriebswirtschaftslehre oder Methoden absolviert werden.
Zur Betreuung einer Masterarbeit zugelassen sind Dozierende, Lehrbeauftragte und wissenschaftliche Mitarbeitende der Fakultät mit Promotion. Für die Betreuung Masterarbeit in einer Spezialisierung kommen grundsätzlich Dozierende in Frage, welche innerhalb der Spezialisierung Veranstaltungen anbieten (auch externe Dozierende sind zugelassen). Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an studienberatung-wf. @ unilu.ch
Neben der Durchführung der Lehrveranstaltung ist die Betreuung von Semesterarbeiten Teil Ihres Lehrauftrags. Zusätzlich ist pro Lehrauftrag eine Abschlussarbeit zu betreuen, sofern Anfragen von Studierenden vorliegen, die dem Themengebiet entsprechen. Weitere Abschlussarbeiten werden nach vorgängiger Absprache finanziell entschädigt (vgl. Lehrauftrag der Universität Luzern. Kontakt: studienberatung-wf). @ unilu.ch
Die Wahl des Themas kann in Absprache mit der betreuenden Fachperson erfolgen, z.B. indem Studierende ein Themengebiet vorschlagen und dann mit der betreuenden Fachperson das Thema eingrenzen. Die meisten Dozierenden verlangen von den Studierenden einen ausgearbeiteten Themenvorschlag, bevor sie sich bereit erklären, die Arbeit zu betreuen. Dieser umfasst in der Regel Folgendes:
- Titel der Arbeit
- Forschungsfrage(n)
- Praktische und/oder wissenschaftliche Relevanz des Themas
- Verwendete Theorie oder Literatur
- Methodik und Analysemethode
- Erwartete Ergebnisse und Implikationen für Wissenschaft und/oder Praxis
In der Regel werden mindestens zwei Treffen angeboten (entweder persönlich oder online):
- Eine Auftaktsitzung zur Definition und Eingrenzung des Themas. Wenn der / die Studierende und Sie als betreuende Fachperson am Ende des Treffens einverstanden sind, genehmigen Sie das Thema und die Betreuung. Im Falle einer BA- oder MA-Arbeit wird die Themenvereinbarung mit Unterschrift auf dem Formular (vorgelegt durch die Studierenden) festgehalten. Bei externen Dozierenden muss das Formular zusätzlich vom Studiendelegierten Prof. Lukas Schmid unterschrieben werden.
- Konzeptbesprechung (z.B. nach ca. 1/3 der geplanten Arbeitszeit), um sicherzustellen, dass die Arbeit in die richtige Richtung geht. Folgende Punkte können z.B. angeschaut werden: Entwurf des Inhaltsverzeichnisses mit Gewichtung (geschätzte Seitenzahlen), Entwurf der Einleitung der Arbeit, Beschreibung der Vorgehensweise, erstes Literaturverzeichnis, Zeitplan für die Erstellung der Arbeit.
- Ein drittes Feedbackgespräch nach der Benotung der Arbeit wirdinsbesondere bei der Bachelor- und Masterarbeit empfohlen und muss zwingend stattfinden, wenn es die Verfasserin oder der Verfasser verlangt.
Für die Abgabe der Arbeit gibt es zwei Termine pro Jahr (Mai und Dezember, genaue Daten siehe Prüfungen). Die Studierenden müssen ihre Arbeit zusammen mit dem Formular bei der betreuenden Fachperson abgeben. Im Falle von BA- und MA-Arbeiten geht die Arbeit zusätzlich elektronisch ans Dekanat.
Nach der Korrektur tragen Sie die Note auf dem Formular ein und verfassen eine schriftliche Gesamtbeurteilung. Sie ist so zu formulieren, dass für die Verfasserin oder den Verfasser allfällige Defizite ersichtlich werden und die Note nachvollziehbar ist. Die Gesamtbeurteilung kann in Textform oder anhand eines Bewertungsrasters erfolgen. Falls gewünscht, können Sie eine Vorlage eines möglichen Bewertungsrasters bei der Studienberatung beziehen (studienberatung-wf@unilu.ch). Die schriftliche Gesamtbeurteilung enthält nebst der Begründung der Bewertung folgende Angaben: Titel und Abgabedatum der Arbeit, Name Verfasser/in, Name Betreuungsperson, Datum & Unterschrift.
Bitte senden Sie die schriftliche Gesamtbeurteilung zusammen mit dem ausgefüllten und unterschriebenen Formular zwecks Leistungserfassung an das Dekanat der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät sowie an die Verfasserin oder den Verfasser.