Profil
Menschenrechte sind Standards, die in der naturrechtlichen Tradition Kirchenrechtswissenschaft und Religionsverfassungsrecht herausfordern.
Einen Schwerpunkt in Forschung und Lehre bildet das Staatskirchenrecht bzw. Religionsverfassungsrecht und die Rechtsphilosophie.
Religiöse Wahrheit kann nicht mehr unabhängig von Freiheit institutionell gedacht werden – dies garantiert der moderne Rechtsstaat mit der Religionsfreiheit. Die friedliche Kooperation von Religion und Staat gilt es in den verschiedenen Rechtsstaaten und ihren Demokratien zu kultivieren.
Muslime, Christen und Atheisten müssen sich auf den pluralistischen Verfassungsstaat einlassen, um eine gemeinsame Grundlage des friedlichen Zusammenlebens zu finden. Dennoch stellt die Religionsfreiheit für religiös Überzeugte eine Herausforderung dar, die zuweilen als Provokation empfunden wird. Es fällt schwer, der Überzeugung des anderen, auch der religiös oder atheistisch begründeten, dieselbe Würde beizumessen wie der eigenen. Es gilt, sich eines Urteils über die religiösen Prämissen zu enthalten und auf einer verantwortbaren Grenzziehung zwischen Glauben und Wissen zu bestehen.
Im Besonderen widmet sich die Professur dem Verhältnis von Religionsgemeinschaft und Staat sowie der Anerkennung weiterer Religionsgemeinschaften.
Menschenrechtliches Profil Kirchenrecht
Menschenrechtliches Profil Religionsverfassungsrecht (Staatskirchenrecht)
Die Theologische Fakultät ehrt auf Vorschlag der Professur für Kirchen- und Staatskirchenrecht Frau Dr. iur. et Dr. iur. can. Mary McAleese beim Dies Academicus 2022 durch die Verleihung der Ehrendoktorwürde. Sie wird anlässlich der Ehrung einen Festvortrag zum Thema "Violence against Children & the INCRC - An Evolving Story" halten. Der Vortrag wird auf Englisch gehalten. Eine Übersetzung auf Deutsch wird angeboten. Zudem ist die Teilnahme via Zoom möglich.
Termin: Donnerstag, 3. November 2022, 17:15 Uhr, Universität Luzern Hörsaal 1.
Weitere Informationen zur Geehrten, dem Vortrag und der Anmeldemöglichkeit finden Sie im Flyer.
Das interdisziplinäre Seminar Engelberg erfolgt in Zusammenarbeit von drei Fakultäten:
- Juristische Fakultät der Univ. Basel
- Evang.-ref. Theol. Fakultät der Univ. Basel
- Röm.-kath. Theol. Fakultät der Univ. Luzern
Studierende der Theologie und der Rechtswissenschaften miteinander ins Gespräch zu bringen und Brücken zwischen katholischer und evangelischer Theologie und Jurisprudenz zu schlagen, ist der Sinn der Engelberger Seminare.
Das Grundrecht der Religionsfreiheit eröffnet neue Denkhorizonte und Kontexte für die Kirchen und andere Religionsgemeinschaften. Sie sind herausgefordert, in Dialog zu treten mit der freiheitlich-demokratischen Rechtskultur. Für ein friedliches Zusammenleben müssen die Religionsgemeinschaften ihr Verhältnis zum liberalen Staat, zu anderen Religionsgemeinschaften und zur zunehmend säkularen Gesellschaft neu bestimmen.
Wer sich heute in den Kirchen und Religionsgemeinschaften mit Rechtsfragen auseinander setzen will, darf keine reine Binnenperspektive einnehmen, sondern muss das religiöse Recht in Beziehung setzen, muss sich mit staatlichem Recht beschäftigen, muss Anregungen aus Humanwissenschaften, Ökonomie und anderen Disziplinen aufnehmen. Zu diesem Dialog hat das Zweite Vatikanische Konzil die ganze theologische Wissenschaft aufgerufen, als es festhielt: "In der Seelsorge sollten nicht nur theologische Prinzipien, sondern auch die Ergebnisse der profanen Wissenschaften … wirklich beachtet und angewendet werden." (GS 62). Rechtsüberlegungen sind vor den Lebenswelten der Menschen so zu formulieren, dass sie anschlussfähig sind.
An der Professur für Kirchenrecht und Staatskirchenrecht der Universität Luzern ist seit 1996 ein Dialog zwischen verschiedenen Disziplinen gewachsen. Es begann mit einem gemeinsamen Seminar mit der Juristischen Fakultät und der Evangelisch-theologischen Fakultät der Universität Basel, das wir bis heute jährlich einmal durchführen. Es folgten praxisorientierte Lehrveranstaltungen mit Betriebswirschaftern, später auch interdisziplinäre Lehrveranstaltungen mit Politologen, Religionswissenschaftlern und Rechtsphilosophen.
Der vorliegende Band ist eine Frucht dieses Gesprächs. Die damit beginnende Reihe will diesen Dialog mit verschiedenen Themen weiterführen. Der Titel "ReligionsRecht im Dialog"1 stellt dabei eine Kurzformel dar: In der Reihe soll sowohl das Recht der Religionsgemeinschaften (z.B. kanonisches Recht) als auch das staatliche Recht in religiösen Angelegenheiten (Staatskirchenrecht, bzw. Religionsrecht) Platz finden. Es geht darum, Organisations- und Rechtsfragen der Kirchen und Religionsgemeinschaften im Dialog verschiedener Disziplinen zu durchdringen und zeitgemässe Lösungen zu finden. Diese sollen dann einer interessierten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
Durch Begegnung zwischen den Disziplinen entstehen neue Ausblicke, was den Reiz eines wissenschaftlichen Studiums ausmacht, das sich mit intellektueller Neugier auf das Abenteuer des Geistes einlässt. Denken im Dialog wird in Zukunft bestimmend sein.
Prof. Dr. Adrian Loretan
1 Zur Zitation der Reihe "ReligionsRecht im Dialog" schlagen wir das Kürzel RRD vor.