Menschenrechte und Religionen als nichtstaatliche Akteure
Prof. Dr. iur. can. et lic. theol. Adrian Loretan / Prof. Dr. theol. lic. phil. Peter G. Kirchschläger
Für das friedliche Zusammenleben in einer säkularen Gesellschaft wie der Schweiz sind die Religionsgemeinschaften herausgefordert, in Dialog mit der freiheitlich-demokratischen Rechtskultur zu treten. Die Religionsgemeinschaften müssen ihr Verhältnis zum liberalen Staat, zu anderen Religionsgemeinschaften und zur zunehmend säkularen Gesellschaft sozialethisch neu bestimmen.
Das Projekt „Menschenrechte und Religionen als nichtstaatliche Akteure“ verfolgt das Ziel, das Verhältnis zwischen Religionsgemeinschaften als soziale Konkretisierungsform des Abstractums „Religion“ – verstanden als nichtstaatliche Akteure – und den Menschenrechten aus einer sozialethischen Perspektive sowie einem religionsverfassungsrechtlichen Blickwinkel genauer zu bestimmen.
Dieser Prozess hat exemplarischen Charakter; er lässt auch sozialethische Rückschlüsse auf andere nichtstaatliche Akteure und ihr Verhältnis zu den Menschenrechten zu. Aufgrund ihrer sozialen Dimension beeinflusst Religion andere Lebens- und Handlungsbereiche. Daher weist das Projekt u. a. eine hohe wirtschaftsethische Relevanz auf.