ABC - Rund um das Studium am RPI
Die Abschlussprüfung (Diplom- oder Bachelorprüfung) dient als Nachweis für die Kompetenz, eine komplexe Aufgabe aus dem Bereich der Religionspädagogik bearbeiten, theoretisch begründen, eine Lösung oder Umsetzung präsentieren und kritisch reflektieren zu können. Diese wird in der Regel im letzten Quartal des Aufbaustudiums durchgeführt und wird von mindestens zwei Dozierenden abgenommen.
Die Prüfung besteht aus einer Gruppenprüfung und einer benoteten mündlichen Einzelprüfung. Bei Nichtbestehen kann sowohl die Gruppen- als auch die Einzelprüfung je einmal wiederholt werden. Wenn nur die Einzelprüfung ungenügend war, muss nur diese wiederholt werden. Die Gruppenprüfung kann erst nach einem Jahr wiederholt werden. Die Einzelprüfung kann spätestens bis fünf Jahre nach Abschluss des Grundstudiums wiederholt werden (SPO Nr. 5, §19).
Grundsätzlich gilt für die Anerkennung eines Leistungsnachweises eine Präsenz von mindestens 80 % im entsprechenden Fach/Modul. Militärdienst, Krankheiten wie auch familiäre Ereignisse werden nicht als zusätzliche Absenzen akzeptiert. Wer in einem Fach des Grundstudiums oder in einem Kompetenzbereich des Aufbaustudiums an mehr als 20 % der Vorlesungen fehlt, muss das entsprechende Fach oder den Kompetenzbereich im kommenden Studienjahr wiederholen.
Im Aufbaustudium gilt die 80 %-Regel für den gesamten Kompetenzbereich und nicht für jedes einzelne Modul. Bei häufigen Absenzen in einem Modul können die Dozierenden zusätzliche Leistungsnachweise verlangen. Näheres ist dem Merkblatt Absenzen und Urlaub am RPI zu entnehmen.
Vorleistungen, die in Inhalt und Umfang einer bestimmten Lehrveranstaltung am RPI entsprechen (inkl. Prüfung auf gleichem Niveau), können angerechnet werden. Dispensationen von Fächern und Prüfungen erteilt die Studienleitung.
Studiengang Theologie
Die Fächer, welche am Studiengang Theologie (STh) besucht und geprüft wurden, werden im Grundstudium angerechnet.
Anrechnung von Vorleistungen aus dem Baukasten ForModula
ForModula ist die modularisierte Berufsbildung der Katholischen Kirche in der Deutschschweiz. Die beiden Bausätze «Fachausweis Katechet/in» und «Fachausweis Jugendarbeiter/in» sind inzwischen in allen Kantonen der Deutschschweiz anerkannt und etabliert. Die vereinheitlichte Ausbildung ermöglicht es, erbrachte Vorleistungen ohne Einzelfallprüfung pauschal anzurechnen, sofern die Abschlussnote 5.0 oder besser beträgt. Konkret bedeutet dies:
Katechetinnen und Katecheten mit Fachausweis ForModula wird ca. 2/3 der Lernzeit vom Fachausweis für den Studiengang Religionspädagogik am RPI angerechnet. Damit werden sie von folgenden Lehrveranstaltungen dispensiert:
- Lehrveranstaltungen im Grundstudium
- Einführung ins Lehren und Lernen
- Intensivwoche «Lehren und Lernen»
- Praktikum Religionsunterricht
- Spiritualität
- Lehrveranstaltungen im Aufbaustudium (freiwillige Teilnahme empfohlen)
- Liturgiegestaltung (Kompetenzbereich Katechese)
- Erwachsenenbildung und -katechese (Kompetenzbereich Katechese)
- Sakrament der Versöhnung (Kompetenzbereich Katechese) [sofern Modul 18 mit Zertifikat abgeschlossen]
- Sakrament der Eucharistie (Kompetenzbereich Katechese) [sofern Modul 19 mit Zertifikat abgeschlossen]
- Sakrament der Firmung (Kompetenzbereich Katechese) [sofern Modul 20 mit Zertifikat abgeschlossen]
- Religionsunterricht auf Sekundarstufe I (Kompetenzbereich Religionsunterricht) [sofern Modul 10 mit Zertifikat abgeschlossen]
Personen mit Fachausweis Jugendarbeit sind von der Teilnahme nachfolgender Lehrveranstaltungen befreit:
- Lehrveranstaltungen im Grundstudium
- Spiritualität
- Lehrveranstaltungen im Aufbaustudium (freiwillige Teilnahme empfohlen)
- Theorie Projektarbeit und Intensivtage Projektarbeit
- Gruppen leiten, Teamarbeit, Gesprächsführung
- Sakrament der Firmung (Kompetenzbereich Katechese) [sofern Modul 20 mit Zertifikat abgeschlossen]
- Praxisfelder 1: Offene Kinder- und Jugendarbeit, Aufsuchende Jugendarbeit
- Methodenzugang: Erlebnispädagogik
Andere Abschlüsse können «sur dosssier» angerechnet werden. Auskünfte dazu erteilt die Studienleitung.
Für den Abschluss des Bachelor of Arts in Religionspädagogik ist eine Bachelorarbeit zu verfassen. Informationen dazu sind in der Wegleitung enthalten. Die für die Bachelorarbeit benötigten Vorlagen sind hier zu downloaden.
Pauschalabzüge
Bei Prüfungswiederholung oder einer überarbeiteten Version einer schriftlichen Arbeit werden keine Pauschalabzüge abgezogen. Bei einem zweiten Versuch eines schriftlichen Leistungsnachweises kann ebenfalls die Höchstnote erreicht werden.
Rundungen
Am RPI wird die Schlussnote eines Leistungsnachweises auf eine Viertelnote gerundet.
Der Deutschkurs wird den neuen Studierenden im Grundstudium 1 mit entsprechender Auflage verordnet, anderen Studierenden kann dieser empfohlen werden.
Der Deutschkurs kann auch für Studierende des Grundstudiums 2 verordnet werden, wenn sich in schriftlichen Arbeiten und/oder Prüfungen gravierende Defizite zeigen.
Die Studierenden müssen sich an den Kosten beteiligen.
Siehe unter ABC-Punkt "Abschlussprüfung (Aufbaustudium)".
Der Dozierendenversammlung gehören alle festangestellten Mitarbeitenden des RPI und die Lehrbeauftragten des Studiengangs Religionspädagogik an. Vom Lehrauftrag "Praktikum Religionsunterricht" nimmt die hauptverantwortliche Person an der Versammlung teil und vertritt weitere Personen, die in diesem Fach einen Lehrauftrag haben. Personen, die als Dozierende ohne Lehrauftrag in Modulen mitwirken, nehmen an der Dozierendeversammlung nicht teil. Lehrbeauftragte gehören zur Dozierendenversammlung, auch wenn sie nur jedes zweite Semester unterrichten.
In der Regel kann während des zweijährigen Grundstudiums nicht über 50 % gearbeitet werden. Ausnahmen setzen eine Genehmigung durch die Institutsleitung voraus.
Relevante und nicht vertrauliche Informationen über Studierende (Entscheide und Vereinbarungen bezüglich Studienabbruch, Beurlaubungen, Wiederholungen, Arrangements) gehen direkt an alle betroffenen Dozierenden.
Diese Intensivtage sind obligatorisch im Aufbaustudium I zu belegen und Bestandteil des Moduls "Theorie Projektarbeit" (Kompetenzbereich Religionspädagogische Grundlagen und Vernetzung").
Während des Studiums sind insgesamt zwei Intensivwochen aus dem Angebot des RPI zu absolvieren. Davon sind obligatorisch:
Für alle Studierenden -> Intensivwoche "Didaktik" (Grundstudium)
Für Absolventinnen und Absolventen des Kompetenzbereichs "Kirchliche Jugendarbeit" -> Intensivwoche "Jugend + Sport" (Aufbaustudium).
Weitere Angebote an Intensivwochen sind im Jahresprogramm ersichtlich. Der Besuch von zusätzlichen Intensivwochen ist möglich.
Das RPI bietet eine Intensivwoche "J+S Lagerleitermodul" an, die für Studierende, die den Kompetenzbereich "Kirchliche Jugendarbeit" abschliessen wollen, obligatorisch ist. Diese Intensivwoche ist in der Regel im Aufbaustudium I oder II zu belegen.
Diese Intensivwoche "Lehren und Lernen" ist obligatorisch für Studierende des Grundstudiums II sowie des Vollzeit-Grundstudiums.
Alle öffentlichen Räume der UNI und PH, das Foyer, die Bibliothek, die Unterrichtsräume sowie Sitzungszimmer sind mit WLAN ausgerüstet. Der Vorplatz im EG (Mensabereich) und der Pausenplatz im
2. OG sind ebenfalls mit WLAN abgedeckt.
Jedes Modul im Aufbaustudium wird durch einen Leistungsnachweis abgeschlossen. Art und Umfang des erwarteten Leistungsnachweises werden zu Beginn des Moduls bekannt gegeben.
Das Verfassen einer schriftlichen Arbeit befreit nicht vom Absolvieren des regulären Leistungsnachweises eines Moduls. Jedoch kann ein erfüllter Leistungsnachweis zu einer schriftlichen Arbeit ausgebaut werden.
Im Aufbaustudium II müssen die Leistungsnachweise der abgeschlossenen Module bis zum jeweiligen Modul vorgegebenen Termin eingereicht werden, insgesamt bis spätestens am 30. April. Bei Leistungsnachweisen von Modulen, die erst nach diesem Zeitpunkt beendet werden, setzen die Fach-Dozierenden den Abgabetermin.
Im Studiengang Religionspädagogik werden die bestehenden Lehrangebote durch den Einsatz elektronischer Medien wie z.B. OLAT ergänzt. OLAT ist eine Lernplattform, die als Web-Applikation verschiedene Formen von webbasiertem Lernen, Lehren und Moderieren ohne grosse didaktische Einschränkungen unterstützt. Diese Lernplattform ist von der Universität Zürich entwickelt worden.
Zugang OLAT: www.olat.uzh.ch/olat/dmz/
Das Login entspricht dem SWITCH edu ID-Login, das allen Studierenden nach dem Einschreiben zur Verfügung steht.
Im OLAT-Kurs "RPI Studiengang Religionspädagogik" sind für das Studium wichtige Unterlagen / Informationsdokumente abrufbar. Es haben nur Studierende des RPI Zugang zu diesem OLAT-Kurs.
Über OLAT-Kurse zu den Lehrveranstaltungen / Modulen des Studiengangs Religionspädagogik informieren die verantwortlichen Dozierenden die Studierenden direkt.
In Praktikum Religionsunterricht machen die Studierenden grundlegende Erfahrungen in der religionspädagogischen Praxis. Sie können Unterricht gezielt und effizient planen, durchführen und evaluieren. Die Studierenden werden dabei schrittweise ins Unterrichten eingeführt. Sie beobachten Lektionen nach Kriterien in einer Übungsklasse und geben Feedback. In einem weiteren Schritt planen sie Teilbereiche einer Lektion und setzen diese in der Übungsklasse um. Dann folgen die Vorbereitung und Durchführung von einzelnen Lektionen. Schlussendlich wird eine ganze Lektionseinheit umfassend geplant und in einer Übungsklasse umgesetzt.
Dispensation
Studierende, die bereits eine anerkannte pädagogische oder religionspädagogische Ausbildung abgeschlossen haben, können vom Praktikum Religionsunterricht dispensiert werden. Der/die Dozent/in des Fachs "Einführung ins Lehren und Lernen" prüft das Dispensgesuch und teilt der Studienleitung mit, ob dem Gesuch entsprochen werden kann. Die Studienleitung entscheidet über das Gesuch.
Zu Beginn des Studiums entscheiden sich die Studierenden, für welches Bistum sie studieren, d.h. in welchem Bistum sie ihre Praxisstelle antreten möchten.
Grundsätzlich entscheiden die Diözesen in Zusammenarbeit mit dem RPI über die Verteilung der Praxisstellen. Es ist nicht erwünscht, dass Praxisstellen von den Studierenden "organisiert" werden. Für nicht-katholische Studierende siehe unter ABC-Punkt Reformierte/r am RPI.
Der Anstellungsumfang beträgt in der Regel 40-50 %.
Während des Provisoriums kann das Aufbaustudium nur an einem Tag, in der Regel am Montag, besucht werden. Weitere Informationen unter Zulassung Aufbaustudium.
Ein Provisorium tritt automatisch beim Wechsel einer Praxisstelle in Kraft. Ausserdem bei Mängeln der Überfachlichen Kompetenzen und Nichterreichen der geforderten Studienleistungen durch Entscheid der Dozierendenversammlung.
Ein Provisorium innerhalb des Aufbaustudiums bedeutet, dass die Dozierendenversammlung in der Regel nach einem halben Jahr Folgendes entscheidet:
a) ordnungsgemässer Fortgang ohne Auflage oder
b) Weiterführen des Provisoriums mit Auflagen und/oder Verlängerung des Aufbaustudiums oder
c) Ausschluss.
Leistungsnachweise im Grundstudium
Im Grundstudium werden verschiedene Fächer durch schriftliche oder mündliche (Jahresabschluss-) Prüfungen oder benotete Lernkontrollen abgeschlossen. Weitere Infos dazu sind aus der jeweiligen Beschreibung der Lehrveranstaltung ersichtlich. Studierende erhalten zudem Informationen im OLAT-Kurs "RPI Studiengang Religionspädagogik".
Leistungsnachweise im Aufbaustudium
Im Aufbaustudium werden die verschiedenen Module durch unbenotete Leistungsnachweise abgeschlossen («bestanden» oder «nicht bestanden»). Die Art des Leistungsnachweises ist den entsprechenden Modulbeschrieben zu entnehmen, die im OLAT-Kurs "RPI Studiengang Religionspädagogik" abgelegt sind. Genaue Angaben zu den Anforderungen erhalten die Studierenden zu Beginn der jeweiligen Lehrveranstaltung.
Abschlussprüfung (Diplom- und Bachelorprüfung)
Siehe Abschlussprüfung
Information Prüfungsleistung
Die gesamten Prüfungsleistungen sind im persönlichen Profil im UniPortal (https://portal.unilu.ch) nach Erwahrung durch die Dozierendenversammlung jederzeit abrufbar.
Es ist grundsätzlich möglich, als Reformierte/r am RPI zu studieren. Voraussetzung ist, dass eine entsprechende Praxisstelle mit dem Einverständnis der/s reformierten Anstellungsträgerin/-trägers organisiert werden kann. Eine vorgängige Abklärung bei der Kantonalkirche ist deshalb notwendig. Für andere Konfessionen gilt Analoges.
Umfang
40’000 – 60‘000 Zeichen inkl. Leerzeichen (ohne Anhang)
Weitere Informationen sind im Dokument "Schriftliches Arbeiten am RPI" nachzulesen, siehe OLAT-Kurs "RPI Studiengang Religionspädagogik".
Art
Im Aufbaustudium sind zwei benotete schriftliche Arbeiten zu verfassen: Zum einen eine Theoriearbeit, zum anderen entweder eine praxisorientierte Arbeit nach der Methode Bildung/Unterricht oder nach der Projektmethode.
Abgabetermin für die erste schriftliche Arbeit
15. November: Im zweiten Jahr des Aufbaustudiums
Abgabetermin für die zweite schriftliche Arbeit
15. April: Letzter Abgabetermin vor der Diplomierung
Detailinformationen sind im Dokument "Zeitplan Schriftliche Arbeiten Aufbaustudium" nachzulesen, siehe OLAT-Kurs "RPI Studiengang Religionspädagogik".
Fristverlängerungen Abgabetermin schriftlicher Arbeiten
Gewährung nur durch die Studienleitung in ausserordentlichen Ausnahmefällen
Siehe auch bei Zulassung Diplom-/Bachelorprüfung
Proseminar
Umfang: 15’000 bis 18’000 Zeichen inkl. Leerzeichen, unbenotet
Weitere Informationen sind im Dokument "Schriftliches Arbeiten am RPI" nachzulesen, siehe OLAT-Kurs "RPI Studiengang Religionspädagogik".
Biblisches Seminar
Umfang: 30'000 bis 40'000 Zeichen inkl. Leerzeichen (exkl. Bibeltexte)
Weitere Informationen sind im Dokument "Schriftliches Arbeiten am RPI" nachzulesen, siehe OLAT-Kurs "RPI Studiengang Religionspädagogik". Voraussetzung für die Teilnahme am biblischen Seminar ist für Teilzeit-Studierende das bestandene Proseminar.
Voraussichtlich ist es nicht möglich, mit dem Abschluss Diplom / Bachelor Religionspädagogik bekenntnisunabhängigen Religionsunterricht zu erteillen, da dieser meist Aufgabe der Klassenlehrperson ist. In einzelnen Situationen/Kantonen wird es trotzdem möglich sein.
Das RPI hat nicht die Möglichkeit, Stipendiengelder zu vergeben. Stipendien können beim Kanton oder bei den Bistümern bzw. Dekanaten beantragt werden.
Semestergebühr, Diplom- und Prüfungsgebühr
Diplomstudiengang: CHF 745.- zzgl. Diplomgebühr
Diplomstudiengang Bildungsausländer:innen: CHF 1'045.- zzgl. Diplomgebühr
Bachelorstudiengang: CHF 745.- zzgl. CHF 70.- Prüfungsgebühr pro Semester (während 6 Semestern)
Gesuche um Reduktion der Semestergebühr
Gesuche müssen bis spätestens 31. August bzw. 31. Januar schriftlich an das Rektorat der Universität gerichtet werden. Informationen dazu sind im Merkblatt zu entnehmen.
Administrative Exmatrikulation
Sofern die Semestergebühren bis zum Ende der Immatrikulationsfrist nicht bezahlt wurden, wird eine Androhung zur administrativen Exmatrikulation verschickt. Nach Ablauf einer Frist von 30 Tagen muss die Semestergebühr entrichtet worden sein, da ansonsten der/die Studierende administrativ exmatrikuliert wird und das Studium abbrechen muss.
Nach der Immatrikulation erhalten Studierende von der Universität Luzern eine eigene Emailadresse: vorname.name@stud.unilu.ch. Der Zugang zum Webmail wird mit dem Link https://webmail.stud.unilu.ch gewährt. Falls die Studierenden diese StudMail-Adresse nicht regelmässig verwenden, wird geraten, diese auf eine E_Mail-Adresse umzuleiten, die regelmässig abgefragt wird.
Weitere ausführliche Infos finden Sie unter: www.unilu.ch/deu/informatikinternet_4598.html.
Die Stundenpläne des Grund- und Aufbaustudiums sind im OLAT-Kurs "RPI Studiengang Religionspädagogik" abrufbar.
Die Ausbildungssupervision dient der Reflexion des eigenen beruflichen Handelns im Hinblick auf die Entwicklung der Berufsrolle. Strukturelle und kulturelle Aspekte des Arbeitsfeldes Kirche werden in ihrer Bedeutung für diese Entwicklung einbezogen.
Die Supervision wird von Studierenden obligatorisch besucht, die über eine Praxisstelle verfügen. Verpasste Supervisionsstunden müssen auf eigene Rechnung von den Studierenden nachgeholt werden. Grundsätzliches zur Praxissupervision ist nachzulesen unter: OLAT-Kurs "RPI Studiengang Religionspädagogik".
Die wichtigen Daten des aktuellen wie auch folgenden Semesters sind unter Termine abrufbar. |
Im Verlauf der Ausbildung ist es obligatorisch, eine theologische Intensivwoche zu absolvieren. Das RPI bietet Studienwochen und Studienreisen, die als theologische Intensivwochen angerechnet werden. Es wird empfohlen, an einer solchen Intensivwoche während des Grundstudiums teilzunehmen. Zusätzliche Intensivwochen sind möglich.
Die Förderung und Beurteilung von Überfachlichen Kompetenzen (ÜFK) ist neben der Fachausbildung konstitutiv für die Ausbildung zur Religionspädagogin / zum Religionspädagogen am Religionspädagogischen Institut RPI der Universität Luzern. Die Überfachlichen Kompetenzen umfassen:
- Personale Kompetenzen
- Aktivitäts- und Handlungskompetenzen
- Sozial-kommunikative Kompetenzen
- Fach- und Methodenkompetenzen
Auf dem Kompetenzenatlas sind die Schwerpunkte des Grundstudiums (gelb) und Aufbaustudiums (magenta) gekennzeichnet.
Damit die E-Dienstleitungen der Universität genutzt werden können, braucht es eine persönliche Zugangsberechtigung, das so genannte SWITCHaai-Login (Benutzername und Kennwort). Diese Daten erhalten die Studierenden direkt vom Helpdesk der Universität Luzern zugeschickt.
Auf dem UniPortal der Uni Luzern kann man sich über das Studienangebot informieren. Zudem gibt es einen speziellen Bereich für immatrikulierte Studierende.
Für RPI-Studierende sind folgende zwei Funktionen des UniPortal-Angebotes nutzbar und wichtig:
• Das Studienangebot einsehen, ausdrucken oder speichern
• Die persönlichen Studienleistungen einsehen und ausdrucken
Informationen dazu finden Sie unter www.unilu.ch/uni-leben/wohnen.
Ein Praxisstellen-Wechsel führt automatisch zu einem Provisorium innerhalb des Aufbaustudiums. Bei offensichtlichem Mitverschulden des Stellenwechsels verlängert sich die Studienzeit um ein Jahr. Dieser Entscheid wird durch die Institutsleitung gefällt.
Das RPI führt im Bereich Religionspädagogik folgende CAS-Lehrgänge (Certificate of Advanced Studies) durch: CAS Religionsunterricht CAS Katechese CAS Kirchliche Jugendarbeit Alle zwei Jahre findet die Religionspädagogische Tagung statt, die das RPI mitorganisiert und mitträgt. |
Bedingungen
Im Aufnahmeverfahren:
Wahl der Diözese (wichtig für Praxisstelle), Überprüfung Referenzen, Vorliegen des Strafregisterauszuges und Erfüllung der Anforderungen gemäss Studien- und Prüfungsordnung. (Diplomstudiengang W25-1 / Bachelorstudiengang W25-1).
Einführungswoche:
Die Teilnahme an der Einführungswoche ist Bestandteil der Promotion ins Aufbaustudium.
Am Ende des Grundstudiums:
Erfolgreicher Abschluss des Grundstudiums, von der Diözese anerkannte Praxisstelle, positive Bewertung der berufsspezifischen Eignung durch die Dozierendenversammlung sowie genügende Überfachliche Kompetenzen.
Ungenügende Studienleistungen
Wenn Studierende im Grundstudium 1 zwei oder mehr Leistungsnachweise (Jahresprüfungen/Seminararbeiten/Jahresnoten) im ersten Versuch nicht bestanden haben:
Die Dozierendenversammlung am Ende des Frühjahrssemesters entscheidet in Grenzfällen aufgrund der Richtlinien sowie Einschätzung der Dozierenden, ob eine Praxisstelle gesucht wird. Die betreffenden Studierenden werden darüber schriftlich informiert und darauf hingewiesen, dass sich das Studium dadurch verlängern kann.
Wiederholungen von Prüfungen am Ende des Grundstudiums
Wer am Ende des Grundstudiums eine Prüfung nicht besteht, wird nur provisorisch ins Aufbaustudium aufgenommen. Wird auch im zweiten Versuch die Prüfung nicht bestanden, bleibt das Provisorium bestehen. Das entsprechende Fach des Grundstudiums muss gesamthaft wiederholt werden.
Während des Provisoriums kann das Aufbaustudium nur an einem Tag, in der Regel am Montag, besucht werden.
Provisorium
Das Provisorium wird nach einem Jahr aufgehoben, wenn das betreffende Fach nochmals besucht und die Prüfung im vierten und letzten Versuch bestanden wurde. Falls diese Prüfung wiederum nicht bestanden wird, gilt das Fach definitiv als nicht bestanden.
Zur Diplom-/Bachelorprüfung zugelassen wird, wer im 2. Jahr des Aufbaustudiums an der Dozierendenversammlung im Januar eine angenommene schriftliche Arbeit vorweisen kann und alle Leistungsnachweise der Module des 1. Aufbaustudiums erfüllt hat. Die Dozierendenversammlung am Ende des Herbstsemesters (Januar) prüft diese Anforderungen und entscheidet, wer zur Diplom-/Bachelorprüfung zugelassen wird.
Regelfall gemäss Wegleitung Bachelor und Diplomstudium Religionspädagogik
Die Zuteilung einer Praxisstelle im Aufbaustudium setzt ein bestandenes Zulassungsverfahren voraus. Das Zulassungsverfahren richtet sich nach den Standards der COHEP für pädagogische Berufe. Nach denselben Kriterien erfolgt die Abklärung der Eignung im weiteren Verlauf des Studiums (W25-1, a).
Zur Klärung des Vorliegens eines strafrechtlichen Vorbehalts legen die Interessenten einen Auszug aus dem eidgenössischen Zentralstrafregister sowie einen Sonderprivatauszug sowie einen Betreibungsregisterauszug vor. Dies ist Voraussetzung für die Vergabe der Praxisstelle im Aufbaustudium (W25-1, b).
Bei Studieninteressierten ohne Matura beinhaltet das Zulassungsverfahren zusätzlich eine Ab-klärung, inwieweit eine Studierfähigkeit gegeben ist (W25-1, c).
Die Institutsleitung des Religionspädagogischen Instituts entscheidet auf Vorschlag der Studienlei-tung des Religionspädagogischen Instituts darüber, ob die studiengangspezifischen Voraussetzun-gen für die Zuteilung einer Praxisstelle erfüllt sind (W25-1).
Bewerberinnen und Bewerber über 50 Jahre
Voraussetzung für das Zuteilen einer Praxisstelle und eine spätere Anstellung im kirchlichen Dienst ist, dass die Studentin oder der Student zum Zeitpunkt des Studienbeginns das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Ausnahme: Wer bereits in einer Pfarrei im religionspädagogischen Bereich tätig ist und die Einwilligung des zuständigen Regens hat.
Bewerberinnen und Bewerber ohne den erforderlichen Schulabschluss
Es werden keine Bewerberinnen und Bewerber aufgenommen, die die Oberstufe der Volksschule nicht auf der Sekundarstufe Niveau A abgeschlossen haben.
Ausnahme: Wer im psychologischen Eignungstest den Nachweis der Studierfähigkeit erbringen kann.