Hilfestellung für Assistent:innen
Die wissenschaftliche Weiterbildung von (Ober-)Assistent:innen wird gemäss Reglement 539g § 20 der Universität Luzern als integrierender Bestandteil der Nachwuchsförderung betrachtet. Auf Antrag und im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten wird mindestens eine Weiterbildung pro Jahr finanziell unterstützt. Wissenschaftliche Weiterbildungen müssen im Vorjahr im Rahmen des jährlichen Laufbahngesprächs mit de:r zuständigen Professor:in geplant und die entsprechenden Kosten beantragt werden. Alle relevanten Bestimmungen sind in diesem Merkblatt geregelt.
Um definitive Unterstützung zu einer im Vorjahr mit de:r zuständigen Professor:in geplanten Wissenschaftlichen Weiterbildung zu beantragen, reichen Sie bitte folgendes Gesuch ein. Dieses muss spätestens 4 Wochen vor der Weiterbildung beim Dekanat eingehen. Nachträgliche Gesuche werden nicht berücksichtigt. Bitte halten Sie sich ausserden an den im vorigen Merkblatt beschriebenen Prozess.
Für die nachträgliche Rückforderung von vorgängig bewilligten Kosten für eine Wissenschaftliche Weiterbildung dient das im Docugate abrufbare Dokument "Spesen Auszahlung". Sollten Sie keinen Zugang zu Docugate haben, können Sie das nachfolgende Formular verwenden. Bitte halten Sie sich in jedem Fall an den im vorigen Merkblatt beschriebenen Prozess.
Doktorierende und Habilitierende der Universität Luzern und ihr:e zuständige:r Professor:in führen mindestens einmal pro Jahr ein Laufbahngespräch durch. Es ist an den (Ober-)Assistent:innen, dieses anzuberaumen. Die Standortbestimmung muss mit folgendem Dokument schriftlich dokumentiert werden. Bitte reichen Sie dieses im Anschluss bei der Personaladministration der Universität ein.
Bitte beachten Sie ausserdem, dass Wissenschaftliche Weiterbildungen im Vorjahr geplant, im Budget beantragt und in diesem Dokument festgehalten werden müssen. Aufgrund der Budgetfrist hat diese Planung bis im August des Vorjahres zu erfolgen.
Weitere Informationen entnehmen Sie diesem Leitfaden.
Der freie Zugang zu wissenschaftlichen Publikationen (Open Access) macht diese besser sichtbar und erhöht deren Zitierhäufigkeit. Der professionelle Umgang mit Forschungsdaten (Forschungsdatenmanagement) sowie ein möglichst offener Zugang dazu (Open Research Data) gehören zu einer guten wissenschaftlichen Praxis. Viele Forschungsförderer, darunter der SNF, verlangen Open Access und – soweit möglich – dass Forschungsdaten öffentlich zugänglich gemacht werden.
Die Universität Luzern und die ZHB Luzern unterstützen Sie dabei, Ihre Publikationen und Daten (sofern rechtlich zulässig) frei zugänglich zu machen:
Repositorium LORY (Lucerne Open Repository)
LORY (Lucerne Open Repository), das institutionelle Repositorium der Universität Luzern, eignet sich insbesondere für Zweitveröffentlichungen. Dazu müssen die Publikationen im Forschungsinformationssystem der Universität (FIS) erfasst, Volltexte hochgeladen und für LORY freigegeben werden. Das Open Access-Team der ZHB übernimmt die Rechteklärung beim Verlag, stellt bei Bedarf ein Embargo ein und gibt - falls rechtlich zulässig - die Publikation für LORY frei.
LORY eignet sich auch für die Publikation von Forschungsdaten – vorausgesetzt, diese können frei zugänglich sein.
- Weitere Informationen zum FIS
- Tutorial: Wie gebe ich meine Publikation im FIS für LORY ein?
- Kontakt bei Fragen rund um den Upload im FIS für LORY: lory @ zhbluzern.ch
- Kontakt bei Fragen rund um die Publikation von Forschungsdaten: forschungsdaten @ zhbluzern.ch
Finanzierung
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Ihre Open Access-Publikation zu finanzieren:
- Schweizerischer Nationalfonds: Kosten für Publikationen (Artikel und Monographien), die im Rahmen eines vom SNF geförderten Projektes entstanden sind bzw. für Monographien auch ohne Verbindung zu einem SNF-Projekt; alle geförderten Publikationen müssen ein Peer Review durchlaufen (bei Dissertationen gelten die Gutachten als Peer Review)
- Read&Publish Agreement: Kosten für eine Open Access-Publikation in Zeitschriften der Verlage Elsevier, Springer, Wiley, Taylor&Francis, Cambridge und Sage
- FoKo oder Fakultät: Beiträge an Publikationen inkl. Open Access
Tutorial: Wie finanziere ich meine Open Access Publikation?
Im Rahmen von SNF-Projekten können Beträge bis CHF 10’000 für die Publikation von Forschungsdaten beantragt werden (Ausführungsreglement, 2.13 Sachkosten: Kosten für die Zugänglichmachung von Forschungsdaten)
Beratungen und Infoveranstaltungen
Die ZHB bietet regelmässig Veranstaltungen zu Open Access und Forschungsdatenmanagement an:
Zusätzlich stehen Ihnen die Ansprechpersonen der ZHB für persönliche Beratungen und massgeschneiderte Info-Veranstaltungen für kleinere und grössere Gruppen zur Verfügung.
- Open Access: Dr. Simone Rosenkranz: simone.rosenkranz @ zhbluzern.ch
- Forschungsdaten: Dr. Nadja Meyenhofer: nadja.meyenhofer @ zhbluzern.ch
Weitere Informationen und Kontakt
lory @ zhbluzern.ch
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre:n zuständige:n Professor:in oder das Dekanat der TF (tf). @ unilu.ch