Die Selbstbewirtschaftung im bäuerlichen Boden- und Erbrecht: Stand und Ausblicke

Im Rahmen der Ringvorlesung 2024/2025: Recht der nachhaltigen Nutzung natürlicher Ressourcen (RNR)

Datum: 20. März 2025
Zeit: 18.15 Uhr bis 19.30 Uhr
Ort: Hybrid: Uni/PH-Gebäude, 3. Stockwerk, Raum 3.B47 (oder Zoom)

Im dritten Vortrag der Reihe befasste sich Herr Franz A. Wolf, Rechtsanwalt und Notar, dipl.-Ing. Agr. FH, mit dem Thema «die Selbstbewirtschaftung im bäuerlichen Boden- und Erbrecht: Stand und Ausblicke».

Das Prinzip der Selbstbewirtschaftung im bäuerlichen Boden- und Erbrecht, verstanden als persönliche, unternehmerische und leitende Tätigkeit auf dem landwirtschaftlichen Gewerbe, ist seit langem ein wichtiger, wenn nicht sogar der zentrale Pfeiler der gesetzlichen Ordnung zum bäuerlichen Grundbesitz. Der Vortrag beleuchtete den Stand von Rechtsprechung und Lehre zur Selbstbewirtschaftung.

Zur Ringvorlesung 2024/2025: Das Recht der nachhaltigen Nutzung natürlicher Ressourcen (RNR) strebt eine Gesamtschau der meist sektoriell betrachteten Rechtsmaterien an, die sich mit Schutz und Nutzung der natürlichen Ressourcen Kulturland, Wald, Wasser und Naturraum (Fauna und Flora) beschäftigen. Der Ausgleich der damit verbundenen divergierenden Interessen ist letztlich nicht bloss eine interessante juristische Fragestellung, sondern ein grundlegender Wendepunkt für die künftige Gestaltung menschlichen (Über)Lebens.

Präsentation Herr Franz A. Wolf, Rechtsanwalt und Notar, dipl.-Ing. Agr. FH

Flyer Ringvorlesung 2024/2025