Ehrendoktor António Manuel Hespanha verstorben
Der portugiesische Rechtshistoriker António Manuel Hespanha, Ehrendoktor der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, ist nach schwerer Krankheit am 1. Juli 2019 verstorben. Mit ihm verlieren wir einen herausragenden Wissenschaftler, dessen Werk weit über die europäischen Grenzen ausstrahlt.
António Manuel Hespanha war ein juristischer Grenzgänger, der für sich das beanspruchte, was sein Landsmann, der Schriftsteller José Saramago, einmal als das „Grundrecht auf Häresie“ bezeichnet hat: das Recht, ja die Pflicht, zur ständigen Infragestellung überkommener Vorstellungen und zur Kritik traditioneller Sichtweisen. Seit den 1970er Jahren plädierte er für eine „Neue Rechtsgeschichte“, die nicht in einer dem geltenden Recht dienenden und legitimierenden Funktion verharren, sondern die soziale Dimension des Rechts anerkennen und sich dadurch zu einer Mentalitäts- und Kulturgeschichte wandeln sollte.
Durch sein, in mehreren Sprachen übersetztes Lehrbuch zur europäischen Rechtsgeschichte, durch seine innovativen Arbeiten insbesondere zur Staatsrechts- und Verfassungsgeschichte und zum Kolonialismus hat António Manuel Hespanha den rechtshistorischen Diskurs in- und ausserhalb Europas intensiv mitgestaltet. Sein Einfluss reicht dabei weit über das rechtshistorische Feld hinaus: Von 1995 bis 1998 amtierte Hespanha als Generalkommissar der 500-Jahre-Feiern zu den portugiesischen Entdeckungen und wirkte massgeblich an der Aufarbeitung der Kolonialvergangenheit mit. Dafür wurde ihm im Jahr 2000 der höchste Orden Portugals, der Ordem de Santiago, verliehen.
António Manuel Hespanha hat durch seine anregende Lehrtätigkeit (als Ordinarius an der Universidade Nova in Lissabon, aber auch als Gatsprofessor u.a. in Yale, Berkely, Macau, an verschiedenen südamerikanischen Universitäten und an der École des Hautes Etudes en Sciences Sociales in Paris) mehrere Generationen von Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern nachhaltig geprägt. Massgeblich war er auch am Konzept des Instituts für Juristische Grundlagen – lucernaiuris beteiligt. 2010 verlieh ihm die Rechtswissenschaftliche Fakultät die Ehrendoktorwürde. Wir nehmen mit grosser Dankbarkeit und in tiefer Trauer von ihm Abschied.
Prof. Dr. Michele Luminati