Strafbarkeit der Knabenbeschneidung?

Tagung vom 7. April 2022 an der Universität Luzern

Rechtliche Würdigung der medizinisch nicht indizierten Zirkumzision an ur­teils­un­fä­higen Jungen vor dem Hintergrund medizinischer und theologischer Perspektiven

Der strafrechtliche Umgang mit der medizinisch nicht notwendigen männlichen Ge­ni­tal­beschneidung im Kindesalter ist umstritten und beschäftigt sowohl die Strafrechtspraxis als auch die Strafrechtswissenschaft seit Jahren. Eine Strafvorschrift wie im Falle der weib­lichen Genitalverstümmelung gibt es nicht, gleichwohl ist der ärztliche Eingriff in die kör­per­liche Integrität einer Person grundsätzlich eine Körperverletzung.

Die Frage, ob ein solcher Eingriff überhaupt tatbestandlich ist und unter welchen Vor­aus­setzun­gen er ggf. gerechtfertigt erscheint, lässt sich genauso nur interdisziplinär be­ant­wor­ten, wie die Frage der Gebotenheit einer strafrechtlichen Verfolgung. Es greifen un­te­r­schied­liche juristische Aspekte ineinander und diese treffen auf medizinische, anthro­po­lo­gische, theologische und kulturelle Gegebenheiten.

Ziel der Tagung ist es, die Frage der Strafbarkeit der sog. Knabenbeschneidung vor dem Hintergrund verschiedener involvierter Perspektiven zu beleuchten und zu diskutieren.

Die Tagung findet statt im Anschluss an das Forschungsprojekt «Ehre in Familie, Recht und Religion» der Professur für Strafrecht und Strafprozessrecht (Prof. Andreas Eicker) sowie der Professur für Pastoraltheologie (Prof. Stephanie Klein). Dies im Rahmen des Uni­ver­si­tä­ren Forschungsschwerpunkts «Wandel der Familie im Kontext von Migration und Glo­ba­li­sierung» (FaMiGlia) und in Verbindung mit dem interfakultären «Zentrum für Re­li­gions­ver­fas­sungs­recht» (ZRV) und dem «Zentrum für Recht und Gesundheit» (ZRG).

Flyer