Strafbarkeit der Knabenbeschneidung?
Tagung vom 7. April 2022 an der Universität Luzern
Rechtliche Würdigung der medizinisch nicht indizierten Zirkumzision an urteilsunfähigen Jungen vor dem Hintergrund medizinischer und theologischer Perspektiven
Der strafrechtliche Umgang mit der medizinisch nicht notwendigen männlichen Genitalbeschneidung im Kindesalter ist umstritten und beschäftigt sowohl die Strafrechtspraxis als auch die Strafrechtswissenschaft seit Jahren. Eine Strafvorschrift wie im Falle der weiblichen Genitalverstümmelung gibt es nicht, gleichwohl ist der ärztliche Eingriff in die körperliche Integrität einer Person grundsätzlich eine Körperverletzung.
Die Frage, ob ein solcher Eingriff überhaupt tatbestandlich ist und unter welchen Voraussetzungen er ggf. gerechtfertigt erscheint, lässt sich genauso nur interdisziplinär beantworten, wie die Frage der Gebotenheit einer strafrechtlichen Verfolgung. Es greifen unterschiedliche juristische Aspekte ineinander und diese treffen auf medizinische, anthropologische, theologische und kulturelle Gegebenheiten.
Ziel der Tagung ist es, die Frage der Strafbarkeit der sog. Knabenbeschneidung vor dem Hintergrund verschiedener involvierter Perspektiven zu beleuchten und zu diskutieren.
Die Tagung findet statt im Anschluss an das Forschungsprojekt «Ehre in Familie, Recht und Religion» der Professur für Strafrecht und Strafprozessrecht (Prof. Andreas Eicker) sowie der Professur für Pastoraltheologie (Prof. Stephanie Klein). Dies im Rahmen des Universitären Forschungsschwerpunkts «Wandel der Familie im Kontext von Migration und Globalisierung» (FaMiGlia) und in Verbindung mit dem interfakultären «Zentrum für Religionsverfassungsrecht» (ZRV) und dem «Zentrum für Recht und Gesundheit» (ZRG).