Cyrill Schäke
Bonusmeldung im Kartellrechtsverfahren
Das Schweizer Recht über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen bietet ein Sanktionsmilderungsprogramm, welches die Möglichkeit vorsieht, mittels der Meldung einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung einen teilweisen oder vollständigen Sanktionserlass zu beantragen. Um von einem solchen Bonus zu profitieren, muss das betroffene Unternehmen unter anderem der Wettbewerbsbehörde bestimmte Informationen und Beweismittel über die gemeldete Wettbewerbsbeschränkung einreichen (Art. 49a Abs. 2 Kartellgesetz [KG] in Verbindung mit Art. 8 - 14 Verordnung über die Sanktionen bei unzulässigen Wettbewerbsbeschränkungen [SVKG]). Die Dissertation untersucht diese Bonusmeldung im Kartellrechtsverfahren. Der Fokus liegt einerseits auf den materiellen Voraussetzungen des kartellrechtlichen Bonus und andererseits auf den Rechten und Pflichten der Parteien im Meldeverfahren. Ziel des Dissertationsprojektes ist herauszufinden, in welchem rechtlichen Rahmen sich die Bonusmeldung vollzieht und welche rechtlichen Implikationen diese Einordnung mit sich bringt. Im Zentrum der Untersuchung steht die Mitwirkung der selbstanzeigenden Partei.
Zur Beantwortung dieser Fragen werden methodisch die rechtlichen Rahmenbedingungen im Kartellrecht aufgezeigt und auf die Bonusmeldung im Kartellrechtsverfahren angewandt. zum Projekt