Forschung

Moderne Verbrechensprävention zeichnet sich mitunter durch hybride Rechtsfiguren aus, wobei Elemente aus unterschiedlichen Rechtsbereichen kombiniert werden. Dies gilt besonders für die Kombination von Strafrecht und Verwaltungsrecht aber auch von Strafrecht und Erwachsenschutzrecht. Aufgrund dieser gegenwärtigen Entwicklungen verfolgt Anna Coninx einen rechtlich interdisziplinären Forschungsansatz und setzt sich insbesondere gerne mit Grundlagenfragen in Schnittstellenbereichen auseinander. Sie forscht ebenso im klassischen materiellen Strafrecht als auch im Strafprozessrecht; ihre Forschungsschwerpunkte liegen ferner im Sanktionenrecht und der Rechtsphilosophie. 

Abgeschlossene und laufende Forschungsprojekte bestehen zu folgenden Themen:

Grundlagen des Strafrechts 

  • Sexualstrafrecht
  • Notstand als Rechtfertigungs- und Schuldausschliessungsgrund
  • Gemeingefährliche Delikte
  • Revision des Sexualstrafrechts vor dem Hintergrund der Umsetzung der Istanbul-Konvention

Strafprozessrecht und verfassungsrechtliche Prinzipen

  • Grundlagen des Zwangsmassnahmenrechts
  • Strafprozessuale Präventivhaft
  • Unschuldsvermutung
  • Verhältnismässigkeitsprinzip
  • Engel-Doktrin

Strafrechtliche, verwaltungsrechtliche und zivilrechtliche Massnahmen der Gefahrenabwehr

  • Grundlagen der Massnahmen des Gefahrenabwehrrechts
  • Freiheitsentziehende Massnahmen im Strafrecht, Jugendstrafrecht, Verwaltungsrecht und Zivilrecht
  • Berufs- und Tätigkeitsverbote
  • Führerausweisentzug
  • Gefährlichkeitsprognosen als zentrale Voraussetzungen für eingriffsintensive Massnahmen

Strafrecht und Institutionen

  • Privatisierung des Strafvollzugs
  • Strafregisterrecht

Rechtsphilosophie

  • Straftheorien
  • Gerechtigkeitstheorien
  • Notrecht

Rechtsvergleichung

  • Philosophische Grundlagen des common law
  • Präventives Strafrecht und Sanktionenrecht in England/Wales und Deutschland