Die Schweiz wird vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg verurteilt.
Am 9. April 2024 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die Schweiz verurteilt, weil sie nicht genug für den Klimaschutz getan hat.
Der EGMR hat dabei die Klagebefugnis des Verbandes «KlimaSeniorinnen Schweiz» anerkannt und inhaltliche Vorgaben für den Klimaschutz aufgestellt. Zum Entscheid ist Prof. Heselhaus vom Blick und vom SRF, Radiosendung "Echo der Zeit", interviewt worden.
10. April 2024