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Das Institut für Wirtschaft und Regu­lierung WiRe leistet einen innovativen Beitrag zur interdisziplinären Forschung im Wirtschaftsrecht. Die verschiedenen Normen des Wirtschaftsrechts können sowohl dem Privatrecht, dem öffent­lichen Recht als auch dem Strafrecht zugeordnet werden. Diese Abgrenzung und Zuteilung der wirtschaftsrechtlichen Normen zu den drei klassischen Rechtsgebieten bereitet zunehmend Schwierigkeiten. Das WiRe bildet einen institutionellen Rahmen, um die Forschung und Lehre der Fach­bereiche Privatrecht, öffentliches Recht, Strafrecht und juristische Grundlagen auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts optimal zu vernetzen. Viele wirtschaftsrechtliche Themen fordern eine fachbereichsübergreifende Betrachtungsweise, wie etwa das Wett­bewerbs­recht oder das Finanzmarktrecht. Darüber hinaus gilt es, den aktuellen technologischen Innovationen und den dadurch hervorgerufenen disruptiven Auswirkungen auf Unter­nehmen und Märkte, vor allem im Bereich der digitalen Wirtschaft, Rechnung zu tragen. Damit erweist sich eine noch weitreichendere, gesellschaftstheoretisch angeleitete Forschung auf den jeweiligen wirtschaftsrechtlichen Anwendungsfeldern als un­ver­zichtbar.