Gesundheit
Das Gesundheitswesen ist einer der am stärksten wachsenden Wirtschafsbereiche, der mit über 11% des Bruttoinlandprodukts mittlerweile grösser ist als der Finanzmarkt. Neben wettbewerblich organisierten Bereichen wie den Arzneimittel- und Medizinproduktemärkten ist das Gesundheitswesen in hohem Ausmass von versorgungsplanerischen Elementen und sozialversicherungsrechtlicher Steuerung geprägt. In regulatorischer Hinsicht besteht die zentrale Herausforderung darin, die Effizienz- und Innovationspotenziale des Wettbewerbs soweit wie möglich zu nutzen und zugleich den diskriminierungsfreien Zugang zu einer qualitativ hochstehenden Gesundheitsversorgung zu gewährleisten.
Prof. Dr. Bernhard Rütsche
Ordinarius für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie
T +41 41 229 53 69 • Raum 4.B10 • bernhard.ruetsche @ unilu.ch
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Forschungsprojekt Verhältnismässigkeit von Corona-Massnahmen - Analyse der Gerichtspraxis
Während der Corona-Pandemie wurden in den meisten Staaten Massnahmen angeordnet, welche teilweise einschneidende Auswirkungen auf viele Bereiche des gesellschaftlichen Lebens hatten, namentlich auch auf die Wirtschaft. Häufig wurden solche Massnahmen vor Gericht angefochten. Manchmal wurden sie von den Gerichten bestätigt, manchmal aber auch aufgehoben. Dabei wurde meistens das Vorliegen einer gesetzlichen Grundlage und eines öffentlichen Interesses bejaht. Umstritten war in der Regel die Verhältnismässigkeit der getroffenen Massnahmen.
Das Projekt analysiert, anhand welcher Kriterien und Massstäbe die Gerichtspraxis die Verhältnismässigkeit der betreffenden Massnahmen beurteilt hat. Untersucht werden Urteile oberer schweizerischer Gerichte (Bundesgericht, teilweise kantonale oberste Gerichte), des EGMR sowie ausgewählter ausländischer oberster Gerichte.
Das Ziel ist einerseits, den politisch Verantwortlichen aufzuzeigen (auch im Hinblick auf allfällige künftige Pandemien), wie die Gerichte die Verhältnismässigkeit derartiger Massnahmen beurteilen.
Andererseits soll auch die Vorgehensweise der Gerichte bei der Beurteilung der Verhältnismässigkeit kritisch untersucht werden, insbesondere im Hinblick darauf, ob die Abwägung zwischen den involvierten Interessen nach transparenten und konsistenten Massstäben erfolgt. Das Projekt will damit auch über die konkrete Pandemiesituation hinaus Anstösse geben für eine besser begründete Verhältnismässigkeitsprüfung.
Projektleitung:
Prof. Dr. Hansjörg Seiler, Fürsprecher (Rechtsanwalt), aBundesrichter, 1955.
Hansjörg Seiler studierte Rechtswissenschaften in Bern und erwarb 1982 das bernische Fürsprecherpatent. 1982-2000 war er in der Bundesverwaltung, in der Forschung und Lehre sowie als Gerichtsschreiber am Bundesgericht tätig.
Von 2000-2005 war er teilzeitlicher Richter am Verwaltungsgericht des Kantons Bern, von 2001-2005 teilzeitlicher Professor für öffentliches Recht an der Universität Luzern.
Von 2005-2021 war er ordentlicher Bundesrichter. Von 2016-2021 präsidierte er die II. öffentlich-rechtliche Abteilung des Bundesgerichts.
TA-SWISS-Projekt «Genome Editing – Interdisziplinäre Technikfolgenabschätzung. Rechtlicher Kontext und Regulierung»
Prof. Dr. Malte Gruber
Neue Techniken des Genome Editing, vor allem die so genannte «Gen-Schere» CRISPR/Cas9, haben das Potential, grundlegende Aspekte unseres moralischen Selbstverständnisses, existierende rechtliche Regulierungen und gesellschaftliche Gegebenheiten in Frage zu stellen. Im Rahmen einer von der TA-SWISS in Auftrag gegebenen interdisziplinären Technikfolgenabschätzung soll ein grundlegender Rechtsrahmen entwickelt werden, der für die juristische Dogmatik und Gesetzgebung weitere Empfehlungen mit besonderem Fokus auf das schweizerische Recht unter Berücksichtigung rechtsvergleichender Aspekte bereithält. Das Projekt bildet den rechtswissenschaftlichen Teilbereich eines Verbundprojekts, welches in Zusammenarbeit mit dem Institut für Höhere Studien (Wien), dem Interdisziplinärem Forschungszentrum für Technik, Arbeit und Kultur (Graz) sowie der KU Linz bis zum Jahr 2019 weitergeführt wird.
- Rütsche Bernhard/Hürlimann Daniel/Thommen Marc: Ist Suizidhilfe für Gesunde mittels Natrium-Pentobarbital strafbar?, sui generis 2022, S. 113–121.
- Gruber Malte, Das Recht des ‚Spenderkindes‘ auf Kenntnis seines biologischen Vaters. Zur Konstruktion zivilrechtlicher Auskunftsansprüche aus Generalklauseln und drittschützenden Verträgen, Zeitschrift für die gesamte Privatrechtswissenschaft (ZfPW) 2016, S. 68–84.
- Rütsche Bernhard, Staatliche Leistungsaufträge und Rechtsschutz, in: ZBJV 2/2016, S. 71–113
- Rütsche Bernhard, Was sind öffentliche Aufgaben?, in: recht 4/2013, S. 153–162
- Rütsche Bernhard, Aufsicht im Bereich der Krankenzusatzversicherungen – Surveillance dans le domaine des assurances-maladie complémentaires, Zürich 2017
- Rütsche Bernhard, Zusatzversicherte Leistungen von Spitälern – Prestations des hôpitaux couvertes par les assurances complémentaires. Zulässigkeit und Grenzen medizinischer Leistungsdifferenzierungen – Licéité et limites des différenciations médicales des prestations, Zürich 2017
- Rütsche Bernhard, Spitalplanung und Privatspitäler – Planification hospitalière et cliniques privées. Aktuelle Rechtsfragen zur Umsetzung des KVG – Questions juridiques actuelles relatives à l’application de la LAMal aux cliniques privées, Zürich 2016
- Rütsche Bernhard, Datenschutzrechtliche Aufsicht über Spitäler/Surveillance de la protection des données dans les hôpitaux, digma-Schriften, Bd. 6, Zürich 2012
- Rütsche Bernhard, Neue Spitalfinanzierung und Spitalplanung. Insbesondere zur Steuerung der Leistungsmenge im stationären Bereich, Bern 2011