Märkte

Um seine Ziele zu erreichen, greift der Staat auf vielfältige Weise in Märkte ein und beeinflusst dadurch das Verhalten von Unternehmen und Verbrauchern. Staatliche Regulierung kann darauf abzielen, Wettbewerb herzustellen und zu schützen, indem sie Marktversagen korrigiert. Häufig dienen staatliche Eingriffe aber auch dazu, Interessen des Gemeinwohls zu verwirklichen. Beispiele dafür sind der Umweltschutz, der Gesundheitsschutz, der Schutz der Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger, der Schutz des Finanzplatzes Schweiz sowie die Sicherstellung der Grundversorgung mit verschiedenen Waren und Dienstleistungen. Neben der klassischen öffentlich-rechtlichen Regulierung nutzt der Staat auch privatrechtliche Mittel. In der Schweiz lässt sich beispielsweise die Tendenz zur Materialisierung des Privatrechts beobachten, bei der die Vertragsfreiheit zunehmend durch materielle Vertragsgerechtigkeit ersetzt wird, um die Interessen der "schwächeren" Partei zu schützen ("soziales Privatrecht").

Die verschiedenen Regulierungsziele stehen oft im Spannungsverhältnis zum ordnungspolitischen Grundsatz einer freien Marktwirtschaft, dem freien Wettbewerb und dem privatrechtlichen Prinzip der Privatautonomie. Die Fragen nach der richtigen Regulierung und einer angemessenen Regulierungsdichte sind daher von zentraler Bedeutung für die Wirtschaft. Es ist nicht immer klar, ob eine Regulierung ihre Ziele überhaupt erreicht und ob diese Ziele nicht durch weniger einschneidende Regulierungen erfüllt werden könnten.

Das WiRe beschäftigt sich sowohl aus privatrechtlicher als auch aus öffentlich-rechtlicher Perspektive mit Themen der Regulierung.