Investitionsschutz

Die Schweiz hat über 120 bilaterale Investitionsschutzabkommen (ISA) abgeschlossen. Mit diesen Staatsverträgen haben sich die Vertragsparteien gegenseitig verpflichtet, Direkt­in­vestitonen von natürlichen und juristischen Personen der anderen Vertragspartei zu schützen. Insbesondere ist es den Staaten untersagt, Investitionen ohne Entschädigung zu enteignen oder andere eigentumsbeschränkende oder diskriminierende Massnahmen zu treffen. Betroffene Investoren können unter den ISA einen direkten Schaden­er­satz­an­spruch gegenüber dem Staat geltend machen. Zu diesem Zweck enthalten die meisten ISA ein Streitbeilegungsmechanismus in Form von Schiedsverfahren. Das WIRE be­schäf­tigt sich mit verschiedenen Aspekten des Investitionsschutzes und der internationalen Streitbeilegung.