Doktoratsstudium
Was ist eigentlich ein Doktoratsstudium/ eine Dissertation?
Ein Doktoratsstudium schliesst zwar an ein Masterstudium an, ist mit diesem jedoch nicht vergleichbar. Bei uns an der Graduate School of Humanities and Social Sciences (GSL) steht das Schreiben einer Dissertation im Fokus. In den meisten Fächern bedeutet dies das Schreiben einer Monographie. In den Politikwissenschaften ist auch der Dissertationstypus einer «Kumulativen Dissertation» möglich. Eingebettet ist das Verfassen der Dissertation in ein – in Absprache mit dem*der Erstbetreuer*in – individuell zusammenstellbares Rahmenstudium (siehe Studienleistungen).
Im Doktoratsstudium geht es darum, die im Masterstudium erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse in einem gewählten Fachgebiet zu vertiefen um das Fachgebiet durch eine eigenständige Forschungsleistung voranzubringen.
Welche Doktoratstypen gibt es?
Der für Doktoratsinteressierte geeignete Doktoratstypus hängt massgeblich von der primären Motivation für ein Doktorat, dem gewünschten Karriereweg wie auch den zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ab. Bspw. erhöht sich die Chance auf eine akademische Karriere, wenn das Doktoratsstudium mit einer engen Anbindung an die Universität absolviert wird. Ist es jedoch von Anfang an klar, dass keine akademische Karriere angestrebt wird, ist eine freie Promotion mit Erwerbstätigkeit in einem sinnvollen Arbeitsfeld ausserhalb der Universität, geeigneter.
Doktoratstypen an der GSL:
Doktorieren an einer «Wissenschaftliche Assistenzstelle»
Wissenschaftliche Assistierende sind meist direkt über einen Lehrstuhl angestellt. Sie sind eingebunden in Forschung und Lehre des Lehrstuhls eingebunden. Darüber hinaus ist ihr Engagement in inneruniversitären Gremien (z.B. Mittelbauorganisation, Kommissionen) erwünscht. Einen Teil ihrer Anstellung investieren wiss. Assistierende in ihr eigenes Doktoratsstudium.
Pro Lehrstuhl gibt es in der Regel nur wenige wiss. Assistenzstellen die meist für vier Jahre vergeben werden. Ausgeschrieben werden sie auf dem Stellenportal der Universität Luzern.
Doktorieren im Rahmen eines Drittmittelprojekts
In der Schweiz ist der Schweizerische Nationalfonds (SNF) der grösste Geldgeber für Forschungsförderung. In den Förderinstrumenten «Projekte» und «Programme» können fortgeschrittene Forschende (ab Assistenzprofessur, d.h. potenzielle Erstbetreuer*innen) Gesuche einreichen, die Doktoratsstellen für bis zu 4 Jahre Dauer enthalten.
Diese Stellen sind nicht immer öffentlich ausgeschrieben, da Gesuche oft auf bereits angedachte Dissertationsthemen und Kandidat*innen ausgerichtet werden, die dem Gesuchsstellenden bereits bekannt sind. Bei einem länger bestehenden Kontakt mit potenziellen Erstbetreuer*innen lohnt es sich, diese auf die Möglichkeit anzusprechen, ob das angestrebte Dissertationsthema in ein SNF- Gesuch eingebaut werden könnte. Es muss jedoch berücksichtigt werden, dass Erstbetreuer*innen nur eine sehr eingeschränkte Anzahl laufender Projekte mit SNF-Finanzierung haben können
Neben dem SNF gibt es vollfinanzierte Doktoratsstellen in von privaten Stiftungen oder EU-Mitteln finanzierten Forschungsprojekten. Diese sind jedoch äusserst selten. Eingeschriebene Doktorierende sowie Doktoratsanwärter*innen, die bereits eine Zusage einer Erstbetreuerin oder eines Erstbetreuers an der Universität Luzern erhalten haben, können die Universitätsstiftung für Auskünfte zu Fördermöglichkeiten kontaktieren.
Doppeldoktorat (cotutelle de thèse)
Es gibt die Möglichkeit, das Doktoratsstudium gleichzeitig an der Universität Luzern und einer Partneruniversität zu absolvieren. Zu beachten ist, dass ein Doppeldoktorat (auch cotutelle de thèse) einen grossen Mehraufwand sowohl für Doktorierende wie auch die involvierten Universitäten und Institute bedeutet und somit gut überlegt sein sollte. Für jedes einzelne Doppeldoktorat muss ein individuell gestalteter, auf das jeweilige Doktoratsvorhaben zugeschnittener Kooperationsvertrag ausgehandelt werden – was oft Monate beansprucht. Sollten Sie ein Doppeldoktorat anstreben, sollten Sie dies in den ersten Monaten des Doktoratsstudiums in die Wege leiten, da der Kooperationsvertrag spätestens ein Jahr nach der Immatrikulation als Doktorand*in unterzeichnet sein muss. Informationen und Richtlinien zum Doppeldoktorat finden Sie auf der Website des International Relations Office.
Freie Promotion
Eine freie Promotion bedeutet, dass das Doktoratsstudium ohne Arbeitsanstellung an der Universität Luzern durchgeführt wird. Die einzige Affiliation mit der Universität Luzern ist die Immatrikulation als Doktorand*in und der damit einhergehenden Mitgliedschaft bei der Graduate School of Humanities and Social Sciences (GSL). Wieviel Zeit in eine Erwerbsarbeit und/oder Betreuungstätigkeit ausserhalb des Doktoratsstudium gesetzt wird sollte von Anfang an mit potenziellen Erstbetreuenden (siehe Betreuung) besprochen werden und bei sich verändernden Lebensumständen neu ausgehandelt werden.
1) Prüfen Sie die Grundvoraussetzungen für ein Doktorat
Um zur Promotion an der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern zugelassen zu werden, sollten Sie die in der Promotionsordnung der Fakultät und der dazugehörigen Wegleitung aufgeführten Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Ausserdem notwendig ist die Zusage einer Betreuungsperson aus dem Kreis der Mitglieder der Fakultät mit Promotionsberechtigung.
Prüfen Sie vor der Kontaktaufnahme mit einer*einem Erstbetreuenden, ob er oder sie tatsächlich in Ihrem Interessengebiet arbeitet und ob Sie die nötigen Kompetenzen für eine Promotion in dem gewählten Fachgebiet mitbringen. Beschreiben Sie in der ersten E-Mail, mit der Sie eine/n potenzielle/n Erstbetreuer/in kontaktieren, warum die Betreuung Ihres Promotionsvorhabens durch ihn oder sie passen könnte und fügen Sie einen kurzen Lebenslauf sowie einen Projektbeschrieb bei.
2) Zulassungsantrag bei der Zulassungsstelle
Die zentrale Zulassungsstelle der Studiendienste der Universität Luzern ist dafür zuständig, Ihr Zulassungsgesuch daraufhin zu prüfen, ob es den formalen Anforderungen entspricht und ob Ihre bisherige akademische Ausbildung für die Zulassung zu einem Doktorat an unserer Fakultät ausreichend ist. Zulassungsanträge müssen zwingend über das UniPortal eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass für den Antrag auf Zulassung zum Doktoratsstudium an der Universität Luzern folgende Fristen gelten:
31. August für das kommende Herbstsemester
31. Januar für das kommende Frühjahrssemester
Neue externe Promovierende bewerben sich online. Doktorierende, die schon einmal an der Universität Luzern studiert haben, verwenden das Formular «Re-Immatrikulation Doktorat» .
Bevor Sie Ihr Zulassungsgesuch über das UniPortal starten, studieren Sie bitte sorgfältig alles Notwendige (u.a. welche Dokumente Sie im PDF- oder JPG-Format hochladen müssen), um Ihr Zulassungsgesuch zu finalisieren. Informationen dazu finden Sie unter diesem Link.
3) Entscheidung über den Zulassungsantrag durch die Graduate School of Humanities andSocial Sciences
Wenn Ihr Zulassungsantrag die formalen Voraussetzungen erfüllt, wird dieser an die Graduate School of Humanities and Social Sciences (GSL) weitergeleitet. Der GSL Vorstand entscheidet dann darüber, ob Sie inhaltlich zum Doktorat zugelassen werden und ob vor der Zulassung oder während des Promotionsstudiums weitere Voraussetzungen erfüllt werden müssen. Die Entscheidung über die endgültige Zulassung an der GSL wird Ihnen in der ersten oder zweiten Woche des Semesters per E-Mail mitgeteilt. Dann setzten sich die Studiendienste mit Ihnen in Verbindung, damit Sie sich immatrikulieren können.
4) Immatrikulation als Doktorand*in
Es wird empfohlen, sich so früh wie möglich mit den formellen Anforderungen vertraut zu machen, da sonst spätestens beim Abschluss des Doktorats Probleme auftreten können. Siehe insbesondere Promotionsordnung und Wegleitung zu Promotionsordnung, Studienleistungen, Wahl Zweitbetreuung, und Möglichkeit zur Beurlaubung. Die GSL empfiehlt dringend, von Anfang an zu bedenken, was für den Abschluss der Promotion erforderlich ist – dies ist alles unter « Abschluss Doktorat» nachzulesen.
Downloads*
- Assistierende und Forschungsmitarbeitende mit einer Anstellung: Betreuungsvereinbarung
- Freie Promovierende: Betreuungsvereinbarung
Hinweis für Assistierende: Denken Sie daran, eine Anstellungs- und Ausbildungsabsprache (AAA) abzuschliessen (z.H. Personaldienst).
* Sollte die Bertreuungsvereinbarung nicht als Formular erscheinen, klicken Sie: Datei -> im immersiven Browser öffnen.
Mitglieder in der Graduate School of Humanities and Social Sciences (GSL) können nur immatrikulierte Doktorierende der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät (KSF) der Universität Luzern sein. Mit der Immatrikulation werden KSF Doktorierende automatisch GSL Mitglieder.
Dauer und Verlängerung der Mitgliedschaft
Die Dauer der GSL Mitgliedschaft beträgt in der Regel fünf Jahre. Spätestens 5 Jahre nach Immatrikulation sollten Doktorierende die Verlängerung ihrer Mitgliedschaft beantragen.
Die GSL stellt keine Vorlage für Verlängerungsanträge zur Verfügung – Anträge sollen individuell gestaltet und so knapp wie möglich gehalten werden. Der Verlängerungsantrag ist analog zur Beschreibung in der Wegleitung zur Promotionsordnung, § 5.1, zu gestalten. Wichtig ist ein Zeitplan bis zur Dissertationsabgabe.
Arbeitsplätze an der Universität
Bei der ZHB Luzern kann ein physischer Arbeitsplatz und Schliessfach beantragt werden. Auch gibt es einen Seat Navigator, für kurzfristige Suche nach freien Arbeitsplätzen. Mehr Informationen dazu auf der ZHB Website.
Während der gesamten Dauer des Promotionsstudiums gilt die Immatrikulationspflicht an der Universität Luzern.
Das Doktoratsstudium unterliegt den Vorgaben der Graduate School und ist in der Promotionsordnung und in der Wegleitung zur Promotionsordnung geregelt.
Wissenschaftliche Mitarbeitende (Assistierende) und Forschungsmitarbeitende (z.B. SNF)
Die Durchführung des Promotionsvorhabens ist so zu gestalten, dass die Promotion innerhalb von vier Jahren abgeschlossen werden kann. Die Betreuungsperson und ggf. die GSL werden die Einhaltung dieses Zeitplanes nach ihren Möglichkeiten unterstützen. Kommt es zu Änderungen im Zeitplan, wird dies im Rahmen der jährlichen Berichterstattung gemeldet.
Freie Promovierende
Die Durchführung des Promotionsvorhabens ist so zu gestalten, dass die Promotion in angemessener Zeit abgeschlossen werden kann. Die Betreuungsperson und ggf. die GSL werden die Einhaltung dieses Zeitplanes nach ihren Möglichkeiten unterstützen. Kommt es zu Änderungen im Zeitplan, wird dies im Rahmen der jährlichen Berichterstattung gemeldet.
Für freie Promovierende ohne Anstellung an der Universität oder Stipendium der GSL ist die Gesamtdauer des Promotionsstudiums nicht begrenzt. Die Zulassung zur GSL erfolgt jedoch zunächst befristet auf fünf Jahre. Danach erfolgt eine Überprüfung des Dissertationsfortschritts durch die Betreuungsperson inklusive Absprache der weiteren Zulassungsdauer an den Vorstand der GSL.
Zu den einzelnen Studienleistungen
- Besuch einer Lehrveranstaltung inhaltlicher oder methodischer Art:
- Zur Erfüllung dieser Studienleistungen können Formate wie Summer Schools, Winter Schools, Workshops, Blockwochen, Master Classes, Seminare auf Masterstufe, (...) angerechnet werden - vorausgesetzt der Aufwand ihres Besuchs entspricht dem Aufwand eines Seminars auf der Masterstufe.
- Alle von der GSL angebotenen Veranstaltungen, deren Besuch als Erfüllung der Pflichtleistungen gilt, sind mit einem Hinweis versehen. Es können nach Absprache mit der Betreuungsperson auch externe, vergleichbare Veranstaltungen besucht werden.
Generic Skills Kurse (auch: Transferable Skills) können als Erfüllung der obligatorischen Studienleistungen im Bereich "Besuch einer Lehrveranstaltung inhaltlicher oder methodischer Art" angerechnet werden, solange folgende zwei Bedingungen erfüllt sind: Der Besuch von mindestens 5 Tagen an Generic Skills Kursen sowie eine Bestätigung des*der Erstbetreuer*in, der Erstbetreuerin, dass die Summe der Kurse als gleichwertig zum Besuch eines Pflichtkurses anerkannt wird. Die Teilnahme muss durch die Vorlage externer Teilnahmebescheinigungen oder eines vom Anbieter oder Dozent*in ausgefüllten "GSL Certificate of Achievement" nachgewiesen werden (siehe unten).
Die Generic Skills Kurse werden im Zwischenbericht unter "Generic Skills Courses", so wie ebenfalls in der Kategorie "Pflichtkurse" aufgeführt werden. Wenn noch keine 5 Kurstage besucht wurden, sollte bei den bereits aufgeführten Kursen erwähnt werden, dass der Besuch weiterer Kurstage geplant ist, um die Vorgabe von 5 Kurstagen zu erfüllen.
- Folgende Veranstaltungsformen werden von der GSL nicht als Lehrveranstaltungen inhaltlicher oder methodischer Art angerechnet: Seminare auf Bachelorstufe, Sprachkurse, Tagungsbesuche (vgl. unten).
- Besuch mit Vortrag an einer internationalen Tagung: Bei der GSL kann für Tagungs- und Konferenzbesuche um finanzielle Unterstützung ersucht werden.
Lassen Sie sich Kurs- und Konferenzbesuche sowie Vorträge in Kolloquien immer von der Kursleitung attestieren. Dazu verwenden Sie entweder die von den Veranstaltern ausgestellten Teilnahmebestätigungen oder die Leistungsausweise der GSL (vgl. Download). Teilnahmezertifikate und Leistungsausweise können laufend mit den Zwischenberichten bei der GSL eingereicht werden, wo sie archiviert werden, oder sie können am Ende des Doktoratsstudiums eingereicht werden.
Erstbetreuung
Für die wissenschaftliche Betreuung ist die*der Erstbetreuer*in zuständig. Diese/r muss aus dem Kreis der habilitierten Mitglieder der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät gewählt werden. Für die Zulassung ist eine schriftliche Betreuungsvereinbarung nötig. Das Formular finden Sie unter Anmeldung.
Die Erstbetreuerin, der Erstbetreuer ist für die Betreuung des Dissertationsprojekts zuständig. Was das konkret heisst, sollte zu Beginn des Doktoratstudiums geklärt werden. Es sollte jährlich mindestens ein Gespräch mit der*dem Erstbetreuenden stattfinden, das im Zwischenbericht dokumentiert wird. Nach Einreichen der Dissertationsschrift schreibt die* der Erstbetreuende das Erstgutachten zur Dissertation.
Wie genau die*der Erstbetreuende die Aufgabe der Betreuung von Doktorierenden wahrnimmt, liegt im Ermessens- und Verhandlungsspielraum der Erstbetreuer*innen und Doktorierenden. Einen Impuls dazu liefert der Pädagogikforscher Søren Bengtsen in einem Beitrag zum «Doctoral Supervision Symposium», das 2019 an der ETH Zürich stattgefunden hat – siehe dazu v.a. die Sequenz zum «Doctoral Support Model» in der Podcast-Aufnahme ab Minute 36:50.
Die GSL empfiehlt, für das Doktoratsstudium und die Dissertation wichtige Entscheide mit der Erstbetreuer*innen abzusprechen (v.a. wichtige inhaltliche Änderungen, geplante Forschungsaufenthalte/ Konferenzen). Allerdings wollen nicht alle Erstbetreuer*innen im gleichen Mass in Entscheidungen miteinbezogen werden. Die GSL empfiehlt, gegenseitige Erwartungen, früh zu diskutieren und auszuhandeln. Orientierungshilfe, welche Erwartungen auf beiden Seiten in welcher Ausprägung vorhanden sein können, kann bspw. ein Fragebogen geben, wie er von Anne Lee adaptiert wurde (hier herunterladbar). Es gilt jedoch zu beachten, dass weder Erstbetreuende noch Doktorierende zur Klärung – insbesondere einer schriftlich festgehaltenen – von Erwartungen verpflichtet sind.
Zweitbetreuung
Die Zweitbetreuerin, der Zweitbetreuer muss eine wissenschaftliche Ausbildung haben, die entweder eine Habilitation beinhaltet oder eine Habilitationsäquivalenz und zudem an einer für Doktoratsausbildungen akkreditierte Hochschule affiliiert sein, wo sie*er das Promotionsrecht (manchmal auch «Prüfungsrecht für Doktorate» genannt) innehat (siehe Promotionsordnung §4.2). Wichtig: Potenzielle Zweitbetreuer*innen müssen in ihrer Rolle vom GSL Vorstand anerkannt werden.
Das Vorgehen zur Bestätigung von Zweitbetreuer:innen ist wie folgt: Die Zweitbetreuung sollte bis Ende des 2. Jahres des Doktorats der GSL im jährlich einzureichenden Zwischenberichts gemeldet werden. Der Vorstand entscheidet in der nächstfolgenden Vorstandssitzung über die Anerkennung der*des vorgeschlagenen Zweitbetreue*in. Bei Unsicherheiten, ob potenzielle Zweitbetreuer:innen vom GSL Vorstand anerkannt würden, kann vor einer Anfrage an die Personen jederzeit die GSL Geschäftsstelle für eine Einschätzung kontaktiert werden (gsl). @ unilu.ch
Die GSL empfiehlt, die Zustimmung von Zweitbetreuer:innen zu ihrer Rolle schriftlich festzuhalten. Es gibt dazu keine Textvorlage oder ein offizielles Formular. Erfahrungsgemäss genügt ein E-Mail-Austausch.
Die konkrete Rolle, welche Zweitbetreuer:innen – neben dem Verfassen eines Zweitgutachtens – während dem Doktoratsstudium innehaben, ist nicht vorgegeben, sondern liegt im Ermessens- und Verhandlungsspielraum der involvierten Personen. In Fällen, wo Zweitbetreuer:innen eine substanzielle Rolle bei der Doktoratsbetreuung einnehmen, empfiehlt die GSL, diese Betreuungsleistung mit Erstbetreuerinnen sowie gegebenenfalls Co-Promoter (siehe Rubrik "Co-Promoter") abzusprechen.
Co-Promoter
Für Doktorierende, ab HS 2020 gibt es die Möglichkeit, neben Erst- und Zweitbetreuer*in eine Person als sogenannte*n Co- Promoter zu wählen. Ein*e Co-Promoter*in ist eine bereits promovierte Person, die eine substanzielle Betreuungs- und Unterstützungsfunktion wahrnimmt und – im Gegensatz zu Erst- und Zweitbetreuung – kein Gutachten zur Dissertation verfasst. Er oder sie muss keine Habilitation oder Habilitationsäquivalenz aufweisen (siehe auch Promotionsordnung, Paragraph 4.3). Die GSL empfiehlt, die Betreuungsleistung von Co-Promotern mit Erst- und Zweitbetreuerinnen abzusprechen.
Ein Co-Promoter wird offiziell honoriert, indem sie oder er auf der Titelseite der eingereichten Dissertation aufgeführt wird.
Weitere Unterstützung
Erst- und Zweitbetreuung sowie Co-Promoter sind die zentralen Ansprechpersonen für das Doktoratsprojekt, allerdings nicht die einzigen Instanzen, die Unterstützung bieten. Wo nötig und gewünscht ergänzt die GSL die Unterstützungsangebote der Erst- und Zweitbetreuung oder gibt Hinweise, wo zusätztliche Instanzen der Unterstützung zu finden sind. Siehe auch die Hinweise auf der GSL Website.
Zu den Studienleistungen der Promotion im Rahmen der GSL gehören jährliche Gespräche zwischen Betreuungsperson und Doktorand*in mit Bericht zum Fortschritt der Dissertation.
Bei Immatrikulation im Frühjahrssemester ist der erste Zwischenbericht am 1. Mai des Folgejahres fällig.
Bei Immatrikulation im Herbstsemester ist der erste Zwischenbericht am 1. November des Folgejahres fällig.
Das Zwischenberichtsformular muss sowohl von der*dem Doktorierenden als auch von der Betreuungsperson entweder unterschrieben werden oder die Richtigkeit der Angaben per E-Mail bestätigt werden (mit dem Zwischenbericht als Attachment).
Download
Zwischenberichtsformular (Version Jan. 2022)
Informationen und Richtlinien zum Doppeldoktorat (auch cotutelle de thèse) finden Sie auf der Website des International Relations Office. Zu beachten ist, dass der Kooperationsvertrag spätestens ein Jahr nach der Immatrikulation als Doktorand/in unterzeichnet sein muss.
Das Dekanat der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät (KSF) kann schriftlich um eine Beurlaubung vom Doktoratsstudium ersucht werden (ksf). Gesuche müssen jeweils spätestens bis zum 15. September (für das Herbstsemester) und bis zum 15. Februar (für das Frühjahrssemester) beim Dekanat eingehen. Eine Beurlaubung erfolgt für maximal zwei Semester. In dieser Zeit entfallen die Immatrikulationsgebühren und die Leistungen im Rahmen des Doktoratsstudiums an der GSL erbracht werden (z.B. Zwischenberichte). Während der Zeit der Beurlaubung können keine Anträge auf finanzielle Unterstützung durch die GSL gestellt werden, es kann kein Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens gestellt werden und nicht an Veranstaltungen der GSL teilgenommen werden. @ unilu.ch
Vorbemerkung: Der Weg zum Abschluss des Doktoratsstudiums führt über die "Eröffnung des Promotionsverfahren" – d.h. das Einleiten des Doktoratsabschlusses nach dem Einreichen der Dissertation durch die Doktorandin/ den Doktorand. Dieser Prozess ist in der Promotionsordnung in § 7 geregelt. Hinzu kommen fachspezifische Vorgaben in der Wegleitung zur Promotionsordnung (bitte die Version auswählen, welche zu Beginn des Doktoratsstudiums aktuell war).
Die folgenden Schritte beschreiben, wie der Abschluss seitens der GSL organisiert ist:
1) Informelle Prüfung der Studienleistungen
Sobald der Abschluss in Sichtweite ist, sollte die Geschäftsstelle der GSL kontaktiert werden, damit eine informelle Prüfung der Studienleistungen vorgenommen wird. So können die in der Promotionsordnung unter § 7, Punkt e) geforderten "Nachweise zur Teilnahme am Promotionsstudiengang [=Erfüllung der GSL Studienleistungen]" bereits überprüft werden. Die GSL Geschäftsstelle erstellt eine Übersicht zu den erfüllten Leistungen, die sie dem GSL Vorstand zusammen mit den seitens des Doktoranden/ der Doktorandin eingereichten Unterlagen zur Eröffnung des Promotionsverfahrens vorlegt.
Eine frühzeitige informelle Prüfung der Studienleistung hilft auszuschliessen, dass sich erst beim Einreichen des Antrags auf Eröffnung des Promotionsverfahrens herausstellt, dass geforderte GSL Studienleistungen fehlen. Sollten nicht alle Pflichtleistungen erfüllt sein, bitte den Austausch mit der GSL Geschäftsstelle suchen.
2) Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens
Das Promotionsverfahren wird auf Antrag der Kandidatin oder des Kandidaten durch Beschluss des Vorstandes eröffnet. Der Antrag in Form eines kurzen Briefs (eine Vorlage dazu kann bei der GSL Geschäftsstelle angefordert werden) ist an die Vorsitzende oder den Vorsitzenden des Vorstandes zu richten und bei der GSL Geschäftsstelle einzureichen, zusammen mit den nachfolgend aufgeführten Unterlagen:
1. Drei gedruckte und gebundene Exemplare der Dissertation (bitte beachten Sie im Fall von kumulativen Dissertationen die spezifischen Anforderungen der Fächer in der Wegleitung sowie das Merkblatt zur Gestaltung von Begutachtungs- und Pflichtexemplaren der Dissertation).
Je ein Exemplar wird an die Gutachter*innen verschickt, eines wird auf dem Dekanat für den unter Schritt 4) beschriebenen Prozess benötigt.
Hinweis zu Beilagen der Punkte 2-6: Diese dürfen nicht in die Dissertation eingebunden werden, sondern müssen separat eingereicht werden.
2. Ein Summarium der Dissertation (2-4 Seiten lang), welches Ziel, Inhalt und Ergebnisse der Dissertation umfasst und nicht mit Teilen der Dissertation identisch sein soll, in dreifacher Ausführung.
Dieses wird den Gutachter*innen als Beilage zu den Papierversionen der Dissertation zugeschickt (siehe Schritt 3) sowie als Beilage zu der auf dem Dekanat zur Einsicht verfügbaren Dissertation bereitgestellt (siehe Schritt 4).
3. Eine Deklaration der eingesetzten KI-gestützten Hilfsmittel (siehe Vorlage zum Ausweisen der KI-gestützten Hilfsmittel (siehe Merkblatt für Vorlage)).
4. Eine Erklärung der Kandidatin oder des Kandidaten, dass sie oder er die eingereichte(n) Arbeit(en) selbständig verfasst hat, dass sie oder er bei der Abfassung der Arbeit(en) nur die angegebenen Hilfsmittel benutzt und wörtlich oder inhaltlich übernommene Stellen als solche gekennzeichnet hat. Ebenfalls muss eine Erklärung darüber eingereicht werden, ob die Dissertation schon in der gegenwärtigen oder in einer anderen Fassung einer Fakultät vorgelegen hat.
--> Eine Vorlage dieser Erklärungen kann bei der GSL Geschäftsstelle angefordert werden.
5. Die Nachweise über die Teilnahme am Promotionsstudiengang der Fakultät gemäß § 3-5 Wegleitung.
Siehe dazu unbedingt Schritt 1) oben.
6. Immatrikulationsnachweis über die Dauer des Promotionsstudiums.
Erhältlich bei den Studiendiensten. Erwähnen, dass dieser Nachweis für die Eröffnung des Promotionsverfahrens gebraucht wird.
7. Bei kumulativen Dissertationen ist zudem ein Formular einzureichen, auf dem der Erstbetreuer/die Erstbetreuerin der Arbeit bestätigt, dass die fachspezifischen Regelungen für die kumulative Dissertation gemäss Wegleitung zur Promotionsordnung eingehalten sind (in der Version für Studienbeginn ab 1.2.2010 in § 6, für alle nachfolgenden Versionen in § 8).
3) Beurteilung durch Gutachter*innen
Der Prüfungsausschuss beauftragt nach Beschlussfassung des Vorstands zwei habilitierte Mitglieder der Fakultät mit Erst- und Zweitgutachten. In der Regel werden Erst- und Zweitbetreuerinnen bzw. -betreuer beauftragt, die während des Promotionsstudiums bestimmt wurden. Der Versand der Dissertation an die Gutachter*innen wird von der Geschäftsstelle der GSL organisiert. Ab dann läuft der Abschluss nicht mehr über die GSL Geschäftsstelle, sondern über das Dekanat.
Spätestens vier Monate nach ihrer Beauftragung reichen die Gutachterinnen oder Gutachter der Dissertation ihre Gutachten beim Dekanat ein - dieses leitet die Gutachten an den Prüfungsausschuss weiter.
Im seltenen Fall, dass die in den Gutachten aufgeführten Noten zu weit auseinander liegen, fordert der Prüfungsausschuss ein Drittgutachten an. Die erlaubte Noten-Abweichung und der daraus ausgelöste Prozess ist in der Promotionsordnung in § 8, Absatz 6) geregelt. Verzögert sich das Promotionsverfahren durch ein Drittgutachten, kontaktiert das Dekanat den Abschlusskandidaten/ -die Abschlusskandidatin.
4) Dissertation zur Einsichtsnahme auf dem Dekanat
Liegen alle Gutachten vor, so werden sie zusammen mit der Dissertation für die Dauer von vier Wochen im Dekanat der Fakultät zur Einsichtnahme für die hauptamtlich in Forschung und Lehre tätigen promovierten Mitglieder und Angehörigen der Fakultät aufgelegt. Diese Fakultätsmitglieder können Rückfragen zur Dissertation einreichen und Einsprüche gegen den Abschluss des Promotionsverfahrens einlegen.
Die Klärung von Rückfragen und das Prüfen von Einsprüchen kann das Abschlussprozedere verlängern und bei in der Promotionsordnung unter § 14 aufgeführten Unkorrektheiten kann der Prüfungsausschuss über einen Abbruch des Promotionsverfahrens entscheiden. § 20 der Promotionsordnung regelt die einzusetzenden Rechtsmittel bei Einspruch gegen einen Abbruchs-Entscheid.
5) Disputation
Der Termin für die Disputation wird vom Dekanat der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät in Absprache mit dem Doktoranden/der Doktorandin und den GutachterInnen festgelegt. Die Disputation findet in der Regel spätestens drei Monate nach Annahme der Dissertation statt. Auf Wunsch des Kandidaten/der Kandidatin wird die Disputation für alle Doktorierenden und externes Publikum geöffnet. Die Disputation besteht aus einem ca. zwanzigminütigen Vortrag und einer ca. vierzigminütigen Diskussion. Nach Annahme der Dissertation wird der Kandidatin oder dem Kandidaten vom Finanz- und Rechnungswesen eine Rechnung über die Prüfungsgebühren ausgestellt.
6) Führen von Titel nach Disputation
Das Dekanat erstellt nach der erfolgreich bestrittenen Disputation eine Bescheinigung zur bestandenen Disputation. Nach Erhalt dieser Bescheinigung muss bis zur Erlangung des definitiven Doktortitels durch Einreichung der Pflichtexemplare (Schritt 8) der Titel einer Doktorin designata oder eines Doktor designatus (Dr. des.) geführt werden.
7) GSL Zertifikat "Academic Record"
Nach bestandener Disputation erstellt die GSL Geschäftsstelle auf Anfrage ein "Academic Record", d.h. ein Zertifikat, welche die Teilnahme am strukturierten Promotionsprogramm bestätigt.
8) Erlangung Doktortitel: Publikation und Einreichen der Pflichtexemplare
Zur Erlangung des definitiven Doktortitels muss die Dissertation publiziert werden und beim Dekanat Pflichtexemplare abgeliefert werden. Dazu unbedingt das unten herunterladbare Merkblatt berücksichtigen.
Mobilität
Vorbemerkung:
Diese Seite enthält Informationen zu GSL Mobiliätsmitteln für kleinere Mobilitätsvorhaben. Für längere Forschungsaufenthalte kann ein Gesuch für umfangreiche Mobilitätsbeiträge bei der Graduate Academy der Universität Luzern eingereicht werden.
GSL Mobilitätsgelder
Die Doktorierenden der GSL können Gelder für Konferenzbesuche, Forschungsaufenthalte und andere direkt mit dem Doktoratsprojekt in Zusammenhang stehende Aktivitäten beantragen (für maximal beantragbare Summe siehe Merkblatt). Gesuche sind mindestens vier Wochen vor dem Konferenzbeginn einzureichen. Bitte beachten Sie das Merkblatt zu den Unterstützungsgesuchen und verwenden Sie das digitale Antragsformular oder das weiter unten herunterladbare Antragsformular.
- Merkblatt zu den Unterstützungsgesuchen
- Antragsformular Word / PDF (nur auf Englisch erhältlich)
- Spesenformular
Für Fragen bitte gsl kontaktieren. @ unilu.ch
Kurz-/Abschlussstipendien
Im Jahr 2025 ermöglicht die GSL ihren Mitgliedern das Beantragen von Kurz -und Abschlussstipendien.
Für mehr Informationen zu den Stipendien und dem Bewerbungsprozess, siehe die untenstehenden Unterlagen. Es wird dringend empfohlen, das Vorhaben zum Einreichen eines Gesuchs frühestmöglich mit der GSL Geschäftsstellenleitung (ines.barner) zu besprechen, damit diese eine Rückmeldung zum Vorhaben und v.a. der Antragsberechtigung geben kann. @ unilu.ch
Nächste Bewerbungsfrist: 14. Februar 2025
Reglement zur Vergabe (muss genau gelesen werden)
Workshops und Retraiten
Doktorierende der GSL können in Absprache mit der Graduate School eigene Workshops oder Retraiten organisieren. Sie werden dabei finanziell von der GSL unterstützt.
Auf Anfrage erhalten Sie von der Geschäftsstelle der GSL ein Merkblatt mit finanziellen und organisatorischen Richtlinien für GSL Workshops, das bei der Gesuchstellung zu beachten ist. Gesuche sollten folgende Elemente enthalten:
- Anschreiben an den Vorstand der GSL (mit kurzem Projektbeschrieb und Vorstellung der Organisierenden sowie evtl. Gastdozierenden)
- Budget (Auflistung voraussichtlicher Kosten)
- Liste der Teilnehmenden aus dem Kreise der GSL Mitglieder (wenn möglich interdisziplinär)
Gesuche richten Sie bitte an gsl @ unilu.ch
Bei sämtlichen Problemen kann ein Gespräch mit der Leitung der GSL Geschäftsstelle vereinbart werden. Sämtliche Informationen werden 100% vertraulich behandelt. In Absprache können der Vorsitzende des GSL Vorstands oder der GSL Vorstand als Ganzes miteinbezogen werden. Neben Klärung der Situation kann an weitere Ansprechpersonen innerhalb der Fakultät oder Universität weiterverwiesen werden.
Psychologische Beratungsstelle Campus Luzern: GSL Mitglieder können bis zu fünf Beratungsstunden gratis wahrnehmen. Neben klassischen psychologischen Beratungen werden auch Beratungen bzgl. Balance Arbeit – Privatleben, Motivationsstrategien etc. angeboten.
Sexuelle Belästigung: Anlaufstelle an der Universität Luzern und weitere Informationen
Personaldienst der Universität Luzern: Bei Problemen innerhalb von Arbeitsverhältnissen an der Universität Luzern
Ombudsstelle Uni Luzern: Vermittelt bei unterschiedlichen Problemen mit Personen/ Stellen an der Universität Luzern, welche durch Gespräche mit Ansprechpersonen an Fakultäten und Stellen der Universität nicht adäquat gelöst werden können.
Hinweis-Meldestelle der Universität Luzern: Für anonyme Hinweise (Whistleblowing) in unterschiedlichsten Konfliktsituationen falls all die obenstehend aufgeführten Ansprechpersonen/ Stellen keine ausreichende Hilfe bieten können.
Bei finanziellen Problemen: Universitätsstiftung Uni Luzern – hilft bei Anträgen an private Stiftungen
Falls es über längere Zeit unmöglich ist, an der Doktorarbeit zu arbeiten, kann ein Gesuch auf Beurlaubung vom Doktorat gestellt werden (Frist FS: 15. Februar; Frist HS: 15. September)
Ratgeberliteratur Doktorat
Hier ist ein Link zu einem Google Doc mit Ratgeberliteratur rund ums Doktorat (Wissenschaftliches Schreiben und Arbeiten, Zeitmanagement, Work-Life Balance etc.). GSL Mitglieder sind gebeten, die Liste mit Ratgeberliteratur zu ergänzen.
Promotionsordnung & Wegleitung zur Promotionsordnung
Studienbeginn ab FS 2024
- Promotionsordnung der Graduate School
- Wegleitung zur Promotionsordnung der Graduate School
- Merkblatt Einreichen Dissertation und Pflichtexemplar
Studienbeginn ab HS 2020
- Promotionsordnung der Graduate School
- Wegleitung zur Promotionsordnung der Graduate School
- Merkblatt Einreichen Dissertation und Pflichtexemplar
Studienbeginn ab HS 2012
- Promotionsordnung der Graduate School
- Wegleitung zur Promotionsordnung der Graduate School
- Merkblatt Einreichen Dissertation und Pflichtexemplar
Studienbeginn ab 1. Februar 2010:
- Promotionsordnung der Graduate School
- Doctoral Regulations of the Graduate School (Promotionsordnung der Graduate School)
- Wegleitung zur Promotionsordnung der Graduate School
- Guidelines for the Doctoral Regulations for the Graduate School (Wegleitung zur Promotionsordnung der Graduate School)
Merkblatt zum Abschluss des Doktoratsstudiums
Merkblatt für Begutachtungs- und Pflichtexemplare Dissertation
Formulare & Merkblätter für finanzielle Unterstützung
Varia
- Leistungsnachweis Doktoratsstudium (Word)
- Leistungsnachweis Doktoratsstudium (PDF)
- Vorlage Zwischenberichte
- Formular Betreuungsvereinbarung FREIE PROMOVIERENDE
- Formular Betreuungsvereinbarung FORSCHUNGSMITARBEITENDE und ASSISTIERENDE
- Organisationsreglement GSL
- Anleitung Online-Anmeldung Lehrveranstaltungen