Fakultät für Verhaltenswissenschaften und Psychologie
Doktorat in Psychologie
Ein Doktorat steht Psychologinnen und Psychologen offen, welche ihr Masterdiplom mit einer guten Note erworben haben. Es verleiht den akademischen Grad einer Doktorin oder eines Doktors der Philosophie (Dr. phil. / Ph. D.).
Für die wissenschaftliche Betreuung Ihres Promotionsstudiums ist die Hauptbetreuungsperson zuständig. Diese muss aus dem Kreis der Professor:innen der Fakultät für Verhaltenswissenschaften und Psychologie gewählt werden.
Um sich für das Promotionsstudium anmelden zu können, bedarf es einer schriftlichen Betreuungsvereinbarung, die Sie gemeinsam mit Ihrer Hauptbetreuungsperson ausfüllen und von ihr unterschreiben lassen. In der Betreuungsvereinbarung halten Sie eine gewünschte Zweitbetreuungsperson fest. Die Zweitbetreuungsperson kann auch von einer anderen Fakultät oder Hochschule sein.
Sie können zudem eine Mentorin oder einen Mentor einbeziehen. Der Name ist in der Betreuungsvereinbarung aufzuführen.
Die Anmeldung zum Promotionsstudium erfolgt via UniPortal.
Die für die Anmeldung erforderlichen Unterlagen sind auf der Anmeldeseite aufgeführt. Die unterzeichnete Betreuungsvereinbarung ist ebenfalls beizufügen.
Für die Anmeldung gelten folgende Fristen:
- bis 31. August für das kommende Herbstsemester
- bis 31. Januar für das kommende Frühjahrssemester
Die Zulassungsbedingungen finden Sie in der Promotionsordnung. Der Zulassungsentscheid wird per E-Mail kommuniziert. Im Anschluss an einen positiven Zulassungsentscheid nehmen Sie die Immatrikulation für das Promotionsstudium vor. Während des gesamten Promotionsstudiums besteht Immatrikulationspflicht.
Das Promotionsstudium dauert in der Regel drei bis vier Jahre. Die maximale Dauer beträgt fünf Jahre. Die Frist beginnt mit dem Semester der ersten Immatrikulation und endet mit dem Tag der Anmeldung zum Promotionsverfahren. Dies gilt auch, wenn das Doktorat in Teilzeit absolviert wird.
Die zu erbringenden Promotionsleistungen setzen sich zusammen aus:
- Studienleistungen (mind. 18 ECTS-Punkte)
- Dissertation
- Verteidigung der Dissertation
- Publikation der Dissertation
Die Einzelheiten dazu finden Sie in den entsprechenden Reglementen.
Die Auswahl und Festlegung der Studienleistungen (mind. 18 ECTS-Punkte) erfolgt in Absprache mit der Hauptbetreuungsperson und wird in der Betreuungsvereinbarung festgehalten.
Kursangebote:
In Absprache mit der Hauptbetreuungsperson kann auch der Besuch von weiteren Kursen und Tagungen mit aktiver Beteiligung angerechnet werden. Die Fakultät für Verhaltenswissenschaften und Psychologie plant zudem in Zukunft ein eigenes kleines Kursangebot anzubieten.
Weiter können an der Fakultät geleistete Lehrleistungen an die Studienleistungen angerechnet werden. Die Übernahme von zwei Semesterwochenstunden in der Lehre entspricht 3 ECTS-Punkten. Maximal können 3 ECTS-Punkte aus Lehrleistungen angerechnet werden.
Verpflichtend sind mindestens zwei Präsentationen des Promotionsvorhabens innerhalb der ersten zwei Jahre des Promotionsstudiums. Diese können in unterschiedlichen Formaten stattfinden und an die zu erbringenden Studienleistungen angerechnet werden.
Die Hauptbetreuungsperson trifft sich mindestens einmal jährlich mit der Doktorandin / dem Doktoranden zur Evaluation des Dissertationsfortschritts. Dabei werden insbesondere die Entwicklung der Forschungsarbeiten und die Studienleistungen anhand der für das aktuelle Jahr festgelegten Ziele beurteilt sowie die zu erreichenden Ziele für das nächste Jahr festgehalten. Die weiteren Betreuungspersonen nehmen ebenfalls an den Treffen teil oder werden zumindest über den Inhalt in Kenntnis gesetzt.
Im Rahmen des jährlichen Evaluationsgespräches werden die AAA (Vorlage Jahresgespräch) vervollständigt und die Betreuungsvereinbarung bei Bedarf aktualisiert. Zusammen bilden diese Dokumente den Evaluationsbericht. Die Betreuungsvereinbarung wird per E-Mail an phd-vpf eingereicht. An der Universität Luzern angestellte Promovierende reichen die Betreuungsvereinbarung mitsamt der AAA zudem dem @ unilu.chPersonaldienst ein.
Bei Immatrikulation im Frühjahrssemester ist der erste Zwischenbericht am 1. April des Folgejahres fällig.
Bei Immatrikulation im Herbstsemester ist der erste Zwischenbericht am 1. Oktober des Folgejahres fällig.
Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens
Nach Absolvierung aller Studienleistungen und der Fertigstellung der Dissertation können die Promovierenden einen Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens stellen. Der Antrag ist schriftlich an die Dekanin zu richten und per E-Mail an phd-vpf einzureichen. @ unilu.ch
Folgende Unterlagen (als PDF-Dateien) sind dem Antrag beizulegen:
- Dissertation mit entsprechendem Deckblatt in zwei Ausführungen:
- Die Rahmenpublikation und alle zugehörigen Artikel in einem PDF-Dokument
- Die Rahmenpublikation sowie alle einzelnen Artikel je separat als PDF-Dokumente
- Selbständigkeitserklärung der Promovierenden (inkl. Erklärung darüber, ob die Dissertation schon in der gegenwärtigen oder in einer anderen Fassung einer Hochschule vorgelegen hat)
- Nachweis über Studienleistungen von mind. 18 ECTS-Punkten
- Nachweis über Erbringen allfälliger Auflagen
- Immatrikulationsnachweis über die Dauer des Promotionsstudiums (kann bei den Studiendiensten angefordert werden)
Das Dekanat informiert Sie über den Entscheid über die Eröffnung des Promotionsverfahrens.
Verteidigung
Der Zeitpunkt der Verteidigung wird im Einvernehmen aller Beteiligten festgelegt und vom Dekanat organisiert. Die Verteidigung dauert insgesamt 60 Minuten und besteht aus einem Vortrag (20 Minuten) sowie einer sich anschliessenden Diskussion (40 Minuten). Die Verteidigung ist öffentlich und wird auf der Website entsprechend angekündigt.
Publikation
Die Promovierenden beantragen beim Dekanat (phd-vpf) eine DOI, finalisieren das @ unilu.chDeckblatt und reichen dieses per E-Mail beim Dekanat ein. Das Dekanat übermittelt daraufhin die Dissertation inkl. Deckblatt zur Publikation an die Zentral- und Hochschulbibliothek (ZHB). Die Promovierenden senden der ZHB zusätzlich ihre Einverständniserklärung zur elektronischen Publikation der Dissertation (E-Diss) an lory. @ zhbluzern.ch
Die ZHB benachrichtigt die Promovierenden sowie das Dekanat im Anschluss über die erfolgte Publikation. Das genaue Vorgehen der Einreichung ist in der Anleitung kumulative Diss. LORY der ZHB beschrieben.
Titel
Nach der erfolgreichen Verteidigung wird eine vorläufige Bescheinigung für das Bestehen des Promotionsverfahrens ausgestellt. Nach Publikation der Dissertation erfolgt die Promotion zur Doktorin oder zum Doktor der Philosophie (Dr. phil. / Ph. D.). Über die erbrachten Promotionsleistungen wird ein Zeugnis und eine Urkunde ausgestellt.
- Promotionsordnung der Fakultät für Verhaltenswissenschaften und Psychologie
- Wegleitung zur Promotionsordnung der Fakultät für Verhaltenswissenschaften und Psychologie
- Betreuungsvereinbarung
- AAA Probezeitgespräch / AAA Jahresgespräch
- Deckblätter
- Selbständigkeitserklärung (inkl. Erklärung darüber, ob die Dissertation schon in der gegenwärtigen oder in einer anderen Fassung einer Hochschule vorgelegen hat)