Neuberufen: Melanie Huber-Lehmann im Gespräch

Seit hundert Tagen ist Melanie Huber-Lehmann Assistenzprofessorin für schweizerisches und internationales Zivilverfahrensrecht an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät. Im Interview berichtet sie, wie sie ihren Start in Luzern erlebt hat und was sie in Lehre und Forschung beschäftigt.

Foto Ass.-Prof. Dr. iur. Melanie Huber-Lehmann

Melanie Huber-Lehmann, wie haben Sie sich an der Universität Luzern eingelebt?

Melanie Huber-Lehmann: Sehr gut. Ich durfte die Rechtswissenschaftliche Fakultät bereits aufgrund meiner Lehrtätigkeit an der Fakultät im vergangenen Frühjahrsemester kennenlernen und konnte den Lehrstuhl für schweizerisches und internationales Zivilverfahrensrecht in diesem Sommer praktisch «fliessend» übernehmen. Das hat den Einstieg enorm erleichtert.

Was ist bisher Ihr Highlight?

Mitte September habe ich im Rahmen einer Weiterbildungsveranstaltung der Zürcher Gerichte eine Veranstaltung durchgeführt zum Thema Revision der Schweizerischen Zivilprozessordnung. Ich bin bei dieser Gelegenheit zum ersten Mal als Assistenzprofessorin in der Öffentlichkeit aufgetreten und habe das Fach Zivilverfahrensrecht nach aussen hin vertreten.

Welche Lehrveranstaltung führen Sie zurzeit durch und um was geht es da oder was ist in Planung?

Im laufenden Herbstsemester halte ich die Lehrveranstaltung «Zivilverfahrensrecht (ZPO)» auf Bachelorstufe des rechtswissenschaftlichen Studiums. Die Studierenden sollen neben dem materiellen Recht auch das (Zivil-)Prozessrecht in ihre juristische Denkweise miteinbeziehen und sich ein Grundverständnis des schweizerischen Zivilprozessrechts aneignen.

Woran forschen Sie momentan?

Im Moment beschäftige ich mich schwerpunktmässig mit meinem Habilitationsprojekt, welches das Institut der provisorischen Rechtsöffnung nach Schuldbetreibungs- und Konkursrecht zum Gegenstand hat. Die provisorische Rechtsöffnung erlaubt einer Gläubigerin, die über eine schriftliche Schuldanerkennung des Schuldners verfügt, einen allfälligen Widerspruch des Schuldners im Betreibungsverfahren relativ schnell zu beseitigen und den Weg der eigentlichen Zwangsvollstreckung zu beschreiten. Obwohl das Institut der provisorischen Rechtsöffnung über hundert Jahre alt ist und sich in der Praxis sehr bewährt hat, gibt es zahlreiche Problemstellungen, die es grundlegend aufzuarbeiten gilt.

Und was steht in Zukunft an?

Meine Forschungstätigkeit fokussiert sich in naher Zukunft auf die Beendigung meiner Habilitationsschrift. Längerfristig möchte ich vermehrt im internationalen Zivilverfahrensrecht forschen und zum Thema «Digitalisierung der Justiz».

Was die Lehre anbelangt, ist für das Frühjahrsemester 2024 auf Masterstufe ein Vertiefungskurs zum Zivilverfahrensrecht geplant. Die Veranstaltung dient der vertiefteren Auseinandersetzung mit praktisch relevanten zivilprozessualen Fragestellungen. Dazu werden die Schritte des Zivilprozesses von der Ausarbeitung der Klageschrift bis zur Eröffnung des Urteils im Einzelnen behandelt und im Plenum diskutiert.

Im September 2024 führt das Zentrum für Konflikt und Verfahren (CCR) zusammen mit der Stelle Weiterbildung Recht unter meiner Leitung eine Tagung zur Revision der Schweizerischen Zivilprozessordnung durch. Geplant ist eine halbtägige Veranstaltung zu ausgewählten Themen, die im Zuge der Revision der Schweizerischen Zivilprozessordnung geändert werden und von besonderer Praxisrelevanz sind.

HINWEIS
Ass.-Prof. Melanie Huber-Lehmann im Interview mit Jus-Studierenden auf dem Instagram-Account der Rechtswissenschaftlichen Fakultät: www.instagram.com/jus_uniluzern