CAS in Kirchliche Jugendarbeit und Gemeindeanimation

Möchten Sie Jugendliche und Erwachsene auf ihrem Lebensweg begleiten, sie dazu motivieren, Akteur:innen einer lebendigen Kirche zu sein?

Der CAS in «Kirchliche Jugendarbeit und Gemeindeanimation» vermittelt den  Studierenden theoretische Grundlagen, praxisnahes Wissen und Fähigkeiten zur Beziehungsarbeit mit Menschen sowie zum nachhaltigen Aufbau einer Gemeinde im generationsübergreifenden Dialog.

Die folgenden Kompetenzen können erworben werden:

  • Praxisfelder der offenen und verbandlichen kirchlichen Jugendarbeit erschliessen
  • theoretische Ansätze entwickeln und sie für die Praxis umsetzen
  • Methoden zum partizipativen Umgang mit Menschen einsetzen
  • eigene Rolle und Aufgaben im Berufsfeld der kirchlichen Jugendarbeit begründen
  • junge Menschen bei der Identitätsentwicklung unterstützen und sie religiös-spirituell begleiten
  • Netzwerkarbeit fördern und zum Gemeindeaufbau animieren

Der Lehrgang richtet sich an Theologinnen und Theologen ab Stufe Bachelor sowie weitere kirchliche Mitarbeitende mit Hochschulabschluss, die spezifische Fach- und Vermittlungskompetenzen erwerben sowie ihre religionspädagogische Tätigkeit kritisch reflektieren möchten.

Dauer und Umfang

Der Lehrgang dauert in der Regel 1 bis 2 Jahre und kann nach Absprache mit der Studienleitung im Herbst- oder Frühjahrssemester begonnen werden.

Der Umfang des CAS beträgt 12 ECTS (300 – 360 Stunden Studienarbeit): 8 ECTS werden durch den Besuch von Lehrveranstaltungen und das Erbringen von Kompetenznachweisen und 2 ECTS durch den Besuch der obligatorischen Intensivwoche Jugend + Sport samt Vorbereitungsveranstaltungen erworben. Die Teilnahme an einer Einführungs- und Auswertungsveranstaltung, die Praxisberatung sowie das Erstellen einer Zertifikatsarbeit werden mit 2 ECTS verrechnet.  

Studierende mit Lehrdiplom und einem Abschluss als Lehrperson auf Primar- oder Sekundarstufe haben zur Vertiefung der theologischen Kompetenzen Auflagen im Rahmen von 4 Credits (100 – 120 Stunden) zusätzlich zu erbringen. Über diese Auflagen entscheidet die Studienleitung bei der Zulassungsprüfung. 
Studierende mit anderen Abschlüssen können zur Vertiefung der theologischen Kompetenzen auch Auflagen erteilt werden. Über diese entscheidet die Studienleitung bei der Zulassungsprüfung.

Zulassung

Zum Lehrgang ist zugelassen, wer über einen Bachelorabschluss in Theologie oder Religionswissenschaft und über religionspädagogische Praxiserfahrungen verfügt. Die Zulassung von Interessierten mit Abschlüssen anderer Fachrichtungen (u.a. Lehrdiplom und einem Abschluss auf Primar- oder Sekundarstufe) ist nach Prüfung der formalen und fachlichen Äquivalenz möglich. Interessierte ohne Bachelorabschluss können bei gleichwertiger Qualifikation „sur dossier“ in den Lehrgang aufgenommen werden. 

Über die Aufnahme in den Lehrgang entscheidet die Studienleitung. Ein Anspruch auf Zulassung besteht nicht.

«Durch den Lehrgang CAS in Kirchliche Jugendarbeit konnte ich meine Kompetenzen in der Jugendarbeit erweitern. Die Inhalte der Lehrveranstaltungen reichten von den Theorieansätzen über Methodik und Berufsfeldgestaltung bis hin zu den verschiedenen Praxisfeldern der kirchlichen Jugendarbeit.»

Maria Möstl, Diplomierte Fachlehrperson Religion