International
Informationen für Personen aus dem Ausland, die sich für eine Stelle an der Universität Luzern interessieren oder bereits bei der Universität Luzern angestellt sind.
Meldepflicht bei der Wohngemeinde
Nach Wohnsitznahme in der Schweiz müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen bei Ihrer Wohngemeinde anmelden.
Regelmässige wöchentliche Aufenthalte in Luzern von mehr als 2 Tagen müssen ebenfalls beim Einwohnerdienst der Stadt Luzern gemeldet werden. Diese Anmeldung muss innerhalb von 3 Monaten erfolgen (für nicht EU/EFTA-Angehörige innerhalb eines Monats).
Bitte folgende Unterlagen mitbringen:
- gültiger amtlicher Personalausweis (von jedem einreisenden Familienmitglied)
- 1 Passfoto
- Zivilstandsdokumente (z.B. Familienbüchlein oder Geburtsurkunde minderjähriger Kinder, Heiratsurkunde, usw.)
- Arbeitsvertrag
- Krankenversicherungsausweis
- Ausländerausweis (wenn bereits vorhanden)
- ca. CHF 35.-- für die Anmeldegebühr
Wohngemeinde Luzern: Einwohnerdienste
Nach der Anmeldung bei der Wohngemeinde dauert es ungefähr 4 Wochen, bis Sie Ihre Arbeitsbewilligung vom Amt für Migration erhalten. Bei der Registrierung erhalten Sie vorab eine Bestätigung und sind auch ohne Ausweis bereits zur Arbeit berechtigt (diese Regelung gilt nur bei EU-/EFTA-Bürger/innen).
Arbeitsbewilligungen für Drittstaatsangehörige werden bei erstmaligem Stellenantritt in der Schweiz durch den Personaldienst eingeholt. Verlängerungen müssen durch die Mitarbeitenden organisiert werden.
Übersicht Bewilligungsarten
Bundesamt für Migration
Amt für Migration Luzern
Informationen über alle wichtigen Themen im
Zusammenhang mit Ihrem Aufenthalt in Luzern:
• Visum/Einreise/Bewilligung
• Krankenversicherung
• Wohnen
• Kinderbetreuung / Schulen
• Sprachkurse
• Kultur und Freizeit
Welcome Centre Universität Luzern
Die Krankenversicherung ist für alle in der Schweiz wohnhaften Personen obligatorisch.
Die Versicherung ist persönlich. Erwachsene müssen selbst die nötigen Schritte zur Anmeldung bei einer Krankenversicherung ihrer Wahl unternehmen. Jede versicherte Person bezahlt eine individuelle, einkommensunabhängige Prämie, die je nach Versicherer, Wohnort und Versicherungsform unterschiedlich ausfällt. Die versicherte Person kann die Krankenkasse frei wählen.
Die Website www.comparis.ch bietet eine neutrale Übersicht über die verschiedenen schweizerischen Krankenkassen.
Umfassende Informationen zur obligatorischen Krankenversicherung finden Sie auf der Website des Bundesamts für Gesundheit.