Spesen

Die Mitarbeitenden haben Anspruch auf eine Auslagenvergütung für Reisen, auswärtige Verpflegung und Unterkunft, die für die Tätigkeit der Universität notwendig sind. Speziell geregelt sind Spesenentschädigungen für Lehrbeauftragte. 

Die Rückerstattung der Spesen erfolgt gegen Einreichung der Original-Belege an die zuständige Stelle Ihrer Fakultät (Institut/Seminar/Dekanat) oder Abteilung.


Weitere Auskünfte erhalten Sie beim Finanz- und Rechnungswesen.

Das Spesenreglement sowie das Antragsformular finden Sie im UnetEntry.