Krankheit / Unfall
Die Gehaltsfortzahlung bei Krankheit und Unfall endet spätestens mit dem Ende der Anstellung, maximal nach 730 Tagen. In der Probezeit wird die Besoldung während eines Monats fortbezahlt. Bei Krankheit sind die Heilungs– und Pflegekosten im Rahmen der persönlichen Krankenversicherung abgedeckt.
Weitere Informationen zur obligatorischen Krankenversicherung.
Krankheitsmeldung
Bei Krankheit sind die Vorgesetzten unverzüglich zu informieren. Ab dem 7. Krankheitstag muss dem Personaldienst ein Arztzeugnis eingereicht werden.
Unfallversicherung
Mitarbeitende mit einem Wochenpensum von 8 und mehr Stunden sind bei der SUVA gegen die Folgen von Betriebs- und Nichtbetriebsunfällen versichert.
Mitarbeitende mit einem Wochenpensum unter 8 Stunden sind nur gegen Betriebsunfälle versichert und müssen sich bei ihrer privaten Krankenkasse gegen Nichtbetriebsunfälle versichern lassen.
Unfälle auf dem direkten Weg von oder zur Arbeit gelten als Berufsunfälle.
Betriebs– wie Nichtbetriebsunfälle sind dem Personaldienst unverzüglich zu melden.