Arbeitszeiten / Ferien

Flexible Arbeitszeit

Die Arbeitszeit beträgt bei einem vollen Beschäftigungsgrad 42 Stunden pro Woche im Jahresdurchschnitt. Die allgemeine tägliche Arbeitszeit beträgt 8.40 Stunden und gilt als Grundlage für die Berechnung eines positiven oder negativen Arbeitszeitsaldos. Bei geringerem Beschäftigungsgrad reduziert sich die Arbeitszeit anteilsmässig. 

Die Mitarbeitenden haben die Möglichkeit, ihre Arbeitszeiten im Rahmen der Bestimmungen der Personalverordnung und nach Absprache mit dem Vorgesetzten selber zu bestimmen. Dabei müssen die reibungslose Zusammenarbeit mit andern Mitarbeitenden sowie eine einwandfreie Dienstleistung nach innen und aussen gewährleistet sein. 

Allg. tägliche Arbeitszeit: von Montag bis Freitag, zwischen 06.00 Uhr und 20.00 Uhr. Blockzeiten können vom Vorgesetzten definiert werden.
Mittagspause: Nach mehr als 6 Stunden täglicher Arbeitszeit ist ein Unterbruch von mindestens 30 Minuten einzuhalten. 

Für die korrekte Handhabung der flexiblen Arbeitszeit sind die Vorgesetzten verantwortlich.

Über die geleisteten Arbeitsstunden ist eine persönliche schriftliche Arbeitszeitkontrolle zu führen.

Das Formular für die Zeiterfassung finden Sie im UnetEntry.

Ferien

Anzahl Arbeitstage
Bis zum 20. Altersjahr 30 Arbeitstage
Ab dem 21. Altersjahr 25 Arbeitstage
Ab dem 50. Altersjahr 30 Arbeitstage
Ab dem 60. Altersjahr 33 Arbeitstage
Für die Ferienkontrolle sind die Vorgesetzten verantwortlich. 

Bei Teilzeitarbeit besteht der Ferienanspruch entsprechend dem Beschäftigungsgrad.

Weitere Informationen finden Sie im Personalhandbuch