Senat

Der Senat ist das oberste universitäre Organ für akademische Fragen. Der Senat setzt sich zusammen aus der Rektorin oder dem Rektor, den Prorektorinnen und Prorektoren, der Dekanin oder dem Dekan jeder Fakultät, der Universitätsmanagerin oder dem Universitätsmanager und je drei Vertreterinnen oder Vertretern der Professorinnen und Professoren, der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, der administrativen, technischen und weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Studierenden.

Der Senat beruft Professorinnen und Professoren. Er unterstützt und berät die Rektorin oder den Rektor in wichtigen Studien-, Forschungs- und Entwicklungs- sowie Dienstleistungs-, Personal- und Finanzangelegenheiten. Er bereitet die Geschäfte des Universitätsrates vor und stellt entsprechend Antrag. Die Details sind im Organisationsreglement des Senats angeführt.