Hinweis-Meldestelle
Mit Beschluss vom 24. März 2021 hat der Universitätsrat eine personell von der Universität unabhängige Hinweis-Meldestelle eingerichtet, bei der Meldungen über vermutete oder tatsächliche Missbräuche und Fehlverhalten von Universitätsangehörigen erfolgen können.
Die Meldestelle hat die Aufgabe, die eingegangenen Meldungen zeitnah an die zuständigen Stellen und Personen an der Universität weiterzuleiten. Also z.B. an die Integritätsbeauftragte, den Integritätsbeauftragten – zurzeit Prof. Dr. Gisela Michel; Reglement –, an die untersuchende Person bei sexueller Belästigung, an die jeweilige Dekanin, den jeweiligen Dekan, die Universitätsmanagerin respektive den -manger, an die Rektorin bzw. Rektor. Diese klären im Rahmen ihrer rechtlichen Kompetenzen den Sachverhalt ab und ergreifen die nötigen Massnahmen. Die Meldestelle selber nimmt keine Abklärungen zum Sachverhalt vor und hat keine Kompetenz zur Ergreifung von Massnahmen oder zur Kommunikation mit der Öffentlichkeit.
Grundlage der Meldestelle ist § 25b des Statuts der Universität Luzern in der Fassung vom 24. März 2021:
1 Die Universität unterhält eine zentrale, von der Universität unabhängige Meldestelle für Hinweise betreffend vermutete oder tatsächliche Regelverstösse und Unregelmässigkeiten, die die Universität oder Universitätsangehörige betreffen.
2 Die Meldestelle wird vom Universitätsrat auf Antrag der Präsidentin oder des Präsidenten gewählt. Die Amtsdauer beträgt vier Jahre. Wiederwahl ist möglich.
3 Meldungen können schriftlich, telefonisch oder in elektronischer Form unterbreitet werden. Das System gewährleistet die vollständige Anonymität der Hinweisgebenden, sofern dies gewünscht ist.
4 Eingehende Meldungen werden durch die Meldestelle an die zuständige Stelle der Universität zur Behandlung weitergeleitet, sofern kein offensichtlicher Interessenkonflikt besteht. In letzterem Fall erfolgt eine Weiterleitung an den Präsidenten oder die Präsidentin des Universitätsrates.
5 Die Meldestelle legt der Präsidentin oder dem Präsidenten des Universitätsrates jährlich einen schriftlichen Bericht vor.
6 Einzelheiten zu den Zuständigkeiten und zum Verfahren regelt der Rektor oder die Rektorin in einer Richtlinie.
Universitätsangehörige und Dritte sind berechtigt, vermutetes oder tatsächliches Fehlverhalten von Universitätsangehörigen oder sonstige Missstände entweder bei der Meldestelle oder direkt bei der zuständigen Stelle oder Person zu melden. Zur Meldung berechtigen namentlich vermutete oder tatsächliche Verstösse gegen Gesetze, Verordnungen, Reglemente und Richtlinien der Universität Luzern sowie Verstösse gegen kantonale und eidgenössische Erlasse.
Wenden sich Mitarbeitende der Universität mit dem Vorwurf eines Fehlverhaltens direkt an die Öffentlichkeit oder an die Medien, kann dies eine Verletzung der arbeitsrechtlichen Treuepflicht darstellen.
Die Meldung kann schriftlich oder mündlich, persönlich oder anonym an die Meldestelle gerichtet werden.
Die meldende Person hat Anspruch auf Vertraulichkeit. Kann diese im Verfahren nicht gewahrt werden, so erfolgen Informationen und Abklärungen, die Rückschlüsse auf die meldende Person zulassen, erst nach Rücksprache mit der meldenden Person. Der Anspruch auf Vertraulichkeit entfällt, wenn die meldende Person von sich aus mit dem beanstandeten Sachverhalt an die Öffentlichkeit getreten ist oder diesen anderweitig bekannt gemacht hat.
Ein allfälliges Zeugnisverweigerungsrecht der meldenden Person richtet sich nach den einschlägigen eidgenössischen, kantonalen und universitären Bestimmungen.
Dr. Crispin Hugenschmidt (1974) arbeitete von 1999 bis 2000 als Assistent und Projektleiter an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Basel. Von 2000 bis 2002 war er Fakultätsmanager der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern. An der Universität Luzern hatte er auch einen Lehrauftrag für Studier- und Arbeitstechnik. 2002 bis 2008 war er Mitglied der Geschäftsleitung des Prorektorats Lehre und Leiter der Fachstelle Studienreformen (Bologna-Reformen) der Universität Zürich. Seit 2008 ist er Generalsekretär des Erziehungsdepartements des Kanton Basel-Stadt.
Seit 1. Januar 2014 ist Dr. Crispin Hugenschmidt im Nebenamt Ombudsmann der Universität Luzern, seit 1. Mai 2021 Leiter der Hinweis-Meldestelle.
Die Leitung der Meldestelle nimmt eingehende Meldungen persönlich entgegen.
Sie oder er bestätigt der meldenden Person, sofern diese nicht anonym geblieben ist, den Eingang der Meldung innerhalb von fünf Arbeitstagen. Die Leitung der Meldestelle klärt die Zuständigkeit für die Untersuchung des gemeldeten Verstosses ab und leitet die Meldung an die zuständige Instanz oder Person weiter. Liegen klare Hinweise darauf vor, dass die zuständige Instanz oder Person einen Interessenkonflikt hat, wird die Meldung direkt an den Präsidenten oder die Präsidentin des Universitätsrates weitergeleitet.
Erscheint eine Meldung als offensichtlich unbegründet, wird sie nicht weitergeleitet.
Die Leitung der Meldestelle klärt die meldende Person, sofern diese nicht anonym geblieben ist, über das weitere Vorgehen auf, insbesondere darüber, an wen die Meldung weitergeleitet wurde.
Die Meldestelle unterliegt dem Amtsgeheimnis und ist insbesondere nicht befugt, die Öffentlichkeit über Meldungen zu informieren.
Die für die Abklärung zuständige Instanz oder Person richtet sich nach dem für den konkreten Verstoss anwendbaren Verfahren; subsidiär ist das Verwaltungsrechtspflegegesetz des Kantons Luzern anwendbar.
Die Instanz oder Person, an die die Meldung weitergeleitet wurde, macht eine Vollzugsmeldung an die Meldestelle, sobald der Fall erledigt wurde.
Die meldende Person hat ein Recht auf Information über den Stand des Verfahrens und allfällige Massnahmen, sofern sie daran ein persönliches und rechtlich geschütztes Interesse hat.
Ein digitales Hinweisgebersystem ermöglicht Zweiwegkommunikation unter Wahrung der Anonymität.
Universität Luzern
Hinweis-Meldestelle
Frohburgstrasse 3
Postfach 4466
6002 Luzern
T +41 41 229 50 56
meldestelle @ unilu.ch