Auftrag und Grundlagen
Die Fachstelle für Chancengleichheit unterstützt aktiv die Bemühungen der Universität zur Gewährleistung der Chancengleichheit von Frauen und Männern sowie die Integration von Menschen mit Behinderung im Studium und im beruflichen Umfeld. Sie berät und unterstützt den Rektor, die Angehörigen und Organe der Universität sowie Fakultäten, Seminare, Institute und weitere Organisationseinheiten in Fragen, welche die Chancengleichheit der Geschlechter sowie die Integration von Menschen mit Behinderung betreffen.
Die Fachstelle initiiert entsprechende Projekte und nimmt die dazu erforderlichen universitätsinternen, nationalen und regionalen Kontakte wahr.
- Ansprechperson und Beratungsauftrag gegenüber Angehörigen und Gremien der Universität und gegen AussenIn
- Sensibilisierung der Mitarbeitenden und Studierenden, Öffentlichkeitsarbeit, Durchführung des Gleichstellungscontrollings, Verankerung von Gleichstellungsaspekten in Qualitätssicherungsmassnahmen der Universität Luzern
- Zusammenarbeit mit den Hochschulen des Campus Luzern zuständig für die Durchsetzung des Konzeptes zum Schutz gegen sexuelle Belästigung
- Geschäftsführung der Gleichstellungskommission
- Weiterbildung von Delegierten in Berufungsverfahren
- Mitarbeit in der Forschungskommission
- Zusammenarbeit im Campus Gender mit den Diversity-Beauftragten von PH Luzern und Hochschule Luzern
- Austausch mit der Gleichstellungsstelle des Kantons Luzern und den Gremien „Alliance Egalité“ und „FrauenLuzern“
- Mitarbeit bei IDEAS (Inclusion, Diversity and Equality Association of Swiss Universities), dem Verein der Gleichstellungsbeauftragten der zehn Schweizer Universitäten und der zwei Eidgenössischen Hochschulen
Auszug aus dem Leitbild
"Wir nehmen Verantwortung umfassend wahr und verpflichten uns zu Transparenz, guter Zusammenarbeit, Einhaltung der Regeln, Bereitstellung optimaler Infrastruktur, effizientem Einsatz der Mittel, Bereitstellung eines optimalen Forschungs-, Lern- und Arbeitsumfeldes sowie zu sorgfältigem Umgang mit Ressourcen. Wir stellen Unabhängigkeit, Neutralität und Unparteilichkeit in Forschung und Lehre sicher, und wir sind zukunftsoffen, dialogbereit und innovativ. Wir leben Diversität und setzen uns aktiv für Chancengleichheit und gegen Diskriminierung ein."
Universitätsstatut
§ 9 Gleichstellung und Diversität
1 Die Universität Luzern sorgt bei der Erfüllung all ihrer Aufgaben, insbesondere in Forschung, Lehre und Nachwuchsförderung, für die Chancengleichheit der Geschlechter und berücksichtigt weitere Dimensionen der Diversität.
2 Sie ergreift wirksame Massnahmen zur Förderung der Gleichstellung sowie gegen jede Form der Diskriminierung.
§ 52 Chancengleichheit und Diversität
1 Die Universität Luzern, die Fakultäten, Seminare, Institute und weitere Organisationseinheiten setzen sich für die Beseitigung von Diskriminierungen ein und schaffen Rahmenbedingungen, die dem Respekt für die Verschiedenheit der Studierenden und Mitarbeitenden förderlich sind.
2 Sie fördern namentlich die tatsächliche Gleichstellung der Geschlechter durch geeignete Massnahmen.
3 Sie streben eine ausgewogene Vertretung der Geschlechter auf allen Stufen und in allen Gremien an.
4 Sie unterstützen die Vereinbarkeit von Studium, Beruf und Familie.
5 Die Fachstelle für Chancengleichheit berät und unterstützt die Angehörigen und die Organe der Universität sowie der Fakultäten, Seminare, Institute und weiteren Organisationseinheiten in Gleichstellungsfragen.
6 Die Gleichstellungskommission erarbeitet eine Diversitätsstrategie und sorgt für deren Umsetzung.
§ 53 Gleichstellung von Menschen mit Behinderung
1 Die Universität Luzern, die Fakultäten, Seminare, Institute und weitere Organisationseinheiten ergreifen die notwendigen Massnahmen, um Benachteiligungen zu verhindern, zu verringern, zu beseitigen oder auszugleichen, denen Studierende und Mitarbeitende mit Behinderungen ausgesetzt sind. Sie erlassen Regelungen zur Anpassung der Arbeitsbedingungen, der Dauer und Ausgestaltung des Bildungs- und Prüfungsangebots an die spezifischen Bedürfnisse der Menschen mit Behinderung.
2 Die Fachstelle für Chancengleichheit berät und unterstützt die Angehörigen und die Organe der Universität sowie der Fakultäten, Seminare, Institute und weiteren Organisationseinheiten in Fragen der Integration von Menschen mit Behinderung im Studium und im beruflichen Umfeld.
Seit 2003 werden an der Universität Luzern Daten zur Entwicklung und zum Stand der Gleichstellung der Geschlechter in einem Gleichstellungsmonitoring erfasst und dargestellt. Die Erfassung der Kennzahlen zu Studierenden und Mitarbeitenden der Universität ist der erste Schritt zur Umsetzung eines Gleichstellungscontrollings. Ziel ist es, die Gleichstellung als permanente Querschnittsaufgabe in der Universität Luzern zu implementieren.
Seit 2017 publiziert die Fachstelle für Chancengleichheit aus den umfassenden Datensätzen zum Gleichstellungsmonitoring regelmässig eine Broschüre, welche die aktuellen Geschlechterverhältnisse an der Universität Luzern zusammenfasst. Die Broschüren können in gedruckter Form bei der Fachstelle für Chancengleichheit (3.A24) bezogen werden. Darüber hinaus bietet die Fachstelle im Rahmen von Beratungen vertiefte Informationen zu spezifischen Fragen und zeitlichen Entwicklungen sowie zur Situation in den einzelnen Fakultäten an.
Chancengleichheit an der Universität Luzern Juni 2022
Frauen und Männer an der Universität Luzern Juli 2020
Frauen und Männer an der Universität Luzern Juli 2017
swissuniversities verwaltet seit vielen Jahren Programme im Bereich Chancengleichheit und Diversität, derzeit Diversität, Inklusion und Chancengerechtigkeit in der Hochschulentwicklung 2021–2024, auf das ab 2025 ein weiteres Programm folgen wird. Die Universität Luzern beteiligt sich jeweils mit Aktionsplänen oder Kooperationsprojekten an den aktuellen Programmen.
Kooperationsprojekte 2021-2024
Aktuelle Projekte der Jahre 2021-2024 finden sich unter folgemdem Link.
Aktionsplan 2017-2020
Mit dem Aktionsplan 2017-2020 knüpft die Universität Luzern - unter Berücksichtigung der von swissuniversities erlassenen Anweisungen für die Einreichung der Aktionspläne Chancengleichheit an den Hochschulen - an die bisherigen Erfolge und Schwerpunkte an. Mit den Themenbereichen geschlechtergerechte Nachwuchsförderung, Professuren/ Berufungsverfahren sowie familienfreundliche Strukturen wird die Verbesserung der Karriereperspektiven von Frauen als zentrales Handlungsfeld erachtet. Massnahmen werden in enger Zusammenarbeit mit den Fakultäten ausgearbeitet und in deren geplanten Nachwuchsförderprojekten integriert. Ein anderer wichtiger Schwerpunkt ist die Ausdehnung der bisherigen Chancengleichheitspolitik auf weitere Diversitätsthemen. Ziel ist eine Diversitätsstrategie, die auf einer Umfeldanalyse basiert und ein Konzept zu Diversitätsmassnahmen umfasst.
Aktionsplan 2013-2016
Der Aktionsplan 2013-2016 stellt die Massnahmen dar, wodurch die Universität Luzern die Ziele des SUK Programms Chancengleichheit verfolgen will. Die Massnahmen sind z.T. eine Weiterführung von bestehenden Instrumenten aus dem 2012 abgelaufenen Bundesprogramm, z.T. neu. Sie umfassen die stärkere Einbindung der Chancengleichheit in das Universitätsrecht und in die akademische Qualitätssicherung, das Angebot von Beratungen, Schulungen und Coachings im Bereich einer geschlechtergerechten Nachwuchsförderung sowie zur Vereinbarkeit von Studium, wissenschaftlicher Karriere und Familie, die Leitung des Kooperationsprogramms „Mentoring Deutschschweiz“, den Ausbau der Kinderbetreuungsangebote und Massnahmen zur Sensibilisierung für die Genderthematik.
Auftrag
Die Gleichstellungskommission begleitet und fördert die nachhaltige Verankerung der Chancengleichheit und der Diversität in ihren verschiedenen Dimensionen als Querschnittaufgabe im Sinne der Qualitätsentwicklung in allen Aufgabenbereichen der Universität Luzern.
Finanzbeiträge
Alle Universitätsangehörigen sind berechtigt, bei der Gleichstellungskommission Gelder für Projekte und Massnahmen im Bereich der Chancengleichheit zu beantragen. Angaben zum Gesuch und den Bewilligungskriterien sind im «Merkblatt Finanzbeiträge GLK» vom Februar 2024 festgehalten.
Weitere Informationen
Mehr Informationen zur Gleichstellungskommission finden Sie hier.
Die Universität Luzern bemüht sich aktiv um die Verwirklichung von substantieller Chancengleichheit und setzt dazu, wo nötig, ausgleichende Regelungen und Massnahmen ein. Sie strebt eine ausgewogene Vertretung beider Geschlechter auf allen Stufen und durch alle Gremien an. Ein wichtiges Ziel ist die Erhöhung des Frauenanteils bei den Asssistenzprofessuren sowie den ordentlichen und ausserordentlichen Professuren.
Ein zentraler Ansatzpunkt liegt in der Qualitätssicherung der Anstellungsverfahren. Faire und transparente Anstellungsverfahren erhöhen die Chancengleichheit. Hierfür verfügt die Universität Luzern über reglementarische Grundlagen. Diese regeln unter anderem, dass an der Universität Luzern in Berufungskommissionen immer eine Chancengleichheitsdelegierte oder ein Chancengleichheitsdelegierter Einsitz nimmt. Die delegierte Person hat Stimmrecht und wird auf Vorschlag der Dekanin oder des Dekans von der Fakultätsversammlung ernannt (Berufungsreglement, §4 Abs. 2) .
Weitere Informationen
Swissuniversities Good Practices zur Besetzung von Professuren
Video: Professorin gesucht Universität Bern
Online-Tutorial zu Gender-Bias im Berufungsverfahren
Broschüre „Recruter sans discriminer“, Universität Lausanne
11 Harmful Types of Unconscious Bias and How to Interrupt Them