Studiengangevaluation
Die Studiengangevaluation ist ein mehrstufiges Verfahren zur Bewertung eines Studiengangs. Die Bewertung, die nach vordefinierten Kriterien erfolgt, wird anhand unterschiedlicher Daten vorgenommen. Das Verfahren umfasst einen Selbstbeurteilungsbericht, eine Analyse der Kennzahlen und Dokumente, eine Umfrage unter den Studierenden und eine Diskussion mit dem Lehrpersonal. Diese Merkmale machen die Studiengangevaluation zu einem der bedeutendsten Prozesse in der Weiterentwicklung der Qualität in der Lehre und im Studium.
Die Evaluation von Studiengängen wird von den Fakultäten geplant und durchgeführt, die auch für die Planung und Umsetzung der Folgemassnahmen verantwortlich sind (siehe Prozess Studium). Das Zentrum Lehre und die Stelle für Qualitätsmanagement stehen für Beratung und Begleitung des Verfahrens zur Verfügung.
Standards and Guidelines for Quality Assurance in the European Higher Education Area (ESG). (2015). Brussels, Belgium. Standard 1.9: "On-going monitoring and periodic review of programmes".
Verordnung des Hochschulrates über die Akkreditierung im Hochschulbereich (Akkreditierungsverordnung HFKG), Art. 22, Abs. 1, Anhang 1, Standard 3.2.
Schweizerische Agentur für Akkreditierung und Qualitätssicherung (AAQ), Institutionelle Akkreditierung: Leitfaden, Teil D: Erläuterungen zu den Qualitätsstandards, Standard 3.2.
- Studiengangevaluationen entsprechen der Standards and Guidelines for Quality Assurance in the European Higher Education Area ESG (Standard 1.9) und dem Leitfaden für die institutionelle Akkreditierung (Standard 3.2). Seit 2016 sind die Fakultäten verpflichtet, ihre Studiengänge regelmässig zu evaluieren.
- Studiengänge werden in der Regel bei Abschluss einer ersten Kohorte von Studierenden, aber innerhalb von fünf Jahren nach ihrer Einführung evaluiert.
- An diesem Prozess sind sowohl Studierende als auch das Lehrpersonal beteiligt, das mit dem bewerteten Studiengang befasst ist.
- Das Verfahren setzt externe Expertise voraus.
- Das gesamte Prozess sollte nicht mehr als ein Jahr dauern.