Absolventenbefragung
Die Ansolventenbefragung ist eine retrospektive Einschätzung der Qualität der Lehre der gesamten Studiengänge sowie der universitären Dienstleistungen durch die Absolventinnen und die Absolventen. Die Ergebnisse dienen den Fakultätsleitungen als Instrument zur Qualitätsentwicklung von Studium und Lehre. Sie fliessen unter anderem in den Studiengangevaluationen und die strategische Analyse von Studium und Lehre der Fakultäten ein.
Die Universität beteiligt sich seit 2010 an der nationalen Befragung des Bundesamts für Statistik (BfS), welche alle zwei Jahre durchgeführt wird, einer Vollerhebung von Absolvierenden auf allen Stufen (Bachelor, Master, Doktorat). Das BfS bietet den Hochschulen die Möglichkeit, die allgemeine Befragung, welche sich vorwiegend auf den Übergang vom Studium ins Berufsleben fokussiert, mit eigenen, hochschulspezifischen Fragen zu ergänzen. Die Universität Luzern nutzt die Gelegenheit für eine quantitative und qualitative Befragung der Absolvierenden zur Einschätzung diverser Aspekte des Studiums, z.B.:
- Zufriedenheit mit dem Studium
- Wertschätzung im Berufsfeld
- Qualität der Ausbildung
- Fehlende Inhalte, positive Aspekte und Anregungen zur Verbesserung des Studiums.
An der Universität wird die Organisation der Absolventenbefragung vom Zentrum Lehre in Zusammenarbeit mit dem BfS und den Fakultäten übernommen. Der Teil des Fragebogens, der sich auf die Universität bezieht, wird gemeinsam mit den Fakultäten ausgearbeitet. Das Zentrum Lehre übernimmt die Auswertung der Ergebnisse und die Berichterstattung an das Rektorat und die Fakultäten. Die Fakultäten legen im Rahmen ihrer Strategie und Planung die Massnahmen fest und sorgen für deren Umsetzung.
Qualität setzt eine Kultur des Feedbacks voraus. Mit Ihren Kommentaren und Vorschlägen tragen Sie zur Qualität der Leistungen der Universität bei, und wir danken Ihnen dafür (Kontakt: quality). @ unilu.ch
Verordnung des Hochschulrates über die Akkreditierung im Hochschulbereich (Akkreditierungsverordnung HFKG), Art. 22, Abs. 1, Anhang 1, Standard 3.2.
Schweizerische Agentur für Akkreditierung und Qualitätssicherung (AAQ), Institutionelle Akkreditierung: Leitfaden, Teil D: Erläuterungen zu den Qualitätsstandards, Standard 3.2.
- Die Universität liefert dem BfS die Angaben zu den Absolventinnen und Absolventen über die Studiendienste.
- Die Beteiligung der Universität an einer zusätzlichen Erhebung ist freiwillig, aber kostenpflichtig. Sie ist durch einen Kooperationsvertrag mit dem BfS abgedeckt.
- Der Datenschutz wird durch einen Vertrag zwischen der Universität und dem BfS abgedeckt.
- Die Analyse der Daten erfordert statistische Fähigkeiten und Instrumente.
- Die Ergebnisse der Absolventenbefragung werden dem Rektorat und den Fakultäten berichtet, es obliegt jedoch den Fakultäten, sie zu analysieren und die notwendigen Massnahmen und Umsetzungsmodalitäten festzulegen.
Der Prozess "Absolventenbefragung" ist in QMS-Lehre+InternationaleBeziehungen aufgeführt. Er wird ausführlich in dem Dokument "QMS 9a. Absolventenbefragung" beschrieben.