Managementbewertung
Das QMS wird als Ganzes mindestens einmal alle zwei Jahre überprüft. Wenn es sich nicht um ein externes Gutachten handelt, führt die Universität eine interne Managementbewertung durch. Daran schliesst sich eine Aktualisierung ihrer Qualitätsstrategie an.
Die Überprüfung sowie die Aktualisierung der Qualitätsstrategie wird von der SQM in Zusammenarbeit mit der Qualitätskommission und unter Beteiligung aller Prozesseigner durchgeführt.
Die Ergebnisse der Managementbewertung werden zusammen mit der aktualisierten Qualitätsstrategie der Universitätsleitung zur Beschlussfassung vorgelegt. Die von der Universitätsleitung beschlossene Qualitätsstrategie wird dem Senat und dem Universitätsrat vorgelegt.
Verordnung des Hochschulrates über die Akkreditierung im Hochschulbereich (Akkreditierungsverordnung HFKG), Art. 22, Abs. 1, Anhang 1.
Schweizerische Agentur für Akkreditierung und Qualitätssicherung (AAQ), Institutionelle Akkreditierung: Leitfaden, Teil D: Erläuterungen zu den Qualitätsstandards, Standard 1.4.
Managementbewertung
Die Prüfung des QMS der Universität bezieht sich auf die Anforderungen des HFKG. Sie beinhaltet insbesondere die Kontrolle der Einhaltung der in der Akkreditierungsverordnung HFKG festgelegten Standards. Der Leitfaden der Schweizerische Agentur für Akkreditierung und Qualitätssicherung AAQ bietet zusätzliche Erklärungen für die Erfüllung dieser Standards.
Bei der Überprüfung des QMS der Universität werden die Ergebnisse früherer Prüfungen berücksichtigt, insbesondere die Auflagen und Empfehlungen.
Die Kontrolle des QMS der Universität bezieht sich auf ihre Qualitätsstrategie und ihren Aktionsplan, deren Umsetzung sie überprüft.
Die Managementbewertung steht unter der Verantwortung des Prorektors Universitätsentwicklung, dem Prozesseigner des Qualitätsmanagements der Universität.
Die Managementbewertung wird von der SQM in Zusammenarbeit mit der Qualitätskommission durchgeführt.
An der Managementbewertung sind alle Prozesseigner der Universität beteiligt, die für den Bereich des QMS verantwortlich sind, für den sie zuständig sind. Sie können die Aufgaben an ernannte Qualitätsbeauftragte delegieren.
Form und Inhalt des Berichts folgen den von der SQM festgelegten Spezifikationen. Diese Spezifikationen sind in einem separaten Dokument festgelegt.
Die Einhaltung der Anforderungen des HFKG und anderer Anforderungen, an die die Universität gebunden ist, muss nachgewiesen werden. Generell sollten diese Nachweise dokumentiert und die relevanten Dokumente dem Prüfer zur Verfügung gestellt werden. Die Prozesseigner sind für die Qualität und die Übermittlung dieser Dokumente verantwortlich.
Die Managementbewertung wird der Universitätsleitung vom Prorektor Universitätsentwicklung vorgelegt. Sie dient der Entwicklung der Strategie der Universität.
Qualitätsstrategie
Die Entwicklung der Qualitätsstrategie basiert auf der Managementbewertung.
Die Entwicklung der Qualitätsstrategie liegt in der Verantwortung vom Prorektor Universitätsentwicklung. Darüber hinaus sorgt er dafür, dass die Qualitätsstrategie in die Strategie der Universität integriert wird.
Die Entwicklung der Qualitätsstrategie wird von der SQM in Zusammenarbeit mit der Qualitätskommission durchgeführt. Sie bezieht alle Prozesseigner mit ein, die zur strategischen Analyse, Formulierung der Ziele und des Aktionsplans für ihren Verantwortungsbereich beitragen.
Die Qualitätsstrategie wird von der Universitätsleitung und dem Senat bestätigt. Sie wird dem Universitätsrat vorgelegt.
Die Ziele der Qualitätsstrategie werden auf der Informationsplattform "Qualität" auf der Website der Universität veröffentlicht.
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