Beurteilungs- und Fördergespräche BFG
In Beurteilungs- und Fördergesprächen (BFG) geht es insbesondere darum, Wertschätzung für die geleistete Arbeit zu vermitteln, Stärken und Schwächen anzusprechen und gemeinsam zu analysieren, die fachlichen und persönlichen Fähigkeiten der Mitarbeitenden weiter zu entwickeln, die Umsetzung vereinbarter Ziele zu überprüfen und neue Ziele, Schwerpunkte und Prioritäten abzustimmen. Im Einklang mit den vereinbarten Zielen werden gegebenenfalls geeignete Fördermassnahmen beschlossen. Zudem sollen, falls erforderlich, auch Stellenbeschreibung und Arbeitszeitmodell besprochen werden. Das BFG wird schriftlich dokumentiert, in der Regel mit dem dafür vorgesehenen Formular. Im Rahmen des BFG haben die Mitarbeitenden Gelegenheit für eine Rückmeldung (Vorgesetztenbeurteilung).
Die Vorgesetzten von administrativ-technischen Mitarbeitenden, wissenschaftlichen Mitarbeitenden ohne Qualifikationsstellen und Lehr- und Forschungsbeauftragten führen einmal jährlich sowie vor Ablauf der Probezeit (innerhalb dreier Monate seit Stellenantritt) ein BFG durch. BFGs werden auch als Massnahme zur Betreuung und Förderung der Assistierenden und Oberassistierenden (Qualifikationsstellen) eingesetzt (sogenannte Anstellungs- und Ausbildungsabsprache; AAA). Weil diese Personen ein Doktorats- oder Habilitationsprojekt verfolgen, ist bei den AAAs auf besondere Fristen zu achten. Zudem unterscheiden sich die Inhalte des BFG insofern, als die angestrebte Qualifikation und die dafür nötigen Publikationen und Fördermassnahmen im Vordergrund stehen.
Für Projektmitarbeitende, insbesondere SNF-Mitarbeitenden, gelten die Bestimmungen über das BFG analog, selbst wenn sie ihre Qualifikationsarbeit bzw. ihr Projekt weitgehend selbständig bearbeiten und insofern keine eigentliche Vorgesetztenstellung besteht.
Verordnung des Hochschulrates über die Akkreditierung im Hochschulbereich (Akkreditierungsverordnung HFKG), Art. 22, Abs. 1, Anhang 1, Standard 4.2.
Schweizerische Agentur für Akkreditierung und Qualitätssicherung (AAQ), Institutionelle Akkreditierung: Leitfaden, Teil D: Erläuterungen zu den Qualitätsstandards, 4.2.
SRL Nr. 51 - Gesetz über das öffentlich-rechtliche Arbeitsverhältnis (Personalgesetz, PG), §60 (Beurteilungs- und Fördergespräche), §10 (Probezeit).
SRL Nr. 52 - Verordnung zum Personalgesetz (Personalverordnung, PVO), §62ff.
Jährliche BFGs finden in der Regel im Oktober statt. Der Personaldienst informiert die Mitarbeitenden der Universität vorab über den Newsletter «Uni Inside».
Die erforderlichen Formulare und Merkblätter sind gespeichert unter UNETEntry\3_Dienste\Personal\Beurteilungs-Fördergespräche.
Die Vorgesetzten leiten die ausgefüllten und unterzeichneten Originalformulare zur Ablage im Personaldossier der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters an den Personaldienst weiter.
Der Personaldienst überprüft, ob alle geplanten Gespräche mit dem entsprechenden Formular belegt sind und kontaktiert bei Bedarf die vorgesetzte Person.