Personalmanagement
Die Universität versteht sich als anspruchsvoller und fördernder Arbeitgeberin, die auf die Einstellung von qualifiziertem Personal achtet und ihren Mitarbeitenden geeignete Rahmenbedingungen für ihre persönliche Entfaltung und die Entwicklung hoher beruflicher Kompetenzen bietet. Das Personaldienst betreibt eine reibungslose Personalverwaltung. Spezifische Prozesse und Massnahmen werden auf das akademische Personal zugeschnitten.
2023
- Revidiertes Berufungsreglement der Universität Luzern;
- Leitfaden für Berufungsverfahren an der Universität Luzern.
2022
- Überarbeitung des Prozesses Beurteilungs- und Fördergespräche BFG.
2021
- Richtlinien betreffend Ausstand in Berufungsverfahren.
Verordnung des Hochschulrates über die Akkreditierung im Hochschulbereich (Akkreditierungsverordnung HFKG), Art. 22, Abs. 1, Anhang 1.
Schweizerische Agentur für Akkreditierung und Qualitätssicherung (AAQ), Institutionelle Akkreditierung: Leitfaden, Teil D: Erläuterungen zu den Qualitätsstandards, Standards 2.5, 4.1, 4.2, 4.3.
SRL Nr. 51 - Gesetz über das öffentlich-rechtliche Arbeitsverhältnis (Personalgesetz, PG)
SRL Nr. 52 - Verordnung zum Personalgesetz (Personalverordnung, PVO)
SRL Nr. 539a - Personalverordnung der Universität Luzern
SRL Nr. 539d - Berufungsreglement der Universität Luzern
Richtlinien betreffend Ausstand in Berufungsverfahren
SRL Nr. 539h - Reglement über die Anstellung von Assistenzprofessorinnen und Assistenzprofessoren
Richtlinien betreffend Zugangsberechtigungen für Mitarbeitende von An-Instituten
Richtlinien für die Entlöhnung von Lehraufträgen an der Universität Luzern (English : Guidelines for the remuneration of teaching assignments at the University of Lucerne)
Richtlinie für Honorare im Bereich der Weiterbildung und bei wissenschaftlichen Tagungen an der Universität Luzern (English: Guidelines for fees in the area of continuing education and at scientific conferences at the University of Lucerne)
Die Mitarbeitenden der Universität Luzern sind Angestellte des Kantons Luzern und unterstehen somit dem Personalgesetz und der Personalverordnung des Kantons. Die Personalverordnung der Universität Luzern ergänzt diese Bestimmungen. In diesem Rahmen setzt das Personaldienst eine reibungslose Verwaltung der Personalangelegenheiten anhand der folgenden Prozesse um:
- Personalgewinnigung
- Personalanstellung
- Lohnadministration
- Zeiterfassung
- Beurteilungs- und Fördergespräche (BFG) sind das Hauptinstrument zur Evaluation des Personals.
- Weiterbildung. Die Universität Luzern bietet den Mitarbeitenden das ganze Weiterbildungsangebot der Verwaltungsweiterbildung des Kantons Luzern an. Die Weiterbildung einzelner Mitarbeitenden kann durch Beiträge und/oder durch Gewährung von Urlaub unterstützt werden. Der Umfang der Unterstützung wird durch das dienstliche Interesse bestimmt. Individuelle Beratungsgespräche können jederzeit mit dem Personaldienst vereinbart werden.
- Personalaustritt
Personaldaten werden vom Personaldienst verwaltet.
Für das akademische Personal gelten besondere Prozesse und Massnahmen:
- Berufungsverfahren
- Beurteilung- und Fördergespräche (BFG) und Anstellungs- und Ausbildungsabsprache (AAA) des Mittelbaus. Die Nachwuchsbetreuung sieht regelmässige Gespräche vor, darunter auch die BFGs.
- Lehrveranstaltungsevaluationen
- Hochschuldidaktik
- Weiterbildung