Beteiligung

Die Qualität der Leistungen der Universität hängt vom Engagement aller ihrer Angehörigen ab: Die Professorinnen und Professoren, der Mittelbau, die Studierende und das administrative und technische Personal. Sie hängt auch von ihren Beziehungen zu ihren Partnern -darunter öffentliche und wissenschaftliche Institutionen, Förder­einrichtungen und Anbieter- auf kantonaler, nationaler und internationaler Ebene ab. Um eine dynamische Qualitätsentwicklung zu fördern, greift sie auf externe Expertise zurück.

Die Qualitätssicherung und -entwicklung ist stark partizipativ und relativ dezentralisiert. Sie bezieht ihre gesamte Organisation, ihre Einheiten und Fakultäten sowie ihre Entscheidungsprozesse mit ein.

Die Steuerung des QMS geht durch den folgenden Gremienweg und mit Unterstützung spezifischer Funktionen:

  • Der Universitätsrat;
  • Der Senat;
  • Der/die Rektor/in, die Universitätsleitung und die erweiterte Universitätsleitung;
  • Der/die Prorektor/in Universitätsentwicklung;
  • Die Qualitätskommission;
  • Die Stelle für Qualitätsmanagement.

Die Entwicklung und Implementierung des QMS liegt in der Verantwortung von Prozesseignern :

  • Der/die Rektor/in;
  • Der/die Prorektor/in Universitätsentwicklung;
  • Der/die Universitätsmanager/in;
  • Der/die Prorektor/in Personal und Professuren;
  • Der/die Leiter/in Universitätskommunikation;
  • Der/die Prorektor/in Lehre und Internationale Beziehungen;
  • Der/die Prorektor/in Forschung;
  • Die Dekaninnen und Dekane.

Diese Prozesseigner werden von Gremien und Diensten sowie von Qualitätsbeauftragten unterstützt.

Die repräsentativen Gruppen (Professor/innen, Mittelbau, Studierende, administratives und technisches Personal) sind in die Steuerung und Umsetzung des QMS eingebunden.

Externe Expert/innen sind an den Evaluierungsprozessen des QMS beteiligt.