Fakultät für Verhaltenswissenschaften und Psychologie
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zum Studium an der Fakultät für Verhaltenswissenschaften und Psychologie.
Allgemeine Informationen
Der Unterricht im Bachelorstudium Psychologie findet grundsätzlich in deutscher Sprache statt. Vereinzelte Veranstaltungen werden in Englisch abgehalten. Der Grossteil der verwendeten Literatur ist in Englisch publiziert, weshalb gute Englischkenntnisse vorausgesetzt werden.
Bereits im Propädeutikum des Psychologiestudiums werden Statistikprogramme (unter anderem R) verwendet und die Prüfungen finden online, am eigenen Laptop, statt (Prüfungsmodus und Anforderungen). Daher wird für das Psychologiestudium zwingend ein Gerät (Laptop) benötigt, welches den technischen Anforderungen der IT entspricht. Ein solches kann vergünstigt über Neptun bezogen werden.
Zulassung und Anmeldung
Für eine Zulassung zum Psychologiestudium an der Universität Luzern bedarf es beispielsweise einer gymnasialen Maturität, einer eidgenössischen Berufsmaturität oder Fachmaturität in Verbindung mit einer bestandenen Ergänzungsprüfung (Passerelle) der Schweizerischen Maturitätskommission oder eines Bachelor-, Masterdiploms oder Lizenziats einer Universität, Fachhochschule oder pädagogischen Hochschule. Genauere Informationen zu den Zulassungsbedingungen finden sich in den Zulassungsrichtlinien der Universität Luzern (Zulassungsrichtlinien).
Wer in derselben Studienrichtung an einer anderen Hochschule des In- oder Auslandes wegen ungenügender Leistungen endgültig abgewiesen worden ist, wird nicht zum Studiengang (Hauptfach sowie Nebenfach) zugelassen. Dieser Umstand kann nicht geheiligt werden (bspw. durch einen anderen Studienabschluss) und verjährt auch nicht.
In der Schweiz unterliegt der universitäre Psychologiestudiengang keinem Aufnahme- oder Eignungsverfahren (z. B. Numerus Clausus). Studieninteressierte mit einer schweizerischen Maturität werden unabhängig vom Notenschnitt zugelassen.
Studieninteressierte mit einem ausländischen Studienberechtigungsausweis haben zusätzlich einen Studienplatznachweis in der Studienrichtung Psychologie an einer anerkannten universitären Hochschule (mit Promotionsrecht, keine Fernuniversität) aus dem Land, welches den Vorbildungsausweis ausgestellt hat, zu erbringen. Dieser darf nicht älter als ein Jahr sein. Unterliegt das Psychologiestudium im Herkunftsland somit dem Numerus Clausus (z. B. in Deutschland), gilt es diesen zu absolvieren, um den erforderlichen Studienplatznachweis zu erhalten. Der Studienplatznachweis in der Studienrichtung Psychologie wird der Anmeldung zum Psychologiestudium an der Universität Luzern beigelegt. Die Note des gymnasialen Reifezeugnisses ist für die Zulassung an der Universität Luzern irrelevant, wichtig ist das Vorliegen eines Studienplatznachweises.
Das Nebenfach Psychologie können Sie ohne einen Studienplatznachweis besuchen. Ein Wechsel in das Hauptfach Psychologie ist jedoch nur möglich, wenn die obenstehenden Bedingungen erfüllt sind.
Die reguläre Anmeldefrist für das Bachelorstudium läuft vom 15. Februar bis am 30. April. Das Psychologiestudium beginnt jeweils im Herbstsemester.
Verspätete Anmeldungen sind bis am 30. Juni (für Anmeldungen aus Ländern mit Visumspflicht), respektive bis am 31. August (für Anmeldungen aus Ländern ohne Visumspflicht) möglich.
Weiterführende Informationen zu der Anmeldung zum Studium finden Sie unter Anmeldung und Zulassung.
Die Fristen zur Lehrveranstaltungsanmeldung sowie zur Prüfungsanmeldung finden Sie auf der separaten Lehrveranstaltungsseite und auf der separaten Prüfungsseite der Fakultät.
Universitätsinterne Fachwechsel im Haupt- sowie im Nebenfachbereich können jeweils bis zwei Wochen nach Semesterbeginn beantragt werden. Bei einem Wechsel fallen keine zusätzlichen Kosten an.
Melden Sie sich dazu per Mail bei der Zulassungsstelle der Universität Luzern und geben Sie an, von welchem Haupt- oder Nebenfach zu welchem Haupt- oder Nebenfach Sie wechseln möchten. Wenn Sie in das Hauptfach Psychologie wechseln möchten, geben Sie bitte auch das gewünschte Nebenfach bzw. die gewünschten Nebenfächer an. Die Zulassungsstelle informiert Sie über das weitere Vorgehen, welches eine Kontaktaufnahme bei der/den Studienberatung(en) Ihres neuen Zielstudiengangs bzw. Ihrer neuen Zielstudiengänge beinhaltet, da diese einen Wechsel gutheissen müssen.
Dieses Vorgehen greift auch bei einem Wechsel vom Nebenfach in das Hauptfach Psychologie sowie umgekehrt. Bitte beachten Sie bei einem Wechsel vom Nebenfach ins Hauptfach Psychologie, dass hier die Reglemente des Hauptfaches gelten und alle Leistungen, welche in das Propädeutikum fallen, innerhalb von zwei Prüfungsversuchen bestanden werden müssen, damit der Wechsel erfolgen kann.
Anrechnungen
Grundsätzlich ist ein Wechsel während des Bachelorstudiums möglich. Bezüglich Anrechnungen von bereits erbrachten Leistungen gilt § 21 der Studien- und Prüfungsordnung der Fakultät. Bitte beachten Sie, dass Sie gemäss der Wegleitung zur Studien- und Prüfungsordnung der Fakultät erst nach erfolgreichem Absolvieren aller Leistungen des Propädeutikums Lehrveranstaltungen des Hauptstudiums besuchen können. Zudem gilt es zu beachten, dass der Studiengang Psychologie an der Universität Luzern sukzessive aufgebaut wird. Das heisst, dass ab dem Herbstsemester 2024 vorerst nur die Lehrveranstaltungen des ersten Semesters angeboten werden. Zu diesem Zeitpunkt ist es demnach nicht möglich, Leistungen aus höheren Semestern vorzuziehen. Auch ist der Bachelorabschluss daher frühestens im Frühjahrssemester 2027 möglich.
Im Bachelorstudiengang Hauptfach Psychologie und im Masterstudiengang können jeweils extern erbrachte Studienleistungen im Umfang von insgesamt maximal 60 ECTS-Punkten angerechnet werden. Bei Nebenfachstudiengängen in Psychologie (30 und 60 ECTS-Punkte) muss mindestens die Hälfte aller ECTS-Punkte an der Fakultät für Verhaltenswissenschaften und Psychologie erworben werden. Eine Anrechnung setzt voraus, dass die bereits erbrachten Studienleistungen noch nicht in einen Studienabschluss eingeflossen sind und zum Zeitpunkt der Anrechnung nicht mehr als acht Jahre zurückliegen.
Welche Lehrveranstaltungen angerechnet werden können, muss im Einzelnen geprüft werden. Nach der Anmeldung zum Studium kann ein Antrag auf eine Anrechnungsprüfung bei der Studienberatung gestellt werden. Füllen Sie dazu das Anrechnungsformular der Fakultät für Verhaltenswissenschaften und Psychologie mit jenen Lehrveranstaltungen aus, bei welchen Sie eine Anrechnungsprüfung wünschen und retournieren Sie dieses als unterschriebenes Word-Dokument mit den benötigten Originalbelegen (im Anrechnungsformular aufgeführt) an die Studienberatung. Der Studiendelegierte entscheidet über die Anrechnung extern erbrachter Studienleistungen. Eine definitive Anrechnung erfolgt erst nach der Immatrikulation.
Anrechnungsanträge sind jeweils bis spätestens zum Ende der Prüfungsanmeldefrist der Prüfungssession einzureichen, in welcher die davon betroffene Lehrveranstaltung geprüft wird. Beispiel: Ein Anrechnungsantrag für die Anrechnung der Lehrveranstaltung "Wissenschaftliches Arbeiten mit Übungen" müsste bis Ende der Prüfungsanmeldefrist der Prüfungssession des Herbstsemesters erfolgen.
Für Anrechnungen in Ihrem Nebenfachbereich nehmen Sie bitte Kontakt mit der Studienberatung Ihres Nebenfachstudiengangs / Ihrer Nebenfachstudiengänge auf.
Bei der Aufnahme des Bachelorstudiengangs Psychologie als universitäres Zweitstudium kann ein Gesuch um Erlass des Nebenfachs gestellt werden. Universitäres Zweitstudium bedeutet die Aufnahme eines zweiten Bachelorstudiums nach erfolgreichem universitärem Bachelor- oder Masterabschluss. Wenden Sie sich dazu nach Ihrer Anmeldung zum Bachelorstudium Hauptfach Psychologie per Mail an die Studienberatung und schicken Sie Ihre universitären Diplome bisheriger Bachelor- oder allenfalls Masterabschlüsse mit.
Der Masterstudiengang in Luzern startet erstmalig im Herbst 2027. Mit einem schweizerischen universitären Bachelorabschluss in Psychologie sind die Zulassungsbedingungen erfüllt.
Studienmodelle
Der Studiengang, der Musterstudienplan sowie die Musterstundenpläne sind grundsätzlich auf ein Vollzeitstudium ausgelegt. Es ist erlaubt, Teilzeit zu studieren, allerdings ist die Maximalstudienzeit zu beachten (zehn Semester im Bachelor und acht Semester im Master). In begründeten Fällen kann eine Verlängerung der Maximalstudienzeit beantragt werden. In eigener Verantwortung ist es somit möglich, das Studium über eine längere Zeitdauer als die Regelstudienzeit aufzuteilen. Die Gestaltung des Studienplanes erfolgt jedoch selbstständig.
Ja, diese Möglichkeit besteht. Lehrveranstaltungen aus dem zweiten Studienabschnitt (Hauptstudium) können jedoch erst besucht werden, wenn alle Lehrveranstaltungen des Propädeutikums erfolgreich absolviert wurden. Lehrveranstaltungen aus dem Nebenfachbereich sind davon aber nicht betroffen und können, wie in den Nebenfach-Reglementen vorgesehen, eingeplant werden. Zudem verlängert sich durch ein zweijähriges Propädeutikum die Studienzeit entsprechend.
Wie Sie die Lehrveranstaltungen aufteilen, ist Ihnen überlassen. Beachten Sie dabei, dass es aufeinander aufbauende Lehrveranstaltungen gibt (z.B. Biologische Psychologie 1 und 2) und einige davon im Rahmen einer Modulprüfung am Ende des Frühjahrssemesters geprüft werden (z.B. Klinische Psychologie 1 und 2).
Das gilt es individuell abzuwägen. Grundsätzlich entspricht ein ECTS-Punkt 25 bis 30 Stunden Arbeitsaufwand. Neben den Semesterwochenstunden, welche eine Lehrveranstaltung in Anspruch nimmt, gilt es also auch Zeit für die Vor- und Nachbereitung des Stoffes einzuplanen. Bei einem Vollzeitstudium empfehlen wir ein Arbeitspensum von maximal 20%, bei einem Teilzeitpensum werden ebenfalls nicht zu hohe Arbeitspensen empfohlen.
Die Maximalstudienzeit beträgt zehn Semester im Bachelor- und acht Semester im Masterstudiengang. Das entspricht fünf Jahren im Bachelor- und vier Jahren im Masterstudiengang Psychologie. In begründeten Fällen kann eine Verlängerung der Maximalstudienzeit beantragt werden.
Bitte beachten Sie, dass der Nebenfachbereich ebenfalls innerhalb der Maximalstudienzeit absolviert werden muss.
Lehrveranstaltungen
Im Bachelorstudium Psychologie wird neben dem Hauptfach Psychologie ein Nebenfachbereich absolviert. Die Koordination von Haupt- und Nebenfachbereich erfolgt dabei selbstständig.
Die Studienanforderungen für alle Studiengänge sind in den jeweiligen Wegleitungen der geltenden Studien- und Prüfungsordnung festgelegt. Diese Wegleitungen finden Sie bei den Reglementen der jeweiligen Fakultät, welche Ihren Haupt- oder Nebenfachstudiengang anbietet. Für das Bachelorstudium in Psychologie sowie die Nebenfachstudiengänge in Psychologie finden Sie diese auf der Seite Reglemente und Merkblätter der Fakultät für Verhaltenswissenschaften und Psychologie.
Eine weitere Unterstützung zur Zusammenstellung Ihres Stundenplans bieten die Musterstundenpläne.
Die aktuellen Musterstundenpläne sind unter Lehrveranstaltungen zu finden.
Bitte beachten Sie in Bezug auf freie Zeitfenster/Tage Folgendes:
1. Beachten Sie die zu erbringenden Leistungen im Nebenfachbereich.
2. Der Musterstundenplan ist auf ein Vollzeitstudium ausgelegt. Es gilt zu berücksichtigen, dass die Lehrveranstaltungen jeweils auch einen entsprechenden zeitlichen Aufwand an Vor- und Nachbereitung erfordern.
Es ist vorgesehen, dass möglichst alle Vorlesungen aufgezeichnet und ergänzend zum Präsenzunterricht als Podcasts zur Verfügung gestellt werden. Alle Übungen und Proseminare finden ausschliesslich im Präsenzmodus ohne Aufzeichnung statt. Unvorhergesehene Ausfälle z. B. infolge Stromunterbruchs oder technischer Probleme können nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Es ist weiter möglich, dass die Dozierenden Teile der Vorlesung (bspw. aus Datenschutzgründen) nicht in die Aufzeichnung einschliessen. Das damit verbundene Risiko, die Aufzeichnung oder Teile einer Vorlesung zu verpassen, liegt bei den Studierenden.
Bitte lesen Sie diesbezüglich die Informationen zum digitalen Lehrangebot.
Voraussichtlich wird es in vereinzelten Lehrveranstaltungen eine Anwesenheitspflicht geben. Genauere Informationen finden Sie im Vorlesungsverzeichnis.
Prüfungen
Für die Prüfung sämtlicher Lehrveranstaltungen der Fakultät besteht eine Anmeldepflicht. Ohne Anmeldung können Sie nicht an einer Prüfung teilnehmen. Die Anmeldung verläuft über das UniPortal.
Nach Ablauf der Anmeldefrist können Sie sich nicht mehr an- oder abmelden und die An- oder Abmeldung ist verbindlich. Wird die Prüfung trotz Anmeldung nicht belegt, gilt dies als Fehlversuch.
Die Prüfungssessionen der Fakultät finden Sie auf der separaten Prüfungsseite. Die Prüfungsdaten einzelner Lehrveranstaltungen sind dem aktuellen Prüfungsplan (auf der Prüfungsseite) sowie dem Vorlesungsverzeichnis zu entnehmen.
Die Wiederholungsprüfungen finden jeweils in der Prüfungssession des darauffolgenden Semesters statt. Ausnahme: Lehrveranstaltungen, welche im Frühjahrssemester des Propädeutikums geprüft und nicht bestanden werden, können Ende Juli wiederholt werden. Somit wird ein Übergang in das Hauptstudium gemäss Regelstudienzeit ermöglicht.
Weitere Informationen zu den Prüfungen finden Sie auf der separaten Prüfungsseite der Fakultät.
Ja, es gibt Jahresprüfungen (sog. Modulprüfungen). Bei diesen werden die Inhalte vom Herbst- und Frühjahrssemester zusammen in einer Prüfung in der Prüfungssession des Frühjahrssemesters geprüft. Die betroffenen Lehrveranstaltungen können Sie der Wegleitung zur Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Psychologie entnehmen.
Nebenfachbereich
Als Nebenfach bzw. Nebenfächer stehen die Nebenfachstudiengänge der anderen Fakultäten der Universität Luzern sowie anerkannte Nebenfachstudiengänge anderer Universitäten zur Auswahl (60 sowie 30 ECTS-Punkte). Die Anrechenbarkeit von Nebenfachstudiengängen anderer Universitäten ist vorgängig durch das Dekanat prüfen zu lassen.
Die Wahl des Nebenfaches Psychologie ist nicht zulässig.
In eigener Verantwortung und Planung ist es möglich, ein Nebenfach bzw. die Nebenfächer an einer anderen Universität zu absolvieren.
Wählen Sie dazu bei der Anmeldung zum Studium die Option "Nebenfachstudiengang einer anderen Universität" aus. Melden Sie sich nach Ihrer Zulassung zum Studium per Mail bei der Studienberatung und fügen Sie der Anfrage die Angaben zum gewünschten externen Nebenfach bei (z.B. Link auf die Webseite des Nebenfachs). Die Studienberatung prüft Ihre Anfrage und stellt bei positiver Prüfung eine Anrechnungsbestätigung des externen Nebenfachs aus. Mit dieser können Sie auf die gewünschte Universität zugehen und haben die Sicherheit, dass die Universität Luzern Ihr gewünschtes Nebenfach anrechnen wird. Beachten Sie hierbei die Anmeldefristen und Abläufe der gewünschten Universität und informieren Sie sich selbständig über diese.
Die spezifischen Informationen (z. B. Anmeldefristen für Prüfungen) zu dem Nebenfach bzw. den Nebenfächern Ihrer Wahl finden Sie auf der Webseite der anbietenden Fakultät. Für weiterführende Auskunft zu Ihrem Nebenfach bzw. Ihren Nebenfächern wenden Sie sich direkt an die Studienberatung oder Fachstudienberatung der anbietenden Fakultät.
Bei Überschneidungen hat das Hauptfach grundsätzlich Vorrang vor dem Nebenfachbereich.
Die meisten Lehrveranstaltungen werden im darauffolgenden Jahr erneut abgehalten und können somit auch zu einem späteren Zeitpunkt besucht werden.
Eine weitere Möglichkeit bietet das Ausweichen auf das digitale Lehrangebot. Insofern sich die Lehrveranstaltungen im Haupt- und Nebenfachbereich nicht auch in Bezug auf die Prüfungszeit überschneiden, können Sie sich im Vorlesungsverzeichnis erkunden, ob eine der beiden Lehrveranstaltungen als Podcast angeboten wird und in eigener Verantwortung auf diesen ausweichen.
Bei Fragen zur Vereinbarkeit von Haupt- und Nebenfachbereich dürfen Sie sich an die Studienberatungen und Fachstudienberatungen der entsprechenden Fakultäten wenden.
Diese Entscheidung ist abhängig von Ihren individuellen Interessen und davon, was Sie persönlich als sinnvolle Ergänzung zum Hauptfach Psychologie erachten.
Grundsätzlich bieten zwei Nebenfächer einen breiteren, jedoch weniger tiefgehenden Einblick in weitere Fachbereiche als ein Nebenfach. Zudem gilt es zu beachten, dass in jedem Nebenfach jeweils die Reglemente der anbietenden Fakultät gelten. Demnach kann ein zusätzlicher Aufwand anfallen, um zwei Nebenfächer zu koordinieren (z. B. in Bezug auf Anmeldefristen, Überschneidungen von Lehrveranstaltungen etc.).
Der Musterstudienplan sieht vor, bereits im ersten Studienjahr Leistungen im Nebenfachbereich zu absolvieren. Dies ermöglicht eine gute Verteilung der zu absolvierenden ECTS-Punkte über die Regelstudienzeit hinweg. In eigener Verantwortung kann auch zu einem anderen Zeitpunkt mit dem Nebenfach bzw. den Nebenfächern begonnen werden. Beachten Sie diesbezüglich die Maximalstudienzeit von fünf Jahren im Bachelor Psychologie.
Ein extracurricularer Minor ist ein zum regulären Studium zusätzlich absolvierter Minor. Jede/jeder Studierende kann einen extracurricularen Minor belegen. Dieser muss proaktiv von den Studierenden bei der Studienberatung der Fakultät beantragt werden.
Wichtig:
- Ein extracurricularer Minor gehört zum eigenen Studiengang. Das bedeutet, dass letzterer nur abgeschlossen werden kann, wenn auch der extracurriculare Minor abgeschlossen ist. Bei der Wahl eines extracurricularen Minors muss dessen Absolvierung innerhalb der Maximalstudienzeit erfolgen (§ 15 , Studien- und Prüfungsordnung der Fakultät).
- Der zusätzliche Minor darf das reguläre Studium nicht beeinträchtigen und gilt nicht als Begründung für eine Studienzeitverlängerung.
- Ein extracurricularer Minor muss dem Studienplan des jeweiligen Minor-Studienprogramms entsprechen.
Mobilität
Ja, pro Studiengang (im Bachelor sowie im Master) können Sie maximal zwei Semester an einer anderen universitären Hochschule absolvieren. Die Abkommen mit den Partneruniversitäten werden momentan aufgegleist. Ein Mobilitätssemester wird frühestens ab dem Herbstsemester 2025 möglich sein. Melden Sie sich dafür frühzeitig beim International Relations Office.
Berufsperspektiven und Weiterbildungen
Das Studium in Psychologie ebnet den Weg für vielfältige berufliche Aufgaben. Psychologinnen und Psychologen sind gesuchte Fachkräfte im Gesundheits-, Sozial- und Bildungswesen, in der Verwaltung, in Wirtschaft und Forschung.
Mögliche Berufe finden sich im Schulpsychologischen Dienst, in der Erziehungsberatung, in der Verkehrs-oder Rechtspsychologie, im Gesundheitsmanagement und in der Prävention, in der Laufbahn- und Unternehmungsberatung, im Marketing, im Bereich Human Resources, als Data Analyst und Scientist sowie in der Psychotherapie.
Ein Masterabschluss in Psychologie qualifiziert noch nicht für die selbständige Tätigkeit als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut. Dazu ist eine mehrjährige anerkannte Weiterbildung nötig. Die Anforderungen für den Einstieg in eine Weiterbildung können während dem Studium an der Universität Luzern erlangt werden. Um eine Psychotherapieweiterbildung beginnen zu können, müssen Sie während des Masterstudiums genügend Leistungen in klinischer Psychologie und Psychopathologie erbringen (i.d.R. mind. 12 ECTS).
Die Universität Luzern verfügt zudem über ein eigenes Weiterbildungsangebot in Psychotherapie.