Fakultät für Gesundheitswissenschaften und Medizin
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zum Studium Bachelor in Gesundheitswissenschaften an der Fakultät für Gesundheitswissenschaften und Medizin an der Universität Luzern.
Anrechnung & Zulassung
Bereits in anderen Studiengängen und/ oder anderen Studiengägnen absolvierte Veranstaltungen können entweder im Modul "Freie Studienleistungen" (12 ECTS) oder bei inhaltlicher Gleichwertigkeit für Kurse im BSc Gesundheitswissenschaften angerechnet werden.
Im Bachelorprogramm können extern erbrachte Leistungen im Umfang von insgesamt maximal 60 ECTS angerechnet werden.
Welche Veranstaltungen in welchem Umfang angerechnet werden, muss im Einzelnen geprüft werden. Der Studien- und Prüfungsausschuss entscheidet über die Anrechnung extern erbrachter Studienleistungen. Eine definitive Anrechnung erfolgt erst nach der Immatrikulation.
Senden Sie dazu bitte einen Scan des Origianl-Leistungsnachweises an bsc-gmf@unilu.ch.
Studienplanung
Grundsätzlich handelt es sich beim Studienprogramm BSc in Gesundheitswissenschaften um ein Vollzeitstudium. Das schliesst ein Teilzeitstudium jedoch nicht aus. Der Studiengang ist sehr modular aufgebaut und so kann, mit einigen wenigen aufeinander aufbauenden Kursen, der Studienplan selbst zusammengestellt werden. Eine spezielle Anmeldung für ein Teilzeitstudium ist nicht notwendig, die Studierenden entscheiden selbständig über den Fortschritt im Studium über die Anmeldung zu den Prüfungen, die sie im jeweiligen Semester absolvieren möchten. Die Semestergebühren sind gleich wie bei einem Vollzeitstudium.
Wenn Sie den BSc Gesundheitswissenschaften als Teilzeitstudium absolvieren möchten, raten wir Ihnen vorab ein Beratungsgespräch zu vereinbaren (bsc-gmf@unilu.ch)
Prüfungen
Die Prüfungszeiträume finden Sie auf unserer Prüfungsseite. Die Prüfungsdaten einzelner Veranstaltungen sind dem aktuellen Prüfungsplan (auf der Prüfungsseite) sowie dem Vorlesungsverzeichnis zu entnehmen.
Für sämtliche Veranstaltungen im BSc Gesundheitswissenschaften besteht eine Anmeldepflicht. Ohne Anmeldung können Sie nicht an einer Prüfung teilnehmen. Auch für Lehrveranstaltungen ohne Abschlussprüfung ist eine Anmeldung während des Prüfungsanmeldezeitraums erforderlich. Die Anmeldung verläuft über das UniPortal und ist im Leitfaden zur Prüfungsanmeldung beschrieben. Nach Ablauf der Anmeldefrist können Sie sich nicht mehr an- oder abmelden.
Alle Studierenden mit einer anderen Maturitätssprache als die Prüfungssprache können bei schriftlichen Prüfungen ein allgemeinsprachliches Wörterbuch mitnehmen. Dafür ist rechtzeitig ein Gesuch an den Studien- und Prüfungsausschuss zu stellen (bsc-gmf@unilu.ch). Nicht erlaubt sind Fachwörterbücher sowie elektronische Wörterbücher.
Die Prüfungsanmeldung ist verbindlich. Wenn Sie eine Prüfung aus triftigen Gründen nicht ablegen können, müssen Sie dies dem Studienzentrum schnellstmöglich melden, auf jeden Fall jedoch vor Prüfungsbeginn. Damit Ihre Abmeldung ohne Konsequenzen bleibt, müssen Sie den Grund für Ihr Fernbleiben belegen (siehe Wegleitung Prüfungen, § 3, Nichtantreten von Prüfungen). Wenn Sie eine Prüfung unentschuldigt versäumen, gilt diese als nicht bestanden und wird mit der Note 1 bzw. «failed» bewertet. Die Prüfung kann zum nächsten Prüfungstermin wiederholt werden (siehe nächste Frage).
Sie können nichtbestandene Prüfungen wiederholen, sofern Sie die Obergrenze an Wiederholungsversuchen nicht erreichen. Eine Wiederholmöglichkeit besteht an der nächsten regulären Prüfungssession. Eine bestandene Prüfung kann nicht wiederholt werden. Die Credits aller nichtbestandenen Studienleistungen (Fehlversuche) werden summiert. Erreicht die Gesamtsumme aller nicht bestandenen Studienleistungen das Äquivalent von 40 Credits, werden Sie vom Studium ausgeschlossen.
Die Prüfungseinsicht richtet sich primär an Studierende mit ungenügendem Leistungsnachweis. Raum, Datum und Anmeldeschluss für die Prüfungseinsicht sind jeweils auf der Prüfungsseite aufgeführt. Die Anmeldung erfolgt via Mail an bsc-gmf@unilu.ch. Die Anmeldung ist verbindlich, eine Abmeldung ist dem Studienzentrum möglichst frühzeitig mitzuteilen.
Ihre Prüfungsleistungen können Sie über das UniPortal einsehen. Beachten Sie dazu auch den Leitfaden zur Einsicht der Studienleistungen. Falls Sie einen offiziellen Leistungsnachweis benötigen, können Sie sich an das Studienzentrum Gesundheitswissenschaften wenden.
Bitte lesen Sie die Wegleitung zu den Prüfungen sowie die weiteren Prüfungsinformationen auf unserer Website. Bei organisatorischen Fragen erhalten Sie unter bsc-gmf Auskunft. Bei technischen Fragen zur Anmeldung wenden Sie sich bitte an den Helpdesk unserer Informatikabteilung: helpdesk@stud.unilu.ch @ unilu.ch
Studiengangwechsel, Beurlaubung, Dienstverschiebung
Ein Studiengangwechsel ist möglich, sofern Sie nicht bereits für den gewünschten Studiengang bzw. die Studienrichtung gesperrt sind.
Bevor Sie einen Wechsel vornehmen, informieren Sie sich bitte umfassend über die Studienanforderungen Ihres gewünschten Studiengangs. Die Fachstudienberatungen stehen Ihnen für weitere Auskünfte gerne zur Verfügung. Bitte beachten Sie auch folgende Details:
Studieninteressierte einer anderen Fakultät bzw. Universität, die an die Fakultät für Gesundheitswissenschaften und Medizin wechseln möchten: Über die Anrechnung bisheriger Studienleistungen entscheidet der Studien- und Prüfungsausschuss. Anrechnungen können erst nach der Immatrikulation vorgenommen werden. Vorherige Auskünfte über Anrechnungen sind unverbindlich. Studiengangwechsel innerhalb der Universität Luzern: Studierende, welche sich für einen Studiengangwechsel interessieren oder den Studiengang ausschlussbedingt wechseln müssen, nehmen Kontakt mit der Studienberatung des Zielstudiengangs auf und vereinbaren einen Beratungstermin. Die Studienberatung prüft den Wechsel und gibt Auskunft. Zudem wird geklärt, welche Studien- und Prüfungsordnung gilt. Bitte teilen Sie Ihren definitiven Wechselwunsch der Studienberatung des Zielstudiengangs mit. Die Studienberatung meldet den Wechsel an die Studiendienste. Die Studiendienste nehmen den administrativen Wechsel zum nächst möglichen Zeitpunkt vor und bestätigen dies schriftlich. Für die Anrechnung bisher erworbener ECTS-Punkte senden Sie bitte Ihren Leistungsnachweis und Kursbeschrieb an de Studienberatung Ihres Zielstudiengangs.
Studiengangwechsel an eine andere Universität: Bitte melden Sie den Wechsel über das UniPortal im Feld "Exmatrikulation" den Studiendiensten mit. Eine Exmatrikulationsbescheinigung wird Ihnen auf dem UniPortal hinterlegt. Diese benötigen Sie für die Anmeldung an der anderen Universität. Für allfällige Anrechnungen ist die aufnehmende Universität zuständig.
Studierende, die aus wichtigen Gründen während längerer Zeit am Besuch der Lehrveranstaltungen vollständig verhindert sind, können auf ein schriftliches Gesuch hin von dem Dekan beurlaubt werden. Es sind maximal mal zwei Urlaubsemester pro Studienstufe möglich. Das Gesuch ist spätestens bis 15. September für das Herbstsemester bzw. 15. Februar für das Frühjahrssemester zu stellen.