Double Degree (MLaw/LLM)
Die Rechtswissenschaftliche Fakultät bietet mit ausgesuchten Universitäten internationale Double-Degree-Masterstudiengänge (MLaw/LLM) an. Ein Double-Degree-Studiengang umfasst 122 ECTS-Credits. Davon werden 62 ECTS-Credits an der Universität Luzern und 60 ECTS-Credits an einer der Partnerfakultäten erbracht.
Das Studienprogramm an der Partnerfakultät ist grundsätzlich frei und richtet sich nach den Vorgaben der Partneruniversität.
Der Studienteil in Luzern richtet sich nach dem Luzerner Masterstudium.
Abschluss
Mit Abschluss des Double-Degree-Masterstudiengangs erwerben die Teilnehmenden zwei Mastertitel: Master of Law (MLaw) der Universität Luzern sowie den entsprechenden akademischen Grad der Partnerfakultät (LLM).
Informationen zu unserem aktuellen Lehrveranstaltungsangebot finden Sie auf unserer Lehrveranstaltungswebseite.
Umfang und Dauer
Das Double-Degree-Masterstudium Rechtswissenschaft umfasst 122 ECTS-Credit-Points. Davon müssen 62 ECTS-Credit-Points an der Universität Luzern und 60 ECTS-Credit-Points an der Partnerfakultät erbracht werden. Es ist möglich, 28–30 Credits aus dem ausländischem LLM-Studium an den MLaw (Luzern) anrechnen zu lassen.
Ein Double-Degree-Masterstudium dauert in der Regel vier Semester.
Studienaufbau
Ein Auslandsstudium ist auf jeden Fall spannend. Mit dem zusätzlichen Studienabschluss im Gastland – dem Double Degree – machen Absolventinnen und Absolventen aber auch einen wichtigen Schritt in Richtung internationale Karriere.
Ein Auslandsstudium ist nicht leicht. Zuerst müssen die organisatorischen, finanziellen, kulturellen und sprachlichen Hürden rund um den fernen Campus überwunden werden. Aber es lohnt sich, zum Beispiel durch bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt.
Erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen eines Auslandsstudiums haben gezeigt, dass sie in einem fremden Umfeld zurechtkommen. Sie stellen damit vertiefte Kenntnisse einer anderen Rechtsordnung unter Beweis und sind danach in der Lage, in einer Fremdsprache – namentlich auf Englisch – professionell zu arbeiten. Die fachliche und kulturelle Horizonterweiterung stellt für ihre weitere berufliche Karriere einen wichtigen Wettbewerbsvorteil dar.
Notre Dame Law School (USA)
«Alles in allem konnte ich meinen fachlichen wie auch persönlichen Horizont ungemein erweitern.»
Eliane Suter (2018)
Singapore Management University (SMU)
«Bis heute pflege ich mit meinen ehemaligen Mitstudentinnen und Mitstudenten der SMU einen regelmässigen Austausch.»
Fabienne Nufer (HS 2019/FS 2020)
«Die interkulturellen Begegnungen haben mir ganz neue Perspektiven auf mein eigenes Leben und auf mein Heimatland eröffnet».
Justin Paljuh (HS 2023/FS 2024)
«Die SMU hat meine Erwartungen voll und ganz erfüllt: Der Campus mitten im Zentrum von Singapur ist pulsierend und es herrscht eine ganz spezielle, inspirierende Atmosphäre.»
Philipp Theiler (HS 2020/FS 2021)
University of Edinburgh
University of Texas at Austin (USA)
«Meiner Meinung nach gibt es keine bessere Möglichkeit, eine neue Kultur kennenzulernen, als ein Jahr in diesem Land zu leben.»
Chiara Bellucci (HS 2023/FS 2024)
An einem Double-Degree-Masterstudiengang können Studierende teilnehmen, welche das Bewerbungsverfahren der Rechtswissenschaftlichen Fakultät erfolgreich durchlaufen haben. Die Zulassung erfolgt unter dem Vorbehalt der Zulassung an der Partnerfakultät.
Das Bewerbungsverfahren für die Teilnahme an einem Double-Degree-Masterstudiengang wird einmal pro akademisches Jahr durchgeführt. Es findet in der Regel im Laufe des Herbstsemesters statt und gilt für das nächste akademische Jahr.
Programmteilnehmende profitieren von einem erleichterten Anmeldeverfahren an der Partnerfakultät. Zudem besteht die Möglichkeit auf finanzielle Unterstützung durch die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Luzern.
Bei Interesse an einem Double-Degree-Masterstudiengang melden Sie sich bitte bei der Studienberatung unter studienberatung-rf @ unilu.ch
Sämtliche für das Studium der Rechtswissenschaft relevanten Regelungen sind auf unserer Reglemente-Seite einsehbar.
Sie finden dort insbesondere die Richtlinie zu Double-Degree-Masterstudiengängen (Rubrik Doppelmaster) sowie die geltenden Studien- und Prüfungsordnungen und Wegleitungen, Richtlinien zum Verfassen von schriftlichen Arbeiten und Musterstudienpläne (Vollzeit und Teilzeit). Ebenfalls dort finden Sie für das Studium relevante Antragsformulare.
An der Rechtswissenschaftlichen Fakultät müssen keine Abschlussverfahren eingeleitet werden. Diplome werden ohne Antrag ausgestellt, sobald alle Bedingungen gemäss der Studien- und Prüfungsordnung (StuPO) erfüllt sind.
Weiterführende Auskünfte erhalten Sie bei der Studienberatung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät.