FAQs Master Weltgesellschaft und Weltpolitik
Bitte beachten Sie immer auch die Wegleitung zum Masterstudiengang Weltgesellschaft & Weltpolitik, die Musterstudienpläne sowie die betreffenden Reglemente der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät. Verbindlich sind die jeweiligen Reglemente. Bei weitergehenden Fragen steht die Fachstudienberatung des Studiengangs gerne zur Verfügung.
Schwerpunktfächer sind die am Masterstudiengang beteiligten wissenschaftlichen Disziplinen. Sofern Veranstaltungen aus diesen Schwerpunktfächern der inhaltlichen Ausrichtung des Masterstudiengangs «Weltgesellschaft und Weltpolitik» entsprechen, werden sie für Studierende dieses Masterstudiengangs geöffnet. Diese Lehrveranstaltungen lassen sich dann in den entsprechenden Modulen anrechnen. Module bezeichnen also das zusammengestellte, geöffnete bzw. anrechenbare Lehrangebot, Schwerpunktfächer sind die am Studiengang beteiligten wissenschaftlichen Disziplinen.
Welche Lehrveranstaltungen an den Master anrechenbar sind, lässt sich hier oder im gedruckten Vorlesungsverzeichnis einsehen.
Zulassungsauflagen werden bei der Anmeldung zum Studium vergeben. Es handelt sich um nachzuholende Bachelorstudienleistungen. Zulassungsauflagen gehen über die regulären 120 ECTS des Masterstudiums hinaus. Je nach Vorbildung und gewählten Schwerpunktfächern fallen diese Zulassungsauflagen zudem anders aus. Zulassungsauflagen lassen sich nach Antritt des Studiums nicht mehr verändern und müssen zwingend erfüllt sein um sich für das Masterabschlussverfahren anmelden zu können. Zulassungsauflagen sind auf dem Zulassungsentscheid aufgelistet.
Vorgaben für Masterarbeiten werden von den einzelnen Schwerpunktfächern vorgegeben. Hier handelt es sich um Veranstaltungen aus dem regulären 120 ECTS umfassenden Masterstudium. Diese Vorgaben müssen (nur) in einem der beiden gewählten Schwerpunktfächer erfüllt werden, damit im betreffenden Fach eine Masterarbeit geschrieben werden kann. Auch diese Vorgaben müssen bis zur Anmeldung zum Masterverfahren erfüllt sein. Die Vorgaben für die Betreuung von Masterarbeiten der einzelnen Fächer finden sich in der Wegleitung zum Studiengang.
Für die Zulassungsauflagen kann bei der Studierenden- und Prüfungskommission des Dekanats KSF ein Abgleich der geleisteten Studienleistungen mit den Zulassungsauflagen verlangt werden. Die Vorgaben für Masterarbeiten der verschiedenen Fächer sind in der Wegleitung zum Studiengang ersichtlich. Bei Unklarheiten kann die Studienberatung des Studiengangs kontaktiert werden.
Ein Wechsel eines oder sogar beider bei der Anmeldung gewählten Schwerpunktfächer ist grundsätzlich möglich, allerdings nur auf begründeten Antrag bei der Studiengangsleitung. Das Studium kann sich zudem dadurch verlängern.
Hier gilt es das Merkblatt zum Praktikum zu beachten. Eine Anrechnung des Praktikums erfolgt über die Fachstudienberatung. Dazu muss eine entsprechende Praktikumsbestätigung an die Fachstudienberatung verschickt werden.
Hier gilt es die Informationen auf der Mobilitätsseite sowie das Merkblatt zur Mobilität zu beachten. Für eine Anmeldung zur Mobilität ist das Sekretariat des Politikwissenschaftlichen Seminars zuständig, für Fragen der Anrechenbarkeit von Mobilitätsleistungen die Fachstudienberatung.
Hier gilt es das Merkblatt zum Masterabschlussverfahren zu beachten.
Wichtig zu beachten ist, dass eine Anmeldung zum Masterabschlussverfahren nur möglich ist, sobald a) alle Zulassungsauflagen erfüllt wurden, b) nicht mehr als eine Seminararbeit ausstehend ist und c) die Vorgaben für die Betreuung einer Masterarbeit aus mindestens einem Fach erfüllt worden sind.
Zudem sollten frühzeitig GutachterInnen der Masterarbeit und PrüferInnen für die Masterprüfung sowie das Anmeldeformular für das Masterabschlussverfahren ausgefüllt werden, da je nach gewählten GutachterInnen und PrüferInnen mehrere Unterschriften eingeholt werden müssen.
Es gibt mehrere Gründe dafür, warum eine Lehrveranstaltung nicht angewählt werden kann.
- Es lassen sich keine Lehrveranstaltungen an das Masterstudium anrechnen, welche nur für Bachelorstudierende geöffnet sind
- Lehrveranstaltungen, welche inhaltlich nicht dem Profil der Module „Weltgesellschaft“ oder „Weltpolitik“ entsprechen werden nicht geöffnet
- Lehrveranstaltungen von Fächern, Seminaren oder Fakultäten, welche nicht am „Weltgesellschaft & Weltpolitik“ beteiligt sind, werden nicht geöffnet
Welche Lehrveranstaltungen an den Master anrechenbar sind, lässt sich hier oder im gedruckten Vorlesungsverzeichnis einsehen. Sofern eine Anmeldung für einen dort gelisteten Kurs nicht möglich ist, sollte die Fachstudienberatung kontaktiert werden.
Dazu kann die Fachstudienberatung kontaktiert werden. Falls ein Referat zur Exkursion gehalten wurde, muss das entsprechende Anrechnungsformular für SCP aus dem Uniportal sowie allfällige Powerpoint-Folien an die Fachstudienberatung verschickt werden. Falls ein Essay zur Exkursion verfasst wurde, muss dieses Essay sowie das entsprechende Anrechnungsformular für SCP aus dem Uniportal an die Fachstudienberatung verschickt werden. Auch das OK der Exkursion muss das SCP-Anrechnungsformular aus dem Uniportal generieren und an die Fachstudienberatung verschicken um SCP zu erhalten.