Nebenfachstudium
Wer an der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät einen Fächerstudiengang belegt, muss sich für einen Major (Hauptfach) und einen Minor (Nebenfach) entscheiden. Major und Minor dürfen nicht identisch sein.
Studierende der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät können auch einen Minor bzw. ein Nebenfach an einer der anderen Fakultäten der Universität Luzern belegen. Dafür gibt es angepasste Nebenfachstudien:
Ein Minor-Studium kann auch an einer anderen Universität absolviert werden. Allgemein gilt, dass nur Fächer, die an der Universität Luzern nicht angeboten werden, als externer Minor gewählt werden können. Für Zulassung und Abschluss gelten die Bestimmungen der anbietenden Fakultät. Der Mindestumfang eines Minors beträgt auf Bachelorstufe 55 Credits. Für die Anmeldung zu einem externen Minor sind die Studiendienste der anbietenden Universität zuständig (Anmeldefristen beachten). Bei Fragen zum Ablauf, zu Anrechnungen oder Stundenplangestaltung sowie für das Ausstellen der Leistungsvereinbarung zwischen der KSF und der Universität, an der ein externer Minor absolviert werden soll, steht die Studienberatung der KSF gerne zur Verfügung.
Studierende der Theologischen Fakultät der Universität Luzern können eines der angebotenen Fächer der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät als Minor bzw. Nebenfach belegen.
Neben den Wegleitungen zu ergänzenden Nebenfachstudien (Minor) auf Bachelor- und Masterstufe gelten die Bestimmungen der spezifisch erstellen Leistungsvereinbarung. Diese hält eine allfällige Kompensation bzw. Erweiterung der zu erfüllenden Studienleistungen fest, sodass die Forderungen der zu erfüllenden Anzahl Credits gemäss geltender Studien- und Prüfungsordnung der Theologischen Fakultät eingehalten werden können . Wenden Sie sich für die Ausstellung der invidivuellen Leistungsvereinbarung an die Studienberatung KSF.
Für Studierende einer anderen Fakultät der Universität Luzern sowie für Studierende einer anderer Universität besteht die Möglichkeit, eines der von der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät angebotenen Fächer als Minor bzw. Nebenfach zu belegen. Die Nebenfächer für Studierende mit externem Hauptfach erfüllen die schweizweiten Mindestanforderungen eines Nebenfachs (30 oder 60 ECTS-Credits im Bachelor, 30 ECTS-Credits im Master). Es gelten die Wegleitungen zu ergänzenden Nebenfachstudien (Minor) auf Bachelor- und Masterstufe. Über die Anrechnung des Nebenfachstudiums entscheidet die Heimuniversität bzw. die Heimfakultät.
Als Nebenfach (Minor) kann eines der folgenden Fächer gewählt werden:
Geschichte
Ethnologie
Judaistik
Philosophie
Politikwissenschaft
Religionswissenschaft
Soziologie
Wissenschaftsforschung
Wenn kein ganzes Nebenfach an der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät absolviert werden will, können auch einzelne Vorlesungen oder Seminare besucht werden (Einzelkursbesuch). Für Zulassung und Abschluss gelten die Bestimmungen der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät. Über die Anrechenbarkeit entscheidet die Universität, an der die Studentin oder der Student eingeschrieben ist.