Leistungsbestätigung
Ihre Studienleistungen in Lehrveranstaltungen der Theologischen Fakultät sowie des Fachbereichs Judaistik, unabhängig von Lehrveranstaltungsart und Abschlussform, werden von den Dozierenden grundsätzlich in Leistungsmeldungslisten festgehalten und intern an das Dekanat gemeldet. Für Sie entsteht deshalb kein Aufwand, abgesehen von den nachfolgenden Ausnahmen.
- Bei der Abgabe von schriftlichen Arbeiten (z.B. Seminararbeiten oder Essays) bitten wir Sie, jeweils ein Leistungsausweis-Formular auszufüllen und dieses den Dozierenden mit einzureichen. Dieses wird von den Dozierenden für die interne Leistungsmeldung verwendet.
- Leistungen, welche nach der offiziellen Prüfungssession erbracht werden (z.B. Praktika oder Nachprüfungen) oder sich auf Lehrveranstaltungen eines früheren Semesters beziehen, müssen ebenfalls mittels Leistungsausweis-Formular von den Dozierenden bestätigt werden. Bitte reichen Sie ein entsprechendes Formular bei den Dozierenden ein.
- Theologie-Studierende (Vollstudium, Haupt- oder Nebenfach Theologie), welche Leistungen im Fach Philosophiean der KSF erbringen, müssen sich diese mittels Leistungsausweis-Formular bestätigen lassen. Bitte lassen Sie dieses von den Dozierenden unterzeichnen.
Die Publikation der Leistungen im UniPortal erfolgt grundsätzlich bis zum administrativen Semesterende (31.01.). Sie werden per E-Mail darüber informiert, wenn die Publikation erfolgt ist.
Bei gewissen Abschlussformen (schriftliche Arbeiten, Essays) erfolgt die Bewertung in der Regel später. Diese Leistungen werden fortlaufend verarbeitet, jedoch bis spätestens am 12.02.2025.
Bitte beachten Sie: Nach dem 12.02.2025 ist die Anrechnung von Leistungen nur noch für Studierende möglich, deren Immatrikulation im FS 2025 fortdauert. Für Studierende, die im HS 2024 einen Abschluss erlangen möchten oder im nächsten Semester nicht mehr an der Universität Luzern eingeschrieben sind, ist die Leistungsbestätigung (inkl. Nachprüfungen und allfälliger Überarbeitung von schriftlichen Leistungen) bis am 12.02.2025zwingend. Die betreffenden Studierenden müssen schriftliche Arbeiten frühzeitig einreichen und benötigen frühere Termine für allfällige Nachprüfungen. Bitte machen Sie die Dozierenden darauf aufmerksam und treffen Sie mit ihnen die nötigen Absprachen.
Im UniPortal können Sie die Leistungen im jeweiligen Studienziel einsehen (unter „Studienleistungen“, wo Sie die Anmeldung zur betreffenden Lehrveranstaltung vorgenommen haben).
Zusätzlich besteht im UniPortal eine Druckfunktion („Druckansicht der Studienleistungen“). Leistungen, die am Bildschirm als „Nicht zugewiesene Module“ angezeigt werden (ganz unten), erscheinen nicht in der Druckansicht.
- Im begründeten Fall ist ein offizieller Leistungsnachweis möglich, für das jeweilige Semester und für das gesamte Studium. Nehmen Sie dazu mit Markus Wehrli
(studienleitung-tf) Kontakt auf. @ unilu.ch - Leistungen von Studierenden der HSLU und PHLU werden direkt an die jeweilige Hochschule gemeldet.
- Hörer:innen erhalten ihre Teilnahme auf dem Formular „Hörer:innen-Testat“ bestätigt (wird von den Studiendiensten ausgestellt).
- Auch für Early-Birds erfolgt die Leistungsbestätigung auf einem eigenen Formular.
- Wenn im UniPortal nach Lehrveranstaltungsbeginn des nächsten Semesters noch Leistungen fehlen oder wenn Leistungen aus Ihrer Sicht falsch erfasst worden sind, nehmen Sie bitte mit Nadja Jatsch (nadja.jatsch) Kontakt auf. @ unilu.ch