Abschlussverfahren
Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zum Bachelor- und Masterabschlussverfahren:
- Termine der Informationsveranstaltung zum Abschussverfahren
- Fristen und Prüfungsdaten
- Informationen zur Anmeldung
- Merkblätter und Vorlagen
- Reglemente
Informationsveranstaltung
Die nächste Informationsveranstaltung wird bald angekündigt.
Fristen und Prüfungsdaten
Wichtige Informationen:
- Für die einzelnen Prüfungsteile (Bachelorarbeit, mündliche Prüfung, schriftliche Prüfung) können Sie sich zum gleichen Zeitpunkt oder getrennt anmelden
- Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit möglichen Prüfer*innen bzw. Gutachter*innen in Verbindung (ca. zwei Monate vor dem Anmeldetermin)
Bitte beachten Sie, dass verspätete oder unvollständige Anmeldungen nicht berücksichtigt werden können.
Ausstehende Studienleistungen
Um Ihr Studium abzuschliessen, müssen die ausstehenden Studienleistungen zu den untenstehenden Fristen vollumfänglich erfüllt und in Ihren Studienleistungen verbucht sein.
Abschluss im Herbstsemester: Frist am 15. Januar*
Abschluss im Frühjahrssemester: Frist am 15. Juni*
*Falls die Frist auf einen Wochenend- oder Feiertag fällt, gilt der Werktag danach als Stichtag
Anmeldung
Die Anmeldeformulare für das Bachelorabschlussverfahren generieren Sie direkt aus Ihren Studienleistungen im UniPortal. Eine Anleitung dazu finden Sie hier.
Merkblätter
- Merkblatt zum Bachelorarbschlussverfahren
- Muster für das Titelblatt der Bachelorarbeit
- Selbständigkeitserklärung zur Bachelorarbeit
- Anleitung Anmeldung zum Abschlussverfahren (Formulare generieren)
- Merkblatt Nichtantritt und Abbruch bei Abschlussprüfungen
- Merkblatt schriftliche Abschlussprüfungen
- Merkblatt Plagiate
- Leitfaden wissenschaftliches Schreiben
In welchen Fällen und wie Noten angefochten werden können, erfahren Sie im Merkblatt Anfechtbarkeit von Prüfungsentscheiden der Universität Luzern.
Suchen Sie wann immer möglich den Kontakt mit der Prüfungsperson und wenden Sie sich unbedingt auch an die Dekanatsstudienberatung studienberatung-ksf. @ unilu.ch
Besondere Hinweise für einzelne Studiengänge
Bitte beachten Sie auch die besonderen Hinweise der einzelnen Studiengänge zum Abschlussverfahren auf den Studienangebotsseiten (unter "Reglemente, Merkblätter, Formulare, Abschlussverfahren").
Reglemente
Vorholen von Masterleistungen an der KSF
Informationsveranstaltung
Die nächste Informationsveranstaltung wird bald angekündigt.
Fristen und Prüfungsdaten
Wichtige Informationen:
- Für die einzelnen Prüfungsteile (Masterarbeit, mündliche Prüfung, schriftliche Prüfung) können Sie sich zum gleichen Zeitpunkt oder getrennt anmelden
- Achtung: Für MA PPE gelten andere Termine
- Achtung: Für Masterstudiengänge die eine Verteidigung der Arbeit haben, müssen Sie sich gleichzeitig für die Arbeit und die Verteidigung anmelden
- Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit möglichen Prüfer*innen bzw. Gutachter*innen in Verbindung (ca. zwei Monate vor dem Anmeldetermin)
Bitte beachten Sie, dass verspätete oder unvollständige Anmeldungen nicht berücksichtigt werden können.
Ausstehende Studienleistungen
Um Ihr Studium abzuschliessen, müssen die ausstehenden Studienleistungen zu den untenstehenden Fristen vollumfänglich erfüllt und in Ihren Studienleistungen verbucht sein.
Abschluss im Herbstsemester: Frist am 15. Januar*
Abschluss im Frühjahrssemester: Frist am 15. Juni*
*Falls die Frist auf einen Wochenend- oder Feiertag fällt, gilt der Werktag danach als Stichtag
Anmeldung
Die Anmeldeformulare für das Masterabschlussverfahren generieren Sie direkt aus Ihren Studienleistungen im UniPortal. Eine Anleitung dazu finden Sie hier.
Merkblätter
- Merkblatt zum Masterabschlussverfahren
- Muster für das Titelblatt der Masterarbeit
- Selbständigkeitserklärung zur Masterarbeit
- Anleitung Anmeldung Abschlussverfahren (Formulare generieren)
- Merkblatt Nichtantritt und Abbruch bei Abschlussprüfungen
- Merkblatt schriftliche Abschlussprüfungen
- Merkblatt Plagiate
- Leitfaden wissenschaftliches Schreiben
In welchen Fällen und wie Noten angefochten werden können, erfahren Sie im Merkblatt Anfechtbarkeit von Prüfungsentscheiden der Universität Luzern.
Suchen Sie wann immer möglich den Kontakt mit der Prüfungsperson und wenden Sie sich unbedingt auch an die Dekanatsstudienberatung studienberatung-ksf. @ unilu.ch
Besondere Hinweise für einzelne Studiengänge
Bitte beachten Sie auch die besonderen Hinweise der einzelnen Studiengängen zum Abschlussverfahren auf den jeweiligen Studienangebotsseiten (unter "Reglemente, Merkblätter, Formulare, Abschlussverfahren").