Prüfungen
An der Fakultät für Verhaltenswissenschaften und Psychologie ist eine Anmeldung für die Prüfungen über das Uniportal obligatorisch. Ohne Prüfungsanmeldung ist es nicht möglich, eine Prüfung abzulegen und ECTS-Punkte zu erwerben. Das gilt auch für Studierende anderer Fakultäten, welche Lehrveranstaltungen an der Fakultät für Verhaltenswissenschaften und Psychologie besuchen.
Die Anmeldung für die Prüfungen ist verbindlich. Das Nichtablegen der Prüfung führt zu einem Fehlversuch. Das gilt für alle Lehrveranstaltungen, die während der üblichen Prüfungssessionen geprüft werden.
Wichtig: An den verschiedenen Fakultäten gelten unterschiedliche Anmeldefristen für die Prüfungen sowie Prüfungsdaten. Dies gilt es in Eigenverantwortung (v.a. in Bezug auf den Nebenfachbereich) zu beachten und in der Planung zu berücksichtigen.
Falls in den einzelnen Lehrveranstaltungen nicht anders kommuniziert, finden die Prüfungen des Herbstsemesters in der Regel in den KW 4 und 5 statt. Die Anmeldefrist startet in der Regel in der KW 49.
Die Wiederholungsprüfungen für die Lehrveranstaltungen des Herbstsemesters finden in der Regel in der Prüfungssession des darauffolgenden Frühjahrssemesters statt.
Für die Prüfungen im Herbstsemester 2024 gelten folgende Daten und Zeiten (Prüfungsart und Prüfungsdauer werden von den Dozierenden festgelegt und jeweils im Prüfungsplan bekanntgegeben, es sind ausserordentliche Prüfungsdaten und Anmeldefristen möglich):
- Anmeldung: 2. Dezember 2024, 7:00 Uhr – 13. Dezember 2024, 23:59 Uhr
- Prüfungen Kurse HS 24: 27. – 31. Januar 2025
- Notenbekanntgabe*: 14. Februar 2025
* In Ausnahmefällen ist es möglich, dass einzelne Noten zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorliegen. Sie werden schnellstmöglich nachgeführt.
Falls in den einzelnen Lehrveranstaltungen nicht anders kommuniziert, finden die Prüfungen des Frühjahrssemesters in der Regel in den KW 22 und 23 statt. Die Anmeldefrist startet in der Regel in der KW 17.
Die Wiederholungsprüfungen für die Lehrveranstaltungen des Frühjahrssemesters finden in der Regel in der Prüfungssession des darauffolgenden Herbstsemesters statt.
Für die Lehrveranstaltungen des Frühjahrssemesters im Propädeutikum werden in der Regel Ende Juli Wiederholungsprüfungen durchgeführt. Dies ermöglicht den nahtlosen Übertritt in das Hauptstudium gemäss Musterstudienplan, auch bei Nichtbestehen von Prüfungen im Frühjahrssemester des Propädeutikums. Die Anmeldefrist startet in der KW 27.
Für die Prüfungen im Frühjahrssemester 2025 gelten folgende Daten (Prüfungsart und Prüfungsdauer werden von den Dozierenden festgelegt und jeweils im Prüfungsplan bekanntgegeben, es sind ausserordentliche Prüfungsdaten und Anmeldefristen möglich):
- Anmeldung: 21. April 2025 – 2. Mai 2025
- Prüfungen Kurse FS 25: 2. – 6. Juni 2025
- Wiederholungsprüfungen Kurse HS 24: 27. – 28. Mai 2025
- Notenbekanntgabe*: 27. Juni 2025
- Anmeldung Wiederholungsprüfungen Kurse FS 25 Propädeutikum: 2. – 9. Juli 2025
- Wiederholungsprüfungen Kurse FS 25 Propädeutikum: 22. – 23. Juli 2025
- Notenbekanntgabe Wiederholungsprüfungen Kurse FS 25 Propädeutikum*: 8. August 2025
* In Ausnahmefällen ist es möglich, dass einzelne Noten zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorliegen. Sie werden schnellstmöglich nachgeführt.
Die Prüfungseinsicht bleibt jenen Studierenden vorbehalten, welche ungenügende Noten abgelegt haben.
Die genauen Terminangaben folgen zeitnah.
- Prüfungseinsicht HS 24: 19. Februar 2025 (KW 8), Zeitangabe folgt
- Prüfungseinsicht FS 25: 2. Juli 2025 (KW 27), Zeitangabe folgt
- Prüfungseinsicht Wiederholungsprüfungen FS Propädeutikum: 13. August 2025 (KW 33), Zeitangabe folgt.
Anmeldung: Die Anmeldung zur Prüfungseinsicht erfolgt in der Woche vor dem Einsichtstermin via Online-Anmeldeformular.
Die Anmeldefrist für die Prüfungseinsicht HS 24 läuft vom 14. – 16. Februar 2025.
Die Anmeldefrist für die Prüfungseinsicht FS 25 läuft vom 27. – 29. Juni 2025.
Die Anmeldefrist für die Prürufungseinsicht Wiederholungsprüfungen FS Propädeutikum läuft vom 8. – 10. August 2025.
Prüfungsmodus
Die Prüfungen werden mit der Prüfungssoftware INSPERA und somit elektronisch durchgeführt. Die Prüfungsdurchführung findet vor Ort statt. Die Mitnahme eines eigenen Notebooks, welcher den technischen Anforderungen entspricht, wird vorausgesetzt. Zudem muss zur Prüfung die CampusCard mitgebracht und vorgewiesen werden.
Safe Exam Browser (SEB)
Auf dem Prüfungsgerät muss vorgängig die Installation der SEB-Software erfolgen. Diese stellt sicher, dass während der Prüfung jegliche Anwendungen ausser dem Prüfungsfenster blockiert sind. Studierende der VPF werden vorgängig über die Installation der korrekten SEB-Version informiert. Während der Prüfungen wird keine zusätzliche Prüfungszeit zur Installation des SEB zur Verfügung gestellt.
Demoprüfung INSPERA
Alle Prüfungen an der VPF werden elektronisch mit der Prüfungssoftware INSPERA am eigenen Notebook durchgeführt. Die VPF bietet in diesem Zusammenhang eine Demoprüfung an:
Diese findet am Montag, 2. Dezember 2024 von 13:00-14:00 Uhr im Hörsaal 9 statt.
Vor dem Zugriff auf die Prüfungssoftware INSPERA ist es notwendig, eine Safe Exam Browser Software (SEB) auf dem eigenen Prüfungsgerät zu installieren. Diese Software sorgt dafür, dass während der Prüfung alle Anwendungen ausser dem Prüfungsfenster blockiert sind. Alle Studierenden der VPF werden vor der Demoprüfung per E-Mail genauer darüber informiert, wie der Download der korrekten SEB-Version getätigt werden muss.
Wir empfehlen dringend, an der Demoprüfung teilzunehmen, um die Funktionalität des SEB auf ihrem eigenen Prüfungsgerät, sowie ihren Zugriff auf die Prüfungssoftware INSPERA zu testen.
Weitere Informationen zur Vorbereitung auf die Demoprüfung folgen per E-Mail. Bitte installieren Sie bis dahin noch keinen SEB auf ihrem Gerät.
Bei Fragen zum SEB sowie zur Prüfungssoftware INSPERA wenden Sie sich an pruefungen-vpf. @ unilu.ch
Bachelorstudierende mit einer anderen Maturitätssprache als Deutsch können über das Online-Formular innerhalb der Prüfungsanmeldefrist der Fakultät für Verhaltenswissenschaften und Psychologie ein Gesuch um Prüfungsdauerverlängerung für schriftliche, deutschsprachige Prüfungen einreichen.
Hierbei gilt Folgendes:
- Das Gesuch um Prüfungsdauerverlängerung gilt nur für Prüfungen der Fakultät für Verhaltenswissenschaften und Psychologie.
- Bachelorstudierende, welche bereits einen Studienabschluss in deutscher Sprache erworben haben, haben keinen Anspruch auf eine Prüfungsdauerverlängerung.
- Im Gesuch ist anzugeben, ob Sie weiter ein allgemeinsprachliches Wörterbuch mitnehmen möchten. Fachwörterbücher sowie elektronische Wörterbücher sind nicht erlaubt.
- Bewilligte Gesuche gelten jeweils für ein Semester und sind an jede schriftliche Prüfung mitzubringen und den Aufsichtspersonen vorzuweisen.
Gesuche um Nachteilsausgleich (z.B. aufgrund einer chronischen Krankheit) richten Studierende so früh wie möglich, spätestens jedoch bei der Anmeldung zum Leistungsnachweis zusammen mit den notwendigen Dokumenten an studienberatung-vpf. @ unilu.ch