Finanzielle Fragen
Grundsätzlich wenden sich Studierende in Erstausbildung für Ausbildungsbeiträge an den Wohnkanton der Eltern. Die Gesuchsunterlagen für Ausbildungsbeiträge des Kantons Luzern können auf der Seite der Berufs- und Weiterbildungen im Kanton Luzern heruntergeladen werden. Weitere kleinere Stipendien werden laufend zur Bewerbung am Aushang ausgeschrieben. Unter bestimmten Voraussetzungen können Studierende eine finanzielle Unterstützung beantragen.
An der Universität Luzern bestehen zwei aus privaten Zuwendungen geäufnete Fonds, um in Härtefällen Studierende der Universität Luzern finanziell zu unterstützen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den entsprechenden Merkblättern.
- Studierendenfonds: Merkblatt und Gesuchsformular
- Fonds für Studierende mit Bürgerort im Kanton Luzern: Merkblatt und Gesuchsformular
- Fonds für Personen mit Fluchterfahrung: mehr Informationen (Newsmeldung vom 22. Juli 2021)
Weitere Informationen und Stipendienmöglichkeiten:
Eine Reduktion oder der Erlass von Studiengebühren ist für Studierende möglich, die die finanziellen Mittel für die Studiengebühren aufgrund einer schwerwiegenden persönlichen Notlage nicht oder nur teilweise aufbringen können. Bitte entnehmen Sie weitere Informationen dem Merkblatt.
Die Budgetberatungsstelle der Frauenzentrale Luzern unterstützt Sie bei der persönlichen Budgetplanung oder der Einschätzung Ihrer finanziellen Situation. Zusätzlich ist die Dienststelle auch der Ansprechpartner bei Fragen rund zum Thema Volljährigen Unterhalt.
Für eine persönliche Beratung ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der Geschäftsstelle erforderlich.
Frauenzentrale Luzern, Töpferstrasse 5, 6004 Luzern
T +41 41 211 00 30 (Mo – Fr, 10.00–12.00 Uhr)
www.frauenzentraleluzern.ch
Budget Richtlinien
Die Studien- und Lebenskosten sind sehr individuell. Die Angaben sind als Richtwerte in CHF zu verstehen.
Budgetposten | Betrag in CHF |
---|---|
Miete | 700 |
Nebenkosten (Telefon, Internet *) | 100 |
Verpflegung | 400 |
Krankenkasse, Versicherung | 470 |
Fahrkosten | 110 |
Kleider, Wäsche, Hygiene | 150 |
Freizeit, Taschengeld | 170 |
Total | 2'100 |
* Radio und Fernsehen sind in der Schweiz melde- und gebührenpflichtig. Sie müssen all Ihre Geräte bei Serafe anmelden. Detaillierte Informationen, eine Gebührenübersicht und die Online-Anmeldung finden Sie hier.
Finanzinstitute
Die Universität Luzern arbeitet mit den folgenden Finanzunternehmen zusammen. Als Studierende profitieren Sie mit einem Konto bei einem dieser Finanzunternehmen zu speziellen Konditionen:
Luzerner Kantonalbank (Kostenloses Konto)
Postfinance (Ausbildungskonto)
Krankenversicherung
Krankenversicherung (Rubrik Uni-Leben)
AHV (Alters- und Hinterbliebenenversicherung)
Studierende, die an der Universität immatrikuliert und AHV-pflichtig sind (ab 1. Januar nach erfülltem 20. Lebensjahr), erhalten von derAusgleichskasse des Kantons Luzern im Sommer des Folgejahres einen Fragebogen und ein Rundschreiben betreffend Geltendmachung der AHV/IV/EO-Beiträge.
Bestimmungen
Alle Studierenden mit zivilrechtlichem Wohnsitz in der Schweiz (unabhängig ihrer Nationalität oder ihres Geschlechtes) sind ab dem 1. Januar des Jahres, das ihrem 20. Geburtstag folgt, AHV/IV/EO-beitragspflichtig.
Von der Beitragspflicht sind jedoch befreit:
- ausländische Staatsangehörige, die in der Schweiz einzig Studien nachgehen ohne hier Wohnsitz zu nehmen
- Studierende, deren Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit im Laufe des Kalenderjahres mindestens CHF 4’406.00 beträgt; dem Fragebogen muss jedoch die Lohnbescheinigung beigelegt und an die Ausgleichskasse Luzern zurückgesandt werden.
Folgende Leistungen sind AHV/IV/EO-beitragspflichtig und deshalb dem Lohn gleichgestellt:
- Entschädigung gemäss Erwerbsersatzordnung für Dienstleistende in Armee,
- Zivildienst und Zivilschutz
- Taggelder der eidgenössischen Invalidenversicherung
- Entschädigungen der Arbeitslosenversicherung
- Mutterschaftsentschädigung
- Verheiratete Studierende, deren Ehepartner oder Ehepartnerin aus einer Erwerbstätigkeit (gegebenenfalls zusammen mit dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin) mindestens den doppelten jährlichen AHV/IV/EO-Minimalbeitrag (2007: CHF 890.00 entsprechend einem beitragspflichtigen Lohn von mindestens CHF 8’812.00) entrichtet haben.