Das Ethik-Board besteht gemäss § 6 Abs. 2 des Reglements aus drei bis sechs Professorinnen und Professoren oder habilitierten Mitgliedern aus verschiedenen Fakultäten, einer Vertreterin oder einem Vertreter des Mittelbaus sowie einer Vertreterin oder einem Vertreter der Studierenden.
Für die Tätigkeit im Ethik-Board sind (Ober-)Assistierende und Doktorierende geeignet, die sich für empirische Forschung sowie Forschung mit Personendaten interessieren. Auch für normativ arbeitende Forschende ist eine Mitwirkung interessant, da es um die Überprüfung von Forschungsprojekten auf Vereinbarkeit mit Grundrechten und ethischen Standards geht.
Die Amtszeit beträgt vier Jahre. Sitzungen wird es wenige geben, die meisten Überprüfungsverfahren laufen auf elektronischem Weg.
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