Der neue Grenzwert soll positive Auswirkungen für die Umwelt und für die Gesundheit der Menschen, vor allem für die Bewohner von Hafenstädten und von Küstengebieten außerhalb der bisherigen Schutzgebiete bringen.
Die Durchsetzung der neuen Obergrenze gemäss IMO Regulation Nr. 14, welche Bestandteil des MARPOL-Abkommens (International Convention for the Prevention of Marine Pollution) ist, soll zusätzlich durch das Amendment vom 26. Oktober 2018 gewährleistet werden. Demgemäss gilt ab 1. März 2020 ein grundsätzliches Verbot, Schweröl an Bord mitzuführen. Als Alternative können Abgasnachbehandlungsanlagen (sog. Scrubber) eingebaut werden.
Erfahren Sie mehr über die Umsetzung der neuen Obergrenze durch die deutschen Reeder im Umwelt-Special des Verbandsmagazins des Verbands Deutscher Reeder (S. 16ff.).
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