Die Haftung des Verfrachters für den Verlust bzw. die Beschädigung des Gutes ist traditionell in mehrfacher Hinsicht beschränkt und in bestimmten Fällen gänzlich ausgeschlossen. Bereits früher haben Verfrachter gegen Zahlung einer zusätzlichen Vergütung eine erweiterte Einstandspflicht übernommen. Auch aktuell gibt es Verfrachter, die einen entsprechenden zusätzlichen Schutz anbieten.
Dr. Klaus Ramming stellt in seinem Beitrag die Serenity- und die Value-Protect-Bedingungen vor und erörtert sie vor dem Hintergrund des deutschen Rechts. Er kommt unter anderem zum Schluss, dass die Serenity- bzw. Value-Protect-Bedingungen insbesondere in Situationen zur Anwendung gelangen sollen, in denen das Gut ohnehin unversichert befördert wird.
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