Post bricht Lieferroboter-Projekt ab
Frau Claudia Pletscher, Leiterin des Bereichs Entwicklung und Innovation bei der Post, nahm im Interview mit der NZZ vom 4. März 2019 Stellung zur kritischen Haltung der Bevölkerung am Einsatz von Lieferrobotern sowie zum Drohnenabsturz in den Zürichsee vom Januar 2019 (siehe dazu auch den Artikel der NZZ vom 4. März 2019).
Seit dem 10. Dezember 2018 transportierten Drohnen Laborproben zwischen dem Universitätsspital und der Universität Zürich. Das Projekt hätte gemäss Medienmitteilung der Post ein Jahr dauern sollen. Die Drohne wurde am 28. Januar 2019 geborgen, die Absturzursache wird derzeit untersucht (Medienmitteilung der Post vom 28. Januar 2019).
Insbesondere wies die Post auf die Problematik der geltenden Rechtslage hin, wonach ein autonomer Lieferroboter stets von einer Begleitperson beaufsichtigt werden müsse (Art. 8 Ziff. 5 des Wiener Übereinkommens über den Strassenverkehr). Auf nationaler Ebene sieht in Art. 31. Abs. 1 SVG vor, dass jedes Fahrzeug einen Fahrer aufweisen und dieser das Fahrzeug ständig beherrschen muss. Die Post stehe mit dem Bundesamt für Strassen (Astra) im Austausch, um «bessere gesetzliche Rahmenbedingungen» zu schaffen. Mehr zur Gesetzeslage und weiterführende Hinweise zu intelligenter Mobilität in der Schweiz finden Sie auf der Website des ASTRA.