Sehr geehrte Forschende Gerne machen wir Sie auf folgende Punkte aufmerksam. Wir danken Ihnen für die Kenntnisnahme und Streuung der Information bestens. Mit freundlichen Grüssen, Bruno Z'Graggen, Leiter Stelle Forschungsförderung
Informationsveranstaltung
Der SNF informiert Sie in Luzern über die SNF-Reformen
Die Direktorin des SNF, Frau Angelika Kalt, informiert über die SNF-Reformen. Nutzen Sie die wertvolle Gelegenheit, Informationen direkt vom SNF zu erfahren und Fragen zur SNF-Reform stellen zu können. Zielgruppe: Forschende der Hochschulen in Luzern Datum: 6. Dezember 2016, 14.15h bis ca. 17h Ort: HSLU-Wirtschaft, Zentralstrasse 9 Luzern, Forum 2.08 Anmeldung: bis 15. November 2016 bei Ulrike Zika, Leiterin Geschäftsstelle F & E HSLU
SNF-Reform: neue wichtige Punkte
1. Persönliche Voraussetzungen der SNF-Projektleitung für Projekteingaben
Projektgesuche können Postdocs einreichen, die zum Zeitpunkt der Eingabe mindestens vier Jahre im Besitz des Doktorats sind. Ausnahmen sind vorher möglich, wenn die Forschenden eine unabhängige Forschungsposition innehaben. Details und weitere Bestimmungen, siehe: Reglement Projektförderung, Artikel 4.
2. Anstellungsdauer der SNF-Projektmitarbeitenden
SNF-Projekte können neu maximal vier Jahre laufen (in der Regel ohne Verlängerungsoption). Bitte beachten Sie betreffend der persönliche Anstellungsdauer von Projektmitarbeitenden die zeitlichen Bestimmungen und Referenzpunkte, die nicht mit dem Beginn bzw. der Dauer der Projekte übereinstimmen! Siehe: Allgemeines Ausführungsreglement zum Beitragsreglement, § 7.3.
a) Für Doktorierende: ab Immatrikulation (!) max. 4 Jahre Falls sich Doktorierende vor dem Projektbeginn als solche an der Universität Luzern einschreiben, wird diese Zeit mitberechnet. Entsprechend weniger lang können diese Doktorierenden im Rahmen von Projekten angestellt werden.
b) Für Postdocs: ab Annahme Doktorarbeit (!) max. 5 Jahre Beispiel: Wenn ein Postdoc drei Jahre nach offizieller Annahme der Dissertation in ein SNF-Projekt einsteigt, kann diese Person nur noch zwei Jahre angestellt werden.
Der Beginn bzw. die Dauer kann für a) und b) unter Anführung bestimmter Gründe ausnahmsweise um maximal je ein Jahr hinausgezögert werden (siehe: Allgemeinen Ausführungsreglement zum Beitragsreglement, § 7.3 ).
In der Karriereförderung sind die Reglemente der jeweiligen Förderinstrumente bezüglich persönlicher formaler Voraussetzungen dringend zu beachten für Ihre Planung.
Ein interessantes Förderungsinstrument für Postdocs: wichtige Neuerungen
In Abgrenzung zur Projektförderung will der SNF mit Ambizione herausragende Postdocs aus der Schweiz und aus dem Ausland fördern, diesen ein eigenständiges Forschungsprojekt mit Anbindung an eine Hochschule in der Schweiz und wissenschaftliche Unabhängigkeit ermöglichen.
Im Zuge der SNF-Reform treten ab sofort interessante Neuerungen in Kraft, die es auch Forschenden auf einer Mittelbaustelle an einer Hochschule erlauben, sich zu bewerben. Die wichtigsten Teilnahmebedingungen auf einen Blick: - Zeitfenster für die Gesuchseingabe nach der Dissertation: max. vier Jahre - Mobilitätsnachweis für die Zeit nach der Dissertation: mind. 12 Monate - neue Beitragsdauer: vier Jahre (vorher nur drei Jahre) - Auslandaufenthalt möglich: max. 12 Monate - nächster Eingabetermin: 13. Januar 2017 (einmal jährlich, zweistufiges Verfahren) Mehr Infos
SNF-Ausschreibung Karriereförderung
Eingabetermine 2017
1. Postdoc - Advanced Postdoc.Mobility: 1. Februar und 1. August 2017 - Early Postdoc.Mobility: 1. März und 1. September 2017 - Ambizione: 13. Januar 2017 - Förderprofessur: 2. Mai 2017
2. Candoc - Doc.CH: 10. März und 10. September 2017 - Doc.Mobility: 1. März und 1. September 2017
Siehe auch SNF-Ausschreibungen.
Paris: Wohnmöglichkeiten in der Fondation Suisse
Interessante Wohnmöglichkeit für Forschungsaufenthalt in Paris für 2017
Die Fondation suisse in Paris bietet in ihrem Le Corbusier-Haus Zimmer an u.a. für Forschungsaufenthalte. Es sind noch 10 Zimmer für 2017 unbesetzt (Stand Mitte Oktober 2016). - Eingabetermin: 28. November 2016 Mehr Infos
Interne Veranstaltung: Info-Lunch Spezial
Forschungsdaten?
Fachleute der ZHB informieren über das Management und Möglichkeiten der Archivierung von Forschungsdaten, die Vorgaben des SNF und interne Unterstützungsoptionen. - Ort: Seminarraum 4.B02 (4. OG) - Termin: Donnerstag, 24. November 2016, 12.15-13h (anschliessend Verpflegung) Mehr Infos und Anmeldung
Aktuelle Informationen für Forschende
Forschung - News
Auf der Website finden Sie unter Forschung - News aktuelle Ausschreibungen, Förderungsmöglichkeiten und Informationen.
FoKo-Gesuche und häufig gestellte Fragen
Letzter FoKo-Eingabetermin 2016 und -Eingabetermine 2017
Die FoKo unterstützt gemäss den Richtlinen Ihre Forschungsvorhaben gerne und freut sich über Gesuche. Es gibt jährlich vier Eingabetermine. Ausserterminlich sind dringliche Gesuche für einen Beitrag in der Höhe von max. CHF 8'000 möglich. Die Dringlichkeit muss stichhaltig begründet werden. Nächster Eingabetermin: 14. November 2016 Nächste FoKo-Sitzung: 01. Dezember 2016 Terminübersicht 2016 und 2017, Antragsformulare, FoKo-Reglement und FoKo-Merkblatt
Antworten auf die zehn häufigsten Fragen (FAQs) zu FoKo-Gesuchen
Hier finden Sie Auskünfte zu den zehn am häufigsten gestellten Fragen hinsichtlich FoKo-Gesuchen: Forschungsvorhaben, welche die FoKo unterstützt; Antragsberechtigung; Eingabetermine; ausserterminliche und rückwirkende Gesuche; Prinzip der Subsidiarität; Kriterien und Prioritäten bei der Beurteilung; Formalitäten; Dauer der FoKo-Bescheide und Reportingpflichten der Gesuchstellenden. Siehe: häufig gestellte Fragen (FAQs)
Stelle Forschungsförderung
Haben Sie Fragen zur Finanzierung Ihres Forschungsvorhabens, zu Gesuchseingaben an die FoKo bzw. an Drittmittelstellen oder zur Planung Ihrer akademischen Karriere? Dr. phil. Bruno Z'Graggen, Leiter Stelle Forschungsförderung, steht Ihnen für Auskünfte mit einem breiten Erfahrungswissen gerne zur Verfügung. - Kontakt: bruno.zgraggenremove-this.@remove-this.unilu.ch
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