Zwischen Fürsorgepflicht und Persönlichkeitsschutz
Arbeitgeber haben sich nicht für religiöse, politische oder sexuelle Ausrichtungen von Mitarbeitenden zu interessieren. Gleichzeitig sind sie in der Schweiz rechtlich verpflichtet, Leben und Gesundheit der Beschäftigten zu schützen. Das führt zu einem Dilemma: Etwa, wenn die sexuelle Orientierung eines Mitarbeitenden bei der Auslandsentsendung zum Risiko wird.
Der Besitz einer Bibel ist auf den Malediven verboten. Gemäss geltendem Recht – wenn auch selten oder nie vollzogen – können homosexuelle Aktivitäten in Katar mit dem Tod bestraft werden. Was zunächst nach skurrilen Einzelbeispielen klingt, kann bei entsendeten Expats durchaus zum Thema werden, vor allem weil deren sexuelle oder religiöse Orientierung den Firmen üblicherweise unbekannt sind.
Beitrag im HR Today Nr. 6/2020 von Reto Wegmann, wissenschaftlicher Assistent und Programmleiter "MAS in Effective Leadership" am Center für HRM (CEHRM).
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