Verschärfung EU-Waffenrecht
Im Interview mit "10vor10" erläutert Assistenzprofessorin Dr. iur. Julia Hänni, ob und wie viel Spielraum die Schweiz als Schengen-Mitglied bei der Umsetzung der strengeren EU-Vorgaben hat.
Das von der Schweiz mit der EU im Rahmen der Bilateralen Verträge abgeschlossene Schengener Assoziierungsabkommen schafft die verdachtsunabhängigen Personenkontrollen an den Binnengrenzen aller teilnehmenden Staaten ab. Als Ausgleichsmassnahmen enthält das Abkommen u.a. Bestimmungen für die Koordination einer verstärkten Bekämpfung des Drogenhandels sowie des Missbrauchs von Waffen. Das Abkommen sieht eine sogenannte "dynamische" Übernahme des EU-Rechts vor, das heisst, die Schweiz hat sich grundsätzlich verpflichtet, die Weiterentwicklung des Besitzstandes wie in der EU zu übernehmen. Als Reaktion auf die Terroranschläge in Europa hat die EU die Regelungen zum Umgang mit Waffen im Rahmen der Schengen-Assoziierung diese Woche verschärft.
Zum Beitrag in der Sendung "10vor10" vom 25. April 2017 auf SF1