Universitätsrat: Giatgen A. Spinas neuer Präsident
Der Universitätsrat ist das strategische Führungs- und Aufsichtsorgan der Universität Luzern. An seiner Sitzung vom 5. April hat sich das Gremium neu konstituiert.
Hintergrund der Neukonstituierung ist der Rücktritt von Regierungsrat Marcel Schwerzmann als Bildungs- und Kulturdirektor des Kantons Luzern per 30. Juni 2023. Schwerzmann amtete gleichzeitig als Präsident des Universitätsrates. Das Gremium hat Prof. Dr. em. Giatgen A. Spinas ab dem 1. Juli für den Rest seiner Amtsdauer zum Präsidenten des Universitätsrates gewählt. Mit der Wahl eines Mediziners und Medizinprofessors soll eine günstige Voraussetzung für die weitere erfolgreiche Entwicklung der noch jungen Fakultät für Gesundheitswissenschaften und Medizin geschaffen werden. Die neue Bildungs- und Kulturdirektorin bzw. der neue Bildungs- und Kulturdirektor des Kantons Luzern wird von Amts wegen Einsitz im Universitätsrat haben.
Giatgen A. Spinas ist emeritierter Professor für Endokrinologie/Diabetologie und Pathophysiologie an der Universität Zürich. Aktuell amtet er unter anderem als Mitglied des Verwaltungsrats der LUKS-Gruppe und als Co-Direktor der Forschungsplattform für Präzisionsmedizin The LOOP Zurich. Er hat seit dem Oktober 2020 Einsitz im Universitätsrat.
Damit setzt sich der Universitätsrat ab dem 1. Juli wie folgt zusammen:
- Giatgen A. Spinas, Prof. em. Dr., Universität Zürich (Präsident)
- Katja Rost, Prof. Dr., Ordinaria für Soziologie, Universität Zürich (Vizepräsidentin)
- Neue Bildungs- und Kulturdirektorin bzw. neuer Bildungs- und Kulturdirektor des Kantons Luzern
- Abraham Bernstein, Prof. Dr., Ordinarius für Informatik, Universität Zürich
- Bruno S. Frey, Prof. em. Dr. Dr. h.c. mult., ständiger Gastprofessor für Politische Ökonomie, Universität Basel
- Andrea Gmür-Schönenberger, Ständerätin, Luzern
- Peter Nobel, Prof. em. Dr., Nobel & Hug Rechtsanwälte, Zürich
- Patrizia Pesenti, Rechtsanwältin, Zollikon
- Christa Schnabl, Prof. Dr., Vizerektorin Universität Wien
- Mit beratender Stimme: Bruno Staffelbach, Prof. Dr., Rektor Universität Luzern
Dem Universitätsrat gehören die Vorsteherin oder der Vorsteher des zuständigen Departementes, vier bis acht vom Regierungsrat gewählte Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Wirtschaft, Kultur und Gesellschaft sowie mit beratender Stimme die Rektorin oder der Rektor an. Die Amtsdauer der vom Regierungsrat gewählten Mitglieder beträgt vier Jahre, wobei gemäss revidiertem Universitätsgesetz maximal zwei Wiederwahlen möglich sind. Der Universitätsrat konstituiert sich selbst und bestimmt aus seiner Mitte eine Präsidentin oder einen Präsidenten sowie eine Vizepräsidentin oder einen Vizepräsidenten.